Sonntag, 23. August 2020
Stationen der Vergangenheit im Oberseetal
Kulturforum Brandluft Spaziergang
Auf Initiative des Kulturforum-Brandluft-Vorstandes fand am gestrigen Samstag eine kleine Wanderung im Oberseetal statt. Eine gute Dreissigschaft wanderte vom Polenweiher auf Sulzboden auf Spuren der Vergangenheit, von Sagen und Ereignissen über die "Änggi" zur "Kreuzegg" und zum kürzlich modernisierten "Karlsbad" bei Obersee-Staafel und erreichte auf dem Obersee-Rundweg das Bergrestaurant Obersee, um dann im Berggasthaus Aeschen einen währschaften Zabed zur Brust zu nehmen.
Den Sulzboden erreichten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit Bussen.
Sie wurden mit einem richtigen Sulzbodensprutz vom Himmel und mit Alphornklängen von Jean Pierre Hauser begrüsst. Unter dem Vordach der Ferienhütte von Claude Laurent, in der 1941 die Offiziere der «Sulzboden-Polen» übernachteten, die Mehrzahl hatte ein Heulager in der Ferienhütte von Gemeinderat und Alppräsident Fritz Hauser-Holzer (1978-1961). Mit Gedenktafel und Fotos wurde an den Bau des Schuttsammlers, heute immer noch «Polen-weiher» genannt, erinnert.
Nach dem Übertritt von rund 11'000 polnischen Soldaten, die in Frankreich eingekesselt waren, wurden in der Schweiz ungezählte Interniertenlager errichtet.
Die entwaffneten Soldaten leisteten schweizweit Arbeiten für Strassenbau, Drainagen, 300 waren im «Schärhaufen»/Riet im Einsatz, etc.
Eine Sonderstellung hatten Architektur- und Agronomiestudenten, die das Privileg hatten, in Winterthur in einem ETH Lager weiter zu studieren. Für sie wurden ein Sommerlager geplant. Die Gemeinde Näfels beantragte den Bau des Schuttsammlers auf Sulzboden, worauf die «Winterthurer»-Polenstudenten hierher aufgeboten wurden. Unter den Teilnehmern war auch Dr. Stefan Paradowski, ein Sohn eines Internierten in Reichenburg, der seine Frau fürs Leben im Gaster gefunden hatte.
Unter den Polen macht Beni Giberstein später eine Weltkarriere durch seine Er-findung der Strumpfmarke DIM. Eine Tochter von ihm, Madeleine Schadegg, die heute am Zürichsee wohnt, veröffentlichte unter dem Titel «Spuren» u.a. auch dies Sulzboden-Polen Geschichte.
Nach gemütlichem Spaziergang durch das Sulzbodendörfchen, das früher aus Heuer- und Jägerhütten bestand, die heute mehrheitlich Ferienhütten sind, gab es einen Erinnerungshalt bei der Gedenktafel des Sulzbodensträsschenbaus, das in den Krisenjahren 1931/32 angelegt wurde. Erfrischend führte der Pfad durch die Änggi, wo der Verkehrsverein wacker Frondienst geleistet hatte. Neu hinzu kam eine Verbindung zur Kreuzegg.
Dort erinnert die Sage an den schwerverwundeten Russen, der irrtümlich oder aus List vom Suworowzug abgekommen und über Längenegg ins Oberseetal geraten war. Sennen versuchten ihn zu pflegen. Doch ehe er starb, deutete er mit einem Kreuz in der Hand, er möchte hier begraben werden. Seither heisse der Ort «Kreuzegg».
Ebenda weitet sich der Blick auf die «Näfelser Berge», Ganzjahresbetriebe der Bergler, auf den Obersee und gegen die Berge am Walensee, bei klarem Wetter bis auf den Alpstein. Auch auf die Alpen, deren acht (früher neun) im Eigentum der Gemeinde sind. Nämlich: Niedersee-Grappli (2 Sennten), Obersee/Enziunen-Rauti (3 Sennten), Auen/Kreuzegg/Kaltenbrünnen (2 Sennten, früher 3) und Brumettlen-Ahornen (1 Sennten).
Bei einer Rast im 1963 erbauten «Karlsbad» konnten die Neuerungen und Mo-dernisierungen bestaunt werden. Diesen Sommer konnte der Schwimmbadverein dank grosszügiger Unterstützung durch den Verkehrsverein, die Gemeinde, den Kanton und Sponsoren das Bad modernisiert eröffnen. Auf Obersee-Stafel be-findet sich aber auch ein Gottesdienstplatz. Ende Juni findet jeweils das grosse «Oberseefäscht» in Festzelten statt.
Viel zu fragen und zu reden gab auf dem Rundweg der Obersee, sowohl als Stausee, der vom EW-Näfels, heute Technische Betriebe, genutzt wird, als auch als Sorgenkind wegen der kanadischen Seepest, die bei tiefem Wasserstand sehr hässlich aussieht.
Im Blick auf den Sölihals machte die Sage vom Sööligäischt den jähzornigen Sälisenn wieder lebendig. Er muss, weil er seinen eigenen Sohn im Zorn vom Söligrat ins Schwändital hinuntergeworfen hat, immer des Nachts geistern und klagen.
Der idylische See ist aber tragödienbehaftet. Ertrunken sind bei der «Waage» die drei Töchter von Melchior Landolt (Tschamper) am Pfingstmontag 1931, ebenfalls zu Tode kam Seppli Rickli 1961, der im Baustollen ertrank. Aufsehenerregend war der tödliche Ausgang des Konflikts zwischen Wildhüter Heinrich Marazzani mit einem vermeintlichen Wilderer. Dieser erstach den Wildhüter mit 18 Mes-serstichen.
Glimpflich abgelaufen ist er Bergsturz am See anno 1948. In zwei Bergstürzen mit insgesamt 400'000 Kubikmeter Gestein deckte den Rindligaden zu. Da dies erst im November geschah, waren die Alpen entleert. Personen kamen nicht zu schaden.
Natürlich musste noch ein paar typische Oberseepersönlichkeiten erwähnt werden: Karl Müller-Kessler, als Vater des Schwimmbades, Fritz Müller-Felber, als Hauptinitiant für den Gottesdienstplatz. Aber auch Jungfer Josefine Landolt, langjährige, elegante und umsichtige Wirtin des Berggasthauses Obersee, die auch Ruderschiffli vermietete. Schliesslich: Albert Fischli «Äschäbärti», Wirt, Landwirt, Allrounder, Heuer, Jäger und Landsgemeinderedner. Seine Geschich-ten in Jägerlatein sind einmalig und vielleicht länger als wahr.
Im Berggasthaus Äschen lud die Präsidentin des Kulturforums Brandluft zu einem währschaften Zaabed ein. Sie konnte übrigens spezielle Gäste begrüssen, nämlich Gemeinderatsvizepräsident und Landrat Bruno Gallati, den Präsidenten der Dorfkommission Näfels Daniel Landolt und alt Gemeinderatsvizepräsident und Kaminfegermeister Hans Tschudi-Landolt. Die Teilnehmerschaft kam aus den folgenden Gemeinden: Niederurnen, Oberurnen, Näfels, Mollis, Filzbach, Obstalden, Mühlehorn, Glarus, Schwanden, Haslen, Rüti, Cham, Zug, Wangen SZ.
Dienstag, 18. August 2020
Trouvaille
"Von nah und fern" Firmenschrift von 110 Jahren
oder
Jean Landolt lässt grüssen!
Am Dezember 1910 - also vor bald 110 Jahren erschien diese Schrift als originelle Visitenkarte des Unternehmens "Hygienische Produkte Jean Landolt Naefels", Untertitel "Backpulver Regulas". Die Produkte sind aufgezählt in einem künstlerischen Design von Fridolin Anton Schwyter (im Volksmund "dr fläischloos Tuni"), nämlich
Holländ. Cacao
Vegetabilien
Trietolt
Gewürze
Blüten-Tabak
China-Thee
Wunderbalsam
Wachholdergeist
Pfeffermünzgeist
Alpenthee
Im zentralen Bild stellen sich zwei Mitarbeiterinnen des Unternehmens in je "einem holländischen und chinesischen Nationalkostüm". Sie flankieren die "kräftige Älplergestalt", den "starken Brunnen-Fridi, ab dem Näfelser Berg".
In seinem Vorwort zählt Jean Landolt seine "Freunde" auf, die ihn bei der Herausgabe und Verfassung unterstützt haben, Persönlichkeiten, die wir heutigen nur noch aus den Geschichtsbüchern oder aus ihren Werken kennen.
- Professor Viktor Schneider aus St. Gallen, Ehrenbürger von
Näfels, im 92. Altersjahr
- Gemeindepräsident Sekundarlehrer Josef Müller von Näfels
- General-Agent der Firma W. J. Boom & Co. Wormerveer (Holland)
- Aufnahmen Photographien Schönwetter und Jeanrenaud, Glarus
- Clichés Orell Füssli, Zürich, Benziger AG, Einsiedeln, und
Fritz Schwitter von Näfels in Bern
- Typographische Ausstattung und Druck, Buch- und Akzidenz-
Druckerei Glarner Volksblatt AG, Näfels
Beispiel einer Faktura Backpulverlieferung 10.-, Porto 1. Der Brief ist angeboten unter
https://www.ricardo.ch/it/a/jean-landolt-naefels-kt.-glarus-1910-1090604196/
... und eine köstliche Kostprobe einer mindestens 110-jährigen Mundartgeschichte von der Lachenalp!
Di uuheumli Wisiuu
Äs Gschichtli us dr Schrift «VON NAH UND FERN»
Vum Schang Landolt, Hügieenischi Produggt Näfels. Dezämber 1910
Ämaal sind iich und dr Fridi i g Gämsi uff d Lachneralp gsii. ZImmli schpaat simmer i dä Chüägädä i ds Heu inä gchrochä, gu schlaaffä.
Uff äimaal zmitzt i dr Nacht wiirt g Gadätüür uufgschränzt und äs chneb-let äinä i fürchtägä Holzbödä dur d Schtrichbrugg hinderä. Mer sind ächläi erschroggä, will mer nüg-ganz ä guäts Gwüssä gkaa händ. Di äigetli Jagt isch nämmli gschlossä gsii, abr ds Chämifläisch hä-p-mä dä nuch schiär albig nach-em Toorschluss gholt. Da püff-p-mi dr Brüäder Fridi und säit liisäli züä-mer: «Duu, Franzi, wänn’r Liächt schluu will, so zwigg-ich-em mit em Guschpäschtäggä äis uff g Chnödä, as-em ds Liächtmachä vrgaht und duu truggsch-di mit dä Büchsä-n-usä. Des Ku-rioosischt chunnt etz. Begriiflächerwiis hämmer nümmä gschlaaffä, mer händ ghorchet und gluuschtäret, aber der isch weder zu dr vorderä, nuch zu dr hinderä Tüür usä und alles isch vrschtillet.
Äm Morgä, wo’s timmäret hätt, säit dr Fridli: «Ä chlä naachäluägä tüämer etz gliich nuuch, öb äinä-n-ummä sig. Är hätt duä abr müäsä-n-erfarä, as vumenä läbigä Mändsch käi Schpuur ummä gsii isch. As abr, wo mer zur Tüür usächänd, hätt’s fascht ä chnüüigs Nüüschneeli gkaa.
Aus: VON NAH UND FERN, Hygienische Produkte Jean Landolt Näfels, Näfels 1910. Seite 28.
Montag, 17. August 2020
Wie Bildhauer Klaus Ringwald auf dem Rudolf-Eberle-Platz die Bad Säckinger Stadtgeschichte illustrierte
Text und Bilder : Karl Braun, Bad Säckingen
Seit 1987 steht die mächtige Stele auf dem Rudolf-Eberle-Platz und gibt mit viel Liebe zum Detail Einblicke in die Stadtgeschichte.
Die Geschichtsstele auf dem Rudolf-Eberle-Platz
Die Geschichtsstele auf dem Rudolf-Eberle-Platz gehört zu bedeutendsten Kunstwerken der Stadt in neuerer Zeit. Infolge einer grossen städtebaulichen Veränderung wurde durch ein Architektur-Wettbewerb die Grundlage für die Bebauung und die Platzgestaltung geschaffen. Einen Platz in direkter Nähe zur Altstadt zu gestalten, war eine besondere Herausforderung.
Mit der Idee, eine Geschichtsstele, die in verschiedenen Tafeln die Stadtgeschichte lebendig zum Ausdruck bringen sollte, und einen bedeutenden Künstler wie Klaus Ringwald aus Schonach zu beauftragen, ist dem Bürgermeister und dem Gemeinderat der ganz große Wurf gelungen.
Am 7. März 1987 wurde die Stele vom Künstler Klaus Ringwald und von Bürgermeister Dr. Günther Nufer enthüllt. Auf der über 5 Meter hohen dreieckigen Stele sind in drei Zyklen auf zwölf Tafeln die Säckinger Stadtgeschichte dargestellt. Die Tafeln, die sich nach oben hin verjüngen, sind jeweils durch einen vorstehenden, fein gestalteten, Gold verzierten Steg getrennt, der an der Spitze einen Knauf bildet.
Den Anfang der Stadtgeschichte bilden die vier Tafeln, die das Leben, das Wirken und die Verehrung des irischen Glaubensboten Fridolin zeigen. Fridolin ist Gründer der Stadt Säckingen und daher auch der Stadtpatron.
Die unterste Tafel zeigt Fridolin schlafend unter einem Baum, an dessen Ast eine Tasche mit Reliquien des heiligen Hilarius hängt. Die mächtige Baumkrone neigt sich, ein Zeichen dafür, dass Fridolin auf der Rheininsel ein Kloster gründen soll. Um die Insellage anzudeuten, hat Ringwald die Tafel mit Wasserwellen eingefasst. (Anmerkung Fridolin Hauser: Dieses Sujet vom sich verneigenden Baum ist auf dem Messgewand, das jeweils am Fridolinsfest der Hauptzelebrant trägt, abgebildet.)
Die Tafel darüber zeigt Fridolin auf einem Floss, der Einlass in das Haus
Wachere bittet. Die schwangere Frau weist den Missionar ab, doch ihr dahinter stehender Mann hält sie zurück. Aus der Legende "Vita Sancti Fridolini" des Mönches Balther, der die Lebensbeschreibung Fridolins im
10. Jahrhundert geschrieben hat, ist bekannt, dass diese Begebenheit eine Fortsetzung findet: die schwangere Frau gebiert eine Tochter, die dann später in das von Fridolin gegründete Kloster eintritt.
Als dritte Tafel, das Gericht von Rankweil mit der wohl spektakulärsten Darstellung, die es von einem Heiligen gibt. Fridolin
bringt Ursus als Zeugen vor das Gericht, um die Glaubwürdigkeit seiner Schenkung an das Kloster zu dokumentieren. Ganz rechts aussen ist der Burgberg von Rankweil abgebildet und darunter ein
Zitat aus dem Gottesstaat des heiligen Augustinus, der übersetzt heisst: "Ohne Gerechtigkeit sind die Regierenden eine Räuberbande." Diese Gerichtszene ist mehrfach in der Kunst dargestellt,
unter anderem über dem Triumphbogen im Fridolinsmünster von Franz Joseph Spiegler. Den Klostergründer Fridolin gebührend zu Ehren, war eine der herausragenden Aufgaben des adeligen
Damenstiftes.
Schon seit 1347 ist die öffentliche Prozession mit den Reliquien des Heiligen bekannt. Dass diese Tradition bis zum heutigen Tag lebendig geblieben ist, zeigt die vierte Tafel. Dabei ist der barocke Silberschrein nicht nur ein grossartige Kunstwerk, sondern eine besondere Kostbarkeit, die sich im Münster befindet.
Dem Dichter Joseph Viktor von Scheffel mit seinem Werk „Der Trompeter von Säckingen“ ist der zweite Zyklus gewidmet. Er beginnt mit dem armen Poeten Scheffel, der auf der Insel Capri den „Sang vom Oberrhein“, so der Originaluntertitel des „Trompeter von Säckingen“, vollendet hat. Die Wellen des Mittelmeeres und der Rauch speiende Vesuv mit den Häuserfassaden geben den mediterranen Charakter der Insellage Capris wieder. Auf einem Haus sitzt der Kater Hiddigeigei, der in Scheffels Dichung seinen (sinnreichen) Kommentar abgibt. Auf der nächsten Tafel erscheint der Trompeter vor dem Schloss Schönau, der seiner Geliebten ein Ständchen bläst. Aus einem kleinen Fenster der mittleren Schlossfassade hört die Verehrte den lieblichen Klängen zu. In der Szene mit den aufständischen Bauern, die mit Heugabeln und Sensen wild agieren, hat sich nicht nur der Künstler Ringwald, sondern auch einige Prominente und ihm bekannte Zeitgenossen verewigt. Die Darstellung erinnert in der Dichtung an einen Bauernaufstand, der sich gegen den Freiherrn im Schloss richtete. Das Happyend der Liebesgeschichte findet seinen Abschluss in Rom, angedeutet sind die Säulen der Kolonnaden von Bernini. Der Papst kommt mit ausgebreiteten Armen die Treppe hinunter, auf deren unterster Stufe das in Liebe verschlungene Paar endlich heiraten kann, nachdem der Papst den „Bürgerlichen Trompeter“ geadelt hat. Links außen steht verkürzt der Vers aus der Dichtung: „Liebe und Trompetenblasen, mög` es jedem so gelingen, wie dem Herrn Trompeter Werner an dem Rheine zu Säckingen“. Die auf der Stufe liegende Trompete, ist ein kleines aber wichtiges Erkennungszeichen dafür, dass nicht irgendein Liebespaar vor dem Papst kniet, sondern der Trompeter von Säckingen mit seiner Frau Margarete.
Im Jahr 1978 hat die Stadt anlässlich der Eintausendeinhundert Jahrfeier das Prädikat Bad verliehen bekommen. Deshalb sind die vier Tafeln dem Badeleben und der Stadtansicht gewidmet. Das mittelalterliche Badeleben hat der Künstler überschwänglich mit viel Sinnesfreuden gestaltet. Die Heilquellen in der Stadt waren schon im Mittelalter bekannt, und daher ist es durchaus denkbar, dass die Konzilsväter des Konzils von Basel in der Zeit des 15. Jahrhunderts hier ihr Bad genommen haben. Bei der Enthüllung der Stele waren einige Personen wegen der freizügigen Badgestaltung überrascht. Im Laufe der Jahre kann das lockere mittelalterliche Badeleben nachvollzogen werden. Der von einer Schauspielerin elegant zurück gezogene Vorhang erlaubt einen Einblick in das bunte Treiben.
Die Tafel darüber zeigt die Insellage der Stadt, wie sie bis 1830 bestan-den hat. Ringwald gestaltet hier Fuhrwerke, die mit Steinen beladen sind, um den rechten Rheinarm zuzuschütten. Anders als bei der Ansicht von Matthäus Merian, der naturgetreu aus der Vogelschau die Lage der Stadt abbildet, stilisiert Ringwald die Insel kompakt mit den bedeutendsten Bauwerken, im Mittelpunkt das Münster mit den barocken Türmen. Dieser Eingriff in die Natur, indem der rechte Rheinarm zugeschüttet wurde, war dem Künstler eine Gelegenheit, eindringliche Gedanken auf der rechten Seite in Schriftform zu formulieren: „Die gewaltigen Eingriffe in die Natur im letzten Jahrhundert waren schon die Anfänge der Zerstörungsgier unserer Zeit.“ Dieser Satz ist als Mahnung zu verstehen und in der Zeit des Klimawandels für den Betrachter eine nachdenkliche Botschaft. Nach dem zweiten Weltkrieg hat sich das Badeleben in Säckingen wieder entwickelt, nachdem es zuvor in Schlaf gefallen war. Der große Durchbruch und letztendlich auch die Voraussetzung dafür, dass die Stadt das Prädikat „Bad“ verliehen bekam, war die Neuausrichtung als Heilbad mit den Klinikgebäuden und mit dem im Zentrum liegenden Kurmittelhaus auf der Schneckenhalde. Ein kräftig gebauter Sporttherapeut, der den Patienten im Schwimmbecken Übungen der Wassergymnastik vorführt, ist in der Tafel darüber abgebildet.
Den Schlusspunkt der Tafeln bildet der Rudolf-Eberle-Platz mit den umgebenden Bauten. Die Wege führen sternförmig auf den Mittelpunkt der Geschichtsstele zu. Mit den fröhlich tanzenden Menschen, die sich mit Begeisterung über das neue Kunstwerk freuen, hat sich der Künstler ein Denkmal gesetzt. Die geniale Konzeption der Stele, die vielen exzellent ausgeführten Porträts, die gelungene Umsetzung des Sprachlichen in das Bildhafte. der spannende Wechsel vom Relief zur Vollplastik und die intensive Beschäftigung mit der Stadtgeschichte, was an Details deutlich wird, sind einige Beispiele dieses grossartigen Kunstwerkes.
Die Stelle erzählt auf drei Seiten mit 12 Bildern Szenen der Stadtgeschichte.
Der Künster Klaus Ringwald
An Stelle einer Kurzbiografie aus Künstlerlexika rücke ich die "Biografie" von Dr. Johannes Werner (Klaus Rinwald-Stiftung) ein.
"Klaus Ringwald wurde am 6. August 1939 in Schonach im Schwarzwald geboren – kurz bevor der große Krieg begann, der seinen Schatten auch über die sonst so friedliche Heimat warf. Das stille, schlichte, harte Leben in eben dieser Heimat hat den kleinen Klaus (der die Kühe hütete, der mit der Grossmutter Pilze und Beeren sammelte) auf Dauer geprägt.
In Schonach ging er auch zur Schule, zur sogenannten Volksschule, und begann dann in Triberg eine Lehre als Schnitzer, die er, noch nicht 17 Jahre alt, mit der Prüfung zum Gesellen abschloss. Als solcher arbeitete er erst einmal weiter, ging aber mit 21 Jahren an die Kunstschule Wolkenstein im Grödnertal, in Südtirol, wo sich ihm die Welt des Südens auftat. Über München, wo er zwei Jahre lang bei Prof. Karl Baur mitarbeitete, kam er nach Nürnberg zu Prof. Hans Wimmer, dessen Schüler, dann sogar Meisterschüler er wurde. Das waren wieder vier und nochmals zwei Jahre.
Wimmer war ein grosser Meister, aber eigentlich kein guter Lehrer; jedenfalls war er einer, der es seinen Schülern sehr schwer machte, der sie eher abstieß als anzog. Auch er war aus der Provinz, der nie-derbayerischen nämlich, nach München gekommen und dort in die Welt der grossen Kunst eingetreten, wie sie sich in den berühmten Sammlungen auftat und darbot; aber auch in die Welt der Musik, ja des Geistes überhaupt. Viele von denen, die in ihr Rang und Namen hatten, hat Wimmer gekannt, viele auch in konzentrierten, aufs Wesentliche reduzierten Bildnisbüsten porträtiert.
Es darf aber nicht vergessen und nicht verschwiegen werden, dass Ringwald nicht nur Porträtist war; sein Werk umfasst viele Plastiken im kirchlichen und öffentlichen Raum; Brunnen etwa in Villingen, Hechingen, Waghäusel und Karlsruhe-Durlach; den Stier von Kork; die Geschichtssäule in Säckingen; die Benediktsstele in Kloster Neuburg; die Türen am Villinger Münster; die Chorräume der Kirchen in Karlsruhe-Mühlburg, Singen und Staufen; den Chorraum der Mannheimer Jesuitenkirche; das Denkmal für Kardinal Höffner in seinem Geburtsort Horhausen; und die große Christusfigur am Pilgrims’ Gate der Canterbury Cathedral. Diese Werke, zumal das zuletzt genannte, zeigen deutlich, worin Ringwalds besondere Stärke bestand: in der einfühlsamen Einfügung in einen vorgegebenen baugeschichtlichen Bestand, d.h. ohne ihn zu beherrschen, aber auch ohne sich von ihm beherrschen zu lassen. Die Einordnung war es, auf die es ihm ankam, und auf die Ordnung überhaupt; d.h. darauf, dass alles einen rechten Ort und Wert, sein richtiges Gewicht hat, in der Kunst und ausser ihr. In einer Rede auf Ringwald hat Carlo Schmid zu Recht gesagt, dass er, Ringwald, darunter leide, „dass die Dinge nicht so sind wie sie sein könnten, wie sie mit unseren Mitteln gemacht sein könnten, wenn wir guten Willens wären“.
Klaus Ringwald ist nach schwerer Krankheit am 29. November 2011 in Triberg gestorben. Dr. Johannes Werner
Donnerstag, 13. August 2020
Wegen Nietzsche, Zigaretten und Nachtspaziergängen rausgeflogen
oder
Morgen, am 9. April (2004) dieses Jahres, wäre er 100 Jahre alt - der Pfarrerssohn, dessen Person und Werk Max Frisch, Friedrich Dürrenmatt, Adolf Muschg, Peter Bichsel und Peter Handke u.a. verehrten.
Er hat seinen Platz in der „Netstaler Geschichte“, aber nun endgültig auch in der Schweizer Literatur. Seit dem 5. März bis zum 15. Mai ist erstmals eine Ausstellung in der Schweizerischen Landesbibliothek Bern „Ludwig Hohl: Alles ist Werk.“ Dazu ist ein gleichnamiges, 300-seitiges Werk erschienen. Die Ausstellung wird vom 16. September bis 28. November auch im Strauhhof in Zürich gezeigt.
Dabei ist Ludwig Hohl ein ewiger Verweigerer. Gegen seine Eltern, gegen den Staat, gegen die Gesellschaft, gegen die moderne Zivilisation. Mit seinem unerbittlichen Opponieren ist er aber topmodern und topaktuell. 1950 hatte der Artemisverlag eine vertragliche Publikation von ihm verweigern wollen, weil sein Text „Gestotter, Expektorationen über sich selbst und seine persönliche Nichtigkeit“ enthalte. Erst als er in Deutschland verlegerische Entwicklungshilfe erhält, fasst in der Schweiz der Gedanke Fuss, der als „Spinner“ und als „arbeitsscheuer Alkoholiker“ verachtete Hohl könnte ein „Vordenker der modernen Menschheit“ sein. Der Literaturjournalist Charles Linsmayer schreibt über ihn: „...wer weiss, ob sich seine lebenslange Gedankenarbeit nicht nachträglich sogar noch für sein Landsleute nutzbar machen lässt: als scharfe, aber höchst wirksame Medizin gegen nationale Engstirnigkeit, Profitneurose und geistige Intoleranz..“
Wer also ist der gebürtige Netstaler Ludwig Hohl? Geboren wird er am 9. April 1904 als Sohn von Pfarrer Arnold Hohl (1868-1960) und Maria Magdalena, geborene Zweifel (1882-1974). Sein Onkel ist Ludwig Zweifel, Papierfabrikant (1888-1953) und freisinniger Nationalrat (1943-46). Er hat eine jüngere Schwester Magda und ist nach dem Wegzug der Eltern oft bei der Grossmutter Bertha Zweifel im Netstaler „Bühlhof“ in den Ferien. Er ist erst sechsjährig, als die Pfarrersfamilie nach Sirnach an eine neue Pfarrerstelle zieht. Pfarrer Arnold Hohl soll den Netstalern in Erinnerung geblieben sein, weil er der erste protestantische Pfarrer in der Schweiz war, der ein Auto besass. Zu seinen Eltern hat Ludwig kein gutes Verhältnis. Er bezeichnet seinen Vater als Mann, dessen „geistiges Tief gleich Null“ und der ihm „nicht gewachsen“ sei. Seine Mutter bezichtigt er des „Geizes“ und des „Sadismus“. Aus dem Gymnasium fliegt er raus wegen „Nietzsche, Zigaretten und Nachtspaziergängen“. Dann schlägt er sich einige Zeit als Privatlehrer durch. 1924-31 lebt er in Paris. Ist Autodidakt. Schreibt Gedichte.
Er zieht nach Den Haag und lebt „in grösster geistiger Einöde“ als Schriftsteller und Essayist. Hier soll er praktisch schon sein ganzes Lebenswerk geschrieben, aber nur teilweise veröffentlicht haben. Sein berühmtestes Werk sind „Die Notizen oder Von der unvoreiligen Versöhnung“. 1937 kehrt er in die Schweiz zurück und lässt sich in Genf nieder „in einem Keller, dessen zwei vergitterte Fenster auf das Trottoir hinausgingen“.
Ein Gast beschreibt seine Bleibe für den Rest des Lebens: „Der Raum misst etwa sieben mal vier Meter. In der Mitte stehen zwei aneinandergestossene Tische, darauf ein verstaubtes Tonbandgerät, Berge von Papieren aller Art, Flaschen, Medikamente. Fast verborgen in einer Ecknische befindet sich das Bett, Am anderen Ende des Zimmers stehen ein alter Ofen und ein kleiner Herd; auf einem Tisch an der Wand ein Waschbecken, daneben Geschirr; anschliessend eine grosses Gestell, gefüllt mit sorgfältig gebündelten Paketen, von Notizen, sorgfältig ausgeschnittenen und registrierten Zeitungsartikeln. Sie sind zwanzig bis dreissig Jahre alt und dementsprechend, wenigstens äusserlich, verblichen. Eine andere Ecke wird von einem hohen Gestell eingenommen, darunter stehen Koffer und ein ungeöffnetes riesiges Bücherpaket. Ein schiefes Bord enthält abgegriffene Bücher. Eine unbeschirmte Birne an der Decke und eine andere, halb hinter einem fast zerfetzten Wandschirm erleuchten den Raum...“ Anderswo heisst es „Die kostbarsten (Aufzeichnungen) hängen an einer quer durch den Raum gespannten faserigen Schnur. Sie sind mit Wäscheklammern eben Zeitungsausschnitten befestigt...“
Er lebte also bis zum Tod in zeitweise bedrückenden sozialen und materiellen Bedingungen. „Die Legende vom einsamen Asketen bedarf jedoch einer gewissen Korrektur. Hohl, der sich fünfmal verheiratete (u.a. mit der bekannten Hanny Fries) galt in jüngeren Jahren als sehr sinnlicher, von beiden Geschlechtern begehrter Mann und war kulinarischen Genüssen ebenso wenig abgeneigt wie dem Tabak, bzw. dem Alkohol. Zeitweise nahm er auch Drogen. Dennoch arbeitete er niemals anders als nüchtern und zeigte in seinem streng geregelten Tagesablauf eine bewundernswerte Arbeitsdisziplin...“ Wieder anderswo wurde er als ausgesprochener „Nachtarbeiter“ bezeichnet. Dieser aussergewöhnliche, sich genormtem Leben verweigernde, geniale Mann musste 67 Jahre alt werden, bis der Suhrkamp Verlag sein Gesamtwerk unter die Fittiche nahm.
„Dass fast alles anders ist – fast alles anders, als fast alle Menschen, fast immer sich vorstellen“ oder „Einer von den Unglücksfällen ist, dass die Menschen nicht reden wollen. Nur Schwatzen oder Schweigen.“ oder „Die ganze Kunst des Schreibens besteht darin, dass man kein Wort verwendet ohne volle Verantwortung.“ oder „Das Neue ist noch nicht, das Alte ist nicht mehr; über eine Kluft zwischen zwei Felswänden gehst du, fest war der Fels hinter dir und sicher wird einmal der neue sein, aber nun ist unter deinen Füssen die Leere“.
Preise hat er erhalten: 1970 und 1976 Preis der Schweizerischen Schiller-Stiftung, 1975 Ehrengabe der Stadt Zürich; 1978 Robert-Walser-Zentenar-Preis ; 1980 den Petrarca Preis. Für die Sicherung seiner Werke ist die Ludwig Hohl-Stiftung seit 1985 tätig.
Die Malerin Hanny Fries, die 1940-47 an seiner Seite lebt, spricht ihm „die eigentümliche Begabung zu, den ärmlichen Alltag „poetisch auszustaffieren“ und mit „festlichen Lichtern“ zu schmücken.“
Hohl schreibt zeitlos in „Von den hereinbrechenden Rändern..“: „Das meiste Unglück kommt davon: dass die Menschen nur handeln wollen, ohne zu denken; oder nur denken wollen, ohne zu handeln.“ und „Die grössten und meisten Kräfte liegen immer brach.“ und „Es gelingt dem Menschen das, was er wirklich will.“ und „In einem Sinne ist das Ärgste, was es auf dieser Welt gibt, das Gefängnis; unter allen Übeln dieser Erde. Jede Art von Gefängnis: die Verhinderung von Tätigkeit.“
Und unter dem Strich zusammengefasst: „Alles was Hohl schreibt, gibt zu denken.“
Bis bald! Ihr Pankraz.
erschienen im "Fridolin" unter "Dies und Das" am 8. April 2004
Empfehlenswert:
www.https://ead.nb.admin.ch/html/hohl.html
www.pronetstal.ch/dorf-und-leute/prominente-netstaler/ludwig-hohl/
www.ludwighohl.ch/leben/index.php (Ludwig Hohl-Stiftung)
Zeichnung von Roger Montandon, aus:
Ludiwg Hohl - Revue des Belles-Lettres
Hohl Ludwig] Friedrich Dürenmatt, Max Frisch, Albert Caraco, Peter Bichsel et al.: Ludwig Hohl. La Revue de Belles-Lettres, numéro 3, 1969. In-8 broché, couverture illustrée. Illustré de documents, fac-similé, de dessins de Hanny Fries, Anouchka von Heuer
Alexander J. Seiler: Ludwig Hohl - ein Film in Fragmenten und vier Texte, Edition, Zürich 1982
OCLC 35763573.
Montag, 3. August 2020
50 Jahre Priester - 46 Jahre Missionar in Burundi
Die kinderreiche sympathische Familie von Julius Landolt-Thoma (Mutter Margrit war bereits verstorben) als Erinnerungsbild. v.l.n.r.: Sankt- Anna-Schwester, Schwägerin Anna Thoma (Schwester der Ehefrau und Mutter Margrit), stehend Jules Landolt, der spätere Landrat, Gemeindepräsident und Landammann, Vater Julius Landolt-Thoma, Briefträger, Theres auf den Knien des Vaters, Othmar, stehend Gertrud, sitzend Margrit, stehend Ida Maria und Beatrice. (Archivbild Familie Landolt)
Mit Ausnahme von Theres sind alle Familienmitlieder verstorben.
Diese Aufnahme wurde nach dem allzufrühen Tod von Margrit Landolt-Thoma aufgenommen.
Wichige Daten im Leben von P. Othmar Landolt
26. September 1941 Othmar wird als zweiter Knabe, als zweitjüngstes Kind
in Näfels geboren
Besuch der Primar- und Klosterschule Mariaburg Näfels
1962 Matura Gymnasium St. Klemens Ebikon
Studium Universität Freiburg CH und Priesterseminar in
Münster D
20. Dezember 1970 Priesterweihe in Schönstatt-Vallendar D
3. Januar 1971 Primiz in der Hilariuskirche Näfels
Vikar in Gerliswil LU
Vikar in der Herz Jesu Pfarrei Zürich
11. August 1974 Aussendungsgottesdienst in Näfels
Missionstätigkeit in der Pfarrei Mutumba in Burundi Afrika
Begegnungszentrum Mont Sion Gikunga in der burundi-
schen Hauptstadt Bujumbura
3. August 2020 P. Othmar stirbt um 5 Uhr 25 in der Frühe im Spital
in Bujumbura (Burundi).
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Genealogische Daten der Familie Landolt-Thoma
579-377-188-130-94-61-42-19-2-28 Gl-25-15-11c-10-7 Gen.15
Julius Alois Landolt von Näfels, Briefträger in Amden, Mollis und Näfels, Imker,
des Johann und der Maria Magdalena Landolt No.377
* 1900 Juli 10. + 1976 Jan.30. in Glarus
oo
I. 1929 Mai 11. Margaritha Thoma von und in Amden,
des Johann Dominik und der Margarita Thoma
* 1902 Apr.13. + 1948 Feb.2.
oo
II. 1950 Mai 15. Maria Magdalena Eichhorn von Arth SZ,
des Josef Blasius und der Theresina Josefa Marty
* 1909 Aug.21. in Arth
1930 März 28. JULIUS JOHANN VIDE No.867
1931 Feb.3. MARGARITHA MARIA cop. 1962 Okt.13. in Näfels mit dipl. Schreinermeister Josef Konrad Rappo von Schmitten FR und Bösingen, in Horgen, des Josef und der Philomena Margaretha Riedo, * 1928 Aug.27. in Buchthalen SH.
1932 Feb.22. BEATRICE MARIA cop. 1973 Okt.13. in Näfels mit Horst Georg Dieter Gschwendtner, deutscher Staatsangehöriger, in Schönenwerd SO,* 1931 Juli 5. in Kassel (D); Ehefrau bleibt Schweizerbürgerin.
1933 Aug.7. Agnes Maria + 1941 Nov.11. in Glarus
1936 März 1. IDA MARIA cop. 1960 Sept.23. in Näfels mit Bauarbeiter Maria Vittorio Augusto Jovino, italienischer Staatsangehöriger, des Gaetano und der Carmila Ferrara, * 1932 Aug.1. in Sparanise, Prov. Caserata (I). Sie starb 1993 Nov.19.
1938 Mai 13. in Näfels: GERTRUD MARIA cop. 1964 Jan.14. in Genf mit kfm.Ang. Jean Jacques Götz von und in Genf, geschieden von Fernanda Céline Vallée, * Chêne Bourg 1915 Aug.26.
1941 Sept.26. OTHMAR Niklaus +3. August 2020 in Bujumbura (Burundi)
1943 Nov.12. in Näfels: THERESIA AGNES cop. 1969 Aug.22. in Bern mit Oskar
Neuhaus von Oberschrot FR, in Bern, * 1946 Apr.8.
Alle Familienmitglieder sind verstorben mit Ausnahme der jüngsten Tochter Theres.
Erinnerungsbild: P. Othmar Landolt beim Alpgottesdienst auf der Rautialp (1647 m ü M) bei den Alphütten. Im Hintergrund auf der jenseitigen Talseite links der Rossälplispitz (2075 m ü M) und recht der Brünnelistock (2133 m ü M), zwischen Othmar und Gadendach das spitzige "Klosterdach". Die Aufnahme wurde gemäss Auskunft von Theres Neuhaus-Landolt, der jüngsten Schwester von Othmar im Oktober 1981 aufgenommen, zehn Jahre nach seiner Primiz in Näfels, aber bereits sieben Jahre nach seiner Missionstätigkeit in Burundi. P. Othmar ist auf dem Bild 40 Jahre alt.
(Foto: Archiv Beatrice Fischli)
Pressemeldungen sind erschienen
"Glarner Nachrichten" (am 5.8.2020)
"glarus24.ch" (5.8.2020) und
"Fridolin" (6.8.2020)
Nach Auskunft seiner Schwester wird P. Othmar am kommenden Freitag, 7. August 2020 um 10.30 h als erster Verstorbener auf dem neuen Friedhof bestattet.
Auch in Näfels ist ein Trauergottesdienst angesagt. Der neue Pfarrer Kurt Vogt hat spontan einberaumt:
Dreissigster
Samstag
5. September 2020, 09.30 Uhr Hilariuskirche Näfels
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Todesanzeige
Auf schönem Land fiel mir mein Anteil zu.
Ja, mein Erbe gefällt mir gut. Ps 16.6
†
P. Othmar Landolt
Schönstattpater
26.09.41 – 03.08.20
In Burundi, dem Land, in dem P. Othmar Landolt 46 Jahre als Priester leben und wirken durfte, wurde unser Mitbruder heimgerufen.
In Näfels geboren und aufgewachsen, besuchte er die Mittelschulen in Ebikon und Altdorf. Nach den theologischen Studien in Fribourg und Münster/Westfalen wurde er am 20.12.70 zum Priester geweiht.
Die ersten Erfahrungen als Vikar machte er in den Pfarreien Gerliswil und St. Konrad in Zürich.
Im August 1974 wurde er nach Burundi ausgesandt und machte mit sei-ner Bereitschaft die Bildung einer ersten Equipe für unsern Einsatz dort möglich. Während rund 20 Jahren wirkte er mit Herzblut in der grossen Landpfarrei Mutumba an den Ufern des Tanganjkasees. Ab 1997 half er in der Stadt Bujumbura, das neue Zentrum ‘Mont Sion Gikungu’ aufzu-bauen, war Rektor des Heiligtums und begleitete den Bau der grossen Pilgerkirche. Bis vor wenigen Monaten war er ein geschätzter Beicht-vater. Als seine Kräfte nachliessen, haben ihn unsere Mitbrüder liebevoll gepflegt. Nach einem erneuten Schlaganfall wurde er ins Spital ‘Kira’ überführt, wo er am frühen Morgen des 3. August verstorben ist.
P. Othmar Landolt war glücklich über sein langes Leben und Wirken im Herzen Afrikas. Wie oft hörten wir ihn das Psalmwort sagen ‘Auf schö-nem Land fiel mir mein Anteil zu. Ja, mein Erbe gefällt mir gut.’ Seine leutselige Art, seine Menschenfreundlichkeit machten ihn beliebt in allen Schichten.
Zwei ‘Symbole’ können etwas von seinem Wesen charakterisieren: Die Glocken und der Honig.
Es war bewundernswert, mit welcher Hartnäckigkeit er es nach anfäng-lichen Widerständen fertigbrachte, dass auf Mont Sion Gikungu regel-mässig drei Glocken erklingen. Sie sollen die Gegenwart Gottes in Er-innerung rufen und uns wecken, wie Maria, auf die Stimme des Engels zu hören.
Sein Vater war Imker und P. Othmar wurde es im Laufe der Jahre mehr und mehr. Auch das war bewundernswert, mit welcher Hingabe er seine Bienenvölker betreute und wie er Interessierte einführte. Mit Freude und auch Stolz verkündete er jeweils die Menge seiner Ernte.
Wir danken P. Othmar für seine Güte und seinen Humor. Möge er sich nun freuen in der Herrlichkeit des Vaters.
P. Edwin Germann, Provinzial, Berg Sion, Horw
P. Jean Bernard Mazuru, Mt.Sion Gikungu, Bujumbura, Delegaturoberer
Theres Neuhaus,Schwester, Senevita, Bernstrasse 163, 3052 Zollikofen
Horw, Verklärung des Herrn, 6. August 2020
Am Freitag, den 7. August, findet in der Pilgerkirche der Gedenkgottesdienst mit dem Ortsbischof statt, sowie die Beisetzung auf dem Friedhof der Schönstatt-patres auf Mont Sion Gikungu, Burundi.
Bei uns halten wir zwei Gedenkgottesdienste:
Berg Sion, Horw: Samstag, 15. August um 11.00 Uhr beim Heiligtum.
Pfarrkirche St. Hilarius Näfels GL: Samstag, den 5. September um 09.30 Uhr.
Konzelebranten werden gebeten, Tunika und weisse Stola mitzubringen.
Im Sinne des Heimgegangenen gehen Spenden an Aufgaben der Schönstatt-Patres in Burundi.
Konto:
Verein Auxilium Horw, Schönstatt-Patres Berg Sion 6048 Horw PC 60-14377-2
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Diese Collage mit vielen Bildern aus dem Leben und Wirken von P. Othmar Lan-dolt wurde von den Schönstatt-Patres, Horw, zur Verfügung gestellt.
Bericht: Beerdigung von P. Otmar LANDOLT
Es ist 7 Uhr morgens, unter einer milden Morgensonne, kommen die Semina-risten der Schönstatt-Patres, in der Morgendässmerung im Sionsgewand, einer nach dem anderen in der Nähe der Hauptstraße an, die zur großen Kirche auf Berg Sion führt.
Sie müssen dort auf das Fahrzeug warten, das die Leiche von Pater Otmar Lan-dolt Niklaus um 7.30 Uhr bringen soll. Es ist etwa 7.25 Uhr morgens, als wir ein weisses, mit Blumen geschmücktes Auto durch das Haupttor des Berges Sion fahren sehen. Das Fahrzeug kommt langsam bei den Seminaristen an, die den Sarg nehmen und ihn auf den Wagen legen, den sie zum Heiligtum bringen. Gerade als der Sarg in ihren Händen liegt, beginnen die Glocken zu läuten (die Glocken wurden von Pater Otmar selbst initiiert), und als sie beim Heiligtum an-kommen, stehen alle Mitglieder der Gemeinschaft, sowohl Patres als auch Semi-naristen, in der Morgendämmerung von Sion um den Leichnam ihres Mitbruders herum.
Diesmal wird der gesamte Deckel des Sarges entfernt, und sie können den mit weisser Albe und violetter Stola bekleideten Körper besser betrachten. Gemein-sam beten sie das Gemeinschaftsgebet, bevor sie den Leichnam bedecken und nach draussen bringen, wo vor dem Heiligtum die anwesenden Gläubigen kom-men, um ihm die Ehre zu erweisen. Die Marienschwestern von Schönstatt, die Marienbrüder von Schönstatt, die anderen anwesenden Personen des geweihten Lebens sowie alle anwesenden Gläubigen gehen einer nach dem anderen vor-bei, um für einen Moment das Gesicht des Verstorbenen zu betrachten, ein Kreuzzeichen oder eine kleine Verbeugung zu machen, während sie den Rosen-kranz beten.
Es ist 8.40 Uhr, als der Sarg hochgehoben und zum Haupteingang der grossen Kirche gebracht wird, in der die Messe stattfinden soll. Zwei Bischöfe, der Haupt-zelebrant, Monsignore Gervais Banshimiyubusa, Erzbischof von Bujumbura und Monsignore Evariste Ngoyagoye, emeritierter Erzbischof von Bujumbura, Mon-signore Anatole, Generalvikar der Erzdiözese, alle Schönstatt-Patres von Berg Sion Gikungu sowie weitere Diözesanpriester und solche, die aus anderen religi-ösen Gemeinschaften kamen, sind anwesend. Nach dem Gebet, das der Erz-bischof am Eingang der Kirche gesprochen hatte, begann die Messe. P. Her-ménégilde Coyitungiye las einen kurzen Lebenslauf von P. Othmar, der Prediger war P. Félicien Nimbona, der ausführlich über den unermüdlichen Einsatz des Verstorbenen für unsere Gemeinschaft in Burundi (Mutumba und Bujumbura) sprach: Er war sehr stark am Bau der Dreifaltigkeitskirche auf dem Berg Sion Gi-kungu beteiligt, insbesondere an der Hinzufügung des Beichtstuhles, der Eucha-ristiekapelle und der Glocken.
Nach der Messe wurde der Leichnam weitergebracht, sechs Seminaristen be-gleiteten ihn, indem sie den Wagen zum ‘Grossen Saal’ schoben, wo sie den schweren Sarg heben mussten, wie man an ihren Schultern und verschwitzten Gesichtern sehen konnte.
Schließlich gelangte der Leichnam an seine Begräbnisstätte, begleitet von meh-reren Gläubigen und den vom Chor gesungenen Liedern. Nur wenige Meter vom Haus der Patres entfernt, in einem Garten, in dem Mandarinenbäume stehen, war für einige Tage ein Grab vorbereitet worden, und dort ruhte Pater Otmar. Bevor der Leichnam in das Grab hinabgelassen wurde, sprach der Erzbischof ein kurzes Gebet, begleitet von einigen Liedern des Chores.
Ein Mitglied der Schönstatt-Bewegung und seit vielen Jahren in der Zentrale der Bewegung in Burundi tätig, gab Zeugnis von seinem Leben: in all den 46 Jahren, die Pater Otmar in Burundi gelebt hat, konnte es Fidèle Havyarimana nicht ver-säumen, etwas über ihn zu sagen. Er bezeugte seine Tapferkeit seit seiner An-kunft in Burundi als junger Priester, voller Energie, tapferer Arbeiter für den Auf-bau der Gemeinschaft in Mutumba und Bujumbura.
Déogratias Maruhukiro, der erste burundische Schönstattpater, der wiederum von dem Apostolat bewegt war, das Pater Othmar in Burundi ausübte: Als Imker trat er nicht nur für den Honig der Gesundheit, sondern auch für den Honig der Hei-ligkeit ein. Als erster Rektor des Heiligtums auf dem Berg Sion Gikungu lud er die Pilger ein, zu den lebenden Steinen "nimube amabuye mazima" zu werden.
Die Begräbniszeremonie endete mit der Niederlegung von Blumen und dem Ge-bet "Salve Regina", das von den Mitgliedern der Gemeinschaft der Schönstatt-Patres um das Grab gesungen wurde. Nach der Beerdigung fand im ‘Grossen Saal’ Saal’ (Vincent-Pallotti-Saal) ein kurzes Treffen statt: Der Delegsurobere dankte allen, die gekommen waren, um die Gemeinschaft in diesem schmerz-lichen Moment zu unterstützen, und lud den Erzbischof ein, die Veranstaltung mit einem Segen abzuschließen. Christian BANYANGA, Isch
Hommage an Pater Othmar Landolt
Ich kenne Pater Othmar seit meiner Schulzeit, als Mitglied der Schönstatt-Bewe-gung der Aussenstation Kirundo, der heutigen Pfarrei Magara in der Gemeinde Bugarama. Ich kannte ihn und lebte mit ihm während meines ganzen Weges zum Priestertum, bis ich sein Nachfolger als Rektor des Heiligtums auf dem Berg Sion Gikungu wurde. Wer war Pater Othmar?
1. Ein Vater mit dem Spitznamen "Nzuki".
Pater Othmar war unter den Bauern der Pfarrei Mutumba als der Pater bekannt, vor dem sich die Bienen fürchteten. Er war sehr angetan von seinem Beruf als Imker, den er, wie er sagte, von seinem Vater in der Schweiz geerbt habe. Er hat-te versucht, den Burundiern beizubringen, auch Bienenzüchter zu werden, er gab Trainingseinheiten. Als der Honig geerntet wurde, wurden die anderen außer ihm ge-stochen, er zeigte vor den Bienen keine Angst. Deshalb erhielt er den Spitz-namen "Pater Nzuki". Er war stolz auf seine Ernten und vor allem auf die Qualität des Honigs, den er geerntet hatte. Für ihn wurde der Honig (insbesondere der Honig vom Berg Sion) speziell in zwei Kategorien eingeteilt: Gesundheitshonig und Heiligkeitshonig.
2. Der Missionar der Berge
Pater Othmar war auch als der unermüdliche Missionar in den Bergen der Pfarrei Mutumba bekannt. Wenn er nach Busenge, Kirundo, Muhurazi oder Rutongo auf-brach, organisierte er immer eine kleine Karawane wie die ersten Missionare. Es gab keine Straßen und er musste alles zu Fuß erledigen. Als Schweizer war er an die Berge gewöhnt, und die Burundier waren überrascht, diesen weißen Mann zu sehen, der besser laufen und die Berge besteigen konnte als sie. Er hatte ein besonderes Outfit: knielange Kniebundhosen und sehr lange weiße Socken. Als er diese Kleidung trug, wussten wir, dass er einige Tage, wenn nicht sogar einige Wochen in den Aussenstationen verbringen würde. Er stand der Landbevölke-ung sehr nahe, mit der er "akabisi n'agahiye" (‘Rohes und Gekochtes’) teilte, wie er selbst sagte.
3. Pater "Mabuye Mazima".
Als die Gemeinschaft der Schönstatt-Patres das Wallfahrtszentrum auf Berg Sion Gikungu baute, wurde Pater Othmar der erste Rektor des Heiligtums. Er kämpfte hart dafür, dass die Schweizer Provinz der Schönstatt-Patres zustimmte, die Er-laubnis zum Bau der Kirche der Heiligen Dreifaltigkeit zu erteilen. Es war nicht leicht, weil einige Patres nicht damit einverstanden waren, dass so viel Geld aus-gegeben wurde, zumal der Krieg in Burundi noch nicht zu Ende war. Während des Baus der Pilgerkirche entwickelte er das Thema "Lebende Steine": Mabuye mazima". Er wollte erklären, dass die Christen, die Pilger die wahren lebenden Steine waren, um die Kirche zu bauen. Er war so fasziniert von diesem Thema, dass er in der Predigt jeden Sonntag nur von "Mabuye mazima" sprach. Auch wenn die Texte des Tages nichts mit diesem Thema zu tun hatten, gelang es ihm immer, das Thema "Mabuye mazima" irgendwo in seiner Predigt zu platzieren. Auf diese Weise erhielt er einen weiteren Spitznamen von : "Mabuye mazima".
4. Pater Othmar und die Glocken des Friedens
Pater Othmar wird mir auch mit dem Thema der Glocken des Berges Sion in Erinnerung bleiben. Er wollte unbedingt, dass Mont Sion einen Glockenturm hat. In der Gemeinde (sowohl in Burundi als auch in der Schweiz) unterstützte nie-mand diese Idee. Aber er war hartnäckig und ein wenig starrköpfig bei dieser Idee. Dann fand er eine gute Erklärung, die die anderen Mitbrüder auf die eine oder andere Weise überzeugte. Er sagte, diese Glocken seien nicht einfach Glocken, sondern Glocken des Friedens. Dann erzählte er uns den Traum, den er mit diesen Glocken hatte: "Eines Tages werden sich die reguläre Armee und die Rebellen (wir befanden uns noch im Krieg) hier unter diesen Glocken in einer Friedensprozession treffen; und an diesem Tag werden diese Glocken eine neue Melodie eines neuen Friedens in Burundi läuten". Dieser Traum ging am 15. August 2009 in Erfüllung, als die selige Jungfrau Maria zur Königin des Friedens und der Versöhnung gekrönt wurde. An diesem Tag machte die neu vereinigte Armee (durch Friedensabkommen) eine Prozession mit dem Bild der Königin des Friedens. Es war eines der großen Wunder, dessen Zeuge ich selbst war (Vgl. D. Maruhukiro, Die Geschichte einer Mission, Das Heiligtum von Schönstatt, Berg Sion Gikungu und die Friedens- und Versöhnungsmission in Burundi).
5. Pater Othmar: Der Heilige Pfarrer von Ars auf dem Berg Sion
Das schönste Bild, das ich von Pater Othmar habe, ist das eines Paters, der neben dem Heiligtum auf einem Stuhl sitzt und zu dem Menschen zur Beichte gehen. Pater Othmar war von der Bedeutung des Bußsakramentes überzeugt und stand immer zur Verfügung. Eines Tages sagte er zu mir: "Es ist der Anlass, der den Dieb macht", um mir zu erklären, warum er an Tagen, an denen Beicht-hören gar nicht vorgesehen war, immer irgendwo saß, um die Beichte abzu-nehmen. Er war davon überzeugt, dass die Menschen, die zum Heiligtum kamen, auch wenn sie nicht vorhatten, zu beichten, wenn sie einen verfügbaren Priester sahen, zur Beichte gingen und so mit dem Herrn in Ordnung waren. Auf diese Weise gab er denen, die vergessen haben, zur Beichte zu gehen, die Gelegen-heit, darüber nachzudenken, ob sie zur Beichte gehen sollten! In den letzten Jahren war er sehr schwach geworden, aber er ging immer zum Heiligtum, um nur einigen wenigen Menschen die Beichte abzunehmen. Das kam vielen Men-schen, die ein schnelles Geständnis wollten, gelegen, denn er war in dieser Hin-sicht unschlagbar. Ich könnte sagen, dass Pater Othmar der Pater ist, bei dem die meisten Menschen auf dem Berg Sion Gikungu gebeichtet haben, und das bringt ihn dem Heiligen Johannes Maria Vianney, dem Pfarrer von Ars, näher.
6. Burundi: Land der Vorliebe
Pater Othmar wurde als junger Priester auf Mission nach Burundi geschickt, er hatte nicht viel Erfahrung, als er nach Burundi kam. Burundi war sein Heimatland geworden. Wegen seiner Krankheit hätte er in der Schweiz bleiben können, und jeder riet ihm, dort zu bleiben, um eine qualitativ hochwertige Versorgung zu er-halten. Doch sobald er einen Fuß in Europa setzte, dachte er bereits daran, nach Burundi zurückzukehren. Als ich ihn das letzte Mal in der Schweiz traf, erzählte er mir, dass er bereits begonnen hatte, seine Koffer zu packen, um nach Burundi zurückzukehren, als er noch fast zwei Monate Zeit hatte! Was das Schönste ist, er war sehr glücklich, die afrikanischen Mitbrüder zu sehen. Ich konnte bezeu-gen, dass er sich bei uns zu Hause fühlte. Auf der anderen Seite hätte er in der Schweiz kaum Gelegenheit gehabt, seinen Stuhl zum Beichthören aufzustellen, weil vielleicht niemand kommen würde!
Pater Déogratias Maruhukiro, ISch, PhD
Diese BIlder von der feierlichen Bestattung von P. Othmar Landolt in Burundi wurden mit vom Provinzial P. Edwin Germenn, Schönstatt-Gemeinschaft, Horw, z Vfg gestellt. Man lese dazu die Schilderung der Beerdigung im obigen Text.
Man beachte auch die sehr schöne Reportage auf der Homepage der Schönstatt-Gemeinschaft
www.peres-schoenstatt.org/2020/08/08/reportage-funerailles-du-p-otmar-landolt/
Die Botschaft aus Bujumburà
Am 7. August 2020 12 Uhr 49 schrieb ich aufs Geratwohl hin, wie ein Netz, das man auswirtf, einen facebook-Beitrag unter dem Titel "Sanctu-aire Mont Sion Gikungu"
Père Othmar a eu enterré à Bujunburà dans le nouveau cimetier par l'archeveque de Burundi.
Othmar est né à Naefesl (Suisse) 1941, décedés le 3 aout 2020.
Qu'il repose en paix.
Acev un salut calme.
Fridolin Hauser, Naefels (Suisse)
Am 15. August 2020 - am Tag seiner feierlichen Bestattung - kam ene kurz knappe Antwort zurück:
Nkeshimana Audace
15. August um 13:36
Il a aidé beaucoup de chrétiens.
Meine Antwort heute.
Mille mercis pout ta réponse! Je vais l'immortaloiser sur ma lage d'acceuil.
Sincere salues
Fridolin
voir: www.hauserfridolin.ch<menue< dies+das lundi le 3 aout 2020
(scrolling)
Mittwoch, 29. Juli 2020
Falls Sie Geduld, Zeit und Interesse haben...
Roma locuta - causa finita?
Die Instruktion zur pastoralen Umkehr der Pfarreien
Unter
https://www1.wdr.de/nachrichten/westfalen-lippe/laien-gemeindeleiter-vatikan-100.html
ist eine deutsche Fassung der neuesten vatikanischen Instruktion "Die pastorale Umkehr der Pfarrgemeinde im Dienst an der missionarischen Sendung der Kirche“, welche die Kleruskongregation an diesem Montag veröffentlicht hat. Sie wird Konsequenzen haben und es ist fraglich, wieviel davon in die Realität umgesetzt werden wird und kann und was am Ende bleibt.
20/7/2020
Vatikan: Neue Instruktion über pastorale Umkehr der Pfarreien
Einleitung
1. Die Lehre des Zweiten Vatikanischen Konzils über die Kirche und die bedeut-samen sozialen und kulturellen Veränderungen der vergangenen Jahrzehnte ha-ben einige Diözesen dazu veranlasst, die Form der Übertragung der Hirtensorge für die Pfarrgemeinden neu zu gestalten. Dies hat zu neuen Erfahrungen ge-führt. Die Dimension der Gemeinschaft wurde aufgewertet und unter der Lei-tung der Hirten wurde eine harmonische Synthese der Charismen und der Beru-fungen im Dienst an der Verkündigung der Frohen Botschaft, die den heutigen Erfordernissen der Evangelisierung besser entspricht, verwirklicht.
Papst Franziskus hat zu Beginn seines Dienstes an die Bedeutung der „Krea-tivität“ erinnert. Es geht darum, «neue Wege zu suchen», d. h. «den Weg für die Verkündigung des Evangeliums». Diesbezüglich folgerte der Heilige Vater, dass «die Kirche und auch der Kodex des kanonischen Rechts uns sehr viele Mög-lichkeiten und große Freiheiten bieten, um diese Dinge zu suchen»[1].
2. Die in der vorliegenden Instruktion beschriebenen Situationen stellen eine wertvolle Gelegenheit für die pastorale Umkehr im missionarischen Sinn dar. Sie sind eine Einladung an die Pfarrgemeinden, sich zu öffnen und Instrumente für eine auch strukturelle Reform anzubieten, die sich an einem neuen Gemein-schaftsstil, an einem neuen Stil der Zusammenarbeit, der Begegnung, der Nä-he, der Barmherzigkeit und der Sorge für die Verkündigung des Evangeliums orientiert.
I. Die pastorale Umkehr
3. Die pastorale Umkehr ist eines der grundlegenden Themen der „neuen Phase der Evangelisierung“[2], die die Kirche heute fördern muss, damit die christ-lichen Gemeinschaften immer mehr pulsierende Zentren der Begegnung mit Christus sind.
Daher hat der Heilige Vater vorgeschlagen: «Wenn uns etwas in heilige Unruhe versetzen und unser Gewissen beunruhigen muss, dann ist es die Tatsache, dass so viele unserer Brüder und Schwestern ohne die Kraft, das Licht und den Trost der Freundschaft mit Jesus Christus leben, ohne eine Glaubens-gemeinschaft, die sie aufnimmt, ohne Hoffnung auf Sinn und Leben. Ich hoffe, dass uns mehr als die Angst, einen Fehler zu begehen, die Furcht davor bewegt, uns einzuschließen in die Strukturen, die uns einen trügerischen Schutz ge-währen, in die Normen, die uns in unnachsichtige Richter verwandeln, in die Gewohnheiten, in denen wir uns ruhig fühlen, während draußen eine hungrige Menschenmenge wartet und Jesus uns pausenlos sagt: „Gebt ihr ihnen zu essen!“ (Mk 6,37)»[3].
4. Von dieser heiligen Unruhe getrieben vermag die Kirche, «die ihrer eigenen Tradition treu und sich zugleich der Universalität ihrer eigenen Sendung be-wusst ist, […] sich mit mannigfachen Kulturformen zu vereinen. Diese Gemeinschaft bereichert sowohl die Kirche als auch die verschiedenen Kul-turen»[4]. Die fruchtbare und kreative Begegnung zwischen dem Evangelium und der Kultur führt zu einem wahren Fortschritt: einerseits inkarniert sich das Wort Gottes in die Geschichte der Menschen und erneuert sie, andererseits «kann die Kirche […] bereichert werden und sie wird es tatsächlich auch durch den Fortschritt des gesellschaftlichen Lebens»[5], um so die ihr durch Christus an-vertraute Sendung zu vertiefen, um sie besser in der Zeit, in der sie lebt, zum Ausdruck zu bringen.
5. Die Kirche verkündet, dass das Wort «Fleisch geworden ist und unter uns gewohnt hat» (Joh 1,14). Dieses Wort Gottes, das bei den Menschen sein will, ist in seinem unerschöpflichen Reichtum[6] in der ganzen Welt von ver-schiedenen Völkern angenommen worden. Es hat die edelsten Bestrebungen in ihnen gefördert, unter anderem die Sehnsucht nach Gott, die Würde des Lebens eines jeden Menschen, die Gleichheit unter den Menschen und die Achtung der Unterschiede in der einen Menschheitsfamilie, den Dialog als Instrument der Teilhabe, das Streben nach Frieden, die Gastfreundschaft als Ausdruck der Zu-sammengehörigkeit und der Solidarität, die Bewahrung der Schöpfung[7].
Es ist daher unvorstellbar, dass derartig Neues, dessen Verbreitung bis an die Grenzen der Erde noch nicht vollendet ist, schwächer wird oder, was noch schlimmer ist, sich auflöst[8]. Damit der Weg des Wortes sich fortsetzen kann, muss sich in den christlichen Gemeinschaften eine klare Entscheidung für die missionarische Sendung verwirklichen, «die fähig ist, alles zu verwandeln, damit die Gewohnheiten, die Stile, die Zeitpläne, der Sprachgebrauch und jede kirch-liche Struktur ein Kanal werden, der mehr der Evangelisierung der heutigen Welt als der Selbstbewahrung dient»[9].
II. Die Pfarrei im gegenwärtigen Kontext
6. Diese missionarische Umkehr, die selbstverständlich auch eine Struktur-reform beinhaltet, betrifft in besonderer Weise die Pfarrei, eine Gemeinschaft, die um den Tisch des Wortes und der Eucharistie zusammengerufen wird.
Die Pfarrei hat eine lange Geschichte. Sie hat von Anfang an eine grundlegende Rolle im Leben der Christen und in der Entwicklung und der Pastoral der Kirche gespielt. Schon in den Schriften des hl. Paulus sind ihre ersten Spuren erkennbar. Einige paulinische Texte verweisen auf die Bildung von kleinen Ge-meinschaften, Hauskirchen, die der Apostel schlicht mit dem Begriff „Haus“ be-zeichnet (vgl. z. B. Röm 16,3-5; 1 Kor 16,19-20; Phil 4,22). In diesen „Häusern“ kann man die Entstehung der ersten „Pfarreien“ sehen.
7. Die Pfarrei ist daher seit ihrer Entstehung eine Antwort auf ein entspre-chendes pastorales Erfordernis: durch die Verkündigung des Glaubens und die Spendung der Sakramente das Evangelium den Menschen zu bringen. Die Etymologie des Begriffs macht die Absicht der Institution verständlich: Die Pfarrei ist ein Haus inmitten der Häuser[10] und entspricht der Logik der Inkarnation Jesu Christi, der unter den Menschen lebendig ist und wirkt. Sie ist daher, sichtbar repräsentiert durch das Gotteshaus, ein Zeichen der dauernden Gegenwart des auferstandenen Herrn inmitten seines Volkes.
8. Dennoch muss sich die territoriale Ausrichtung der Pfarrei heute mit einem besonderen Merkmal der gegenwärtigen Welt auseinandersetzen, in der die Zunahme der Mobilität und der digitalen Kultur die Grenzen der Existenz ge-weitet haben. Einerseits entspricht ein festgelegter und unveränderbarer Kon-text immer weniger dem Leben der Menschen, das sich vielmehr in einem „glo-balen und pluralen Dorf“ abspielt. Andererseits hat die digitale Kultur in un-umkehrbarer Weise das Raumverständnis, die Sprache und das Verhalten der Menschen, besonders der jungen Generationen verändert.
Darüber hinaus kann man sich leicht vorstellen, dass die beständige technische Entwicklung weiterhin die Denkweise und das Verständnis, das der Mensch von sich und vom gesellschaftlichen Leben hat, verändert. Die Geschwindigkeit der Veränderungen, der Wechsel der kulturellen Modelle, die problemlose Mobilität und die Schnelligkeit der Kommunikation verändern die Wahrnehmung von Zeit und Raum.
9. Die Pfarrei befindet sich als lebendige Gemeinschaft von Glaubenden in die-sem Kontext, in dem die Bindung an einen Ort dahin tendiert, immer weniger wahrgenommen zu werden, die Orte der Zugehörigkeit vielfältig werden und die zwischenmenschlichen Beziehungen Gefahr laufen, sich ohne Verpflichtung und Verantwortung gegenüber dem persönlichen Beziehungszusammenhang in der virtuellen Welt aufzulösen.
10. Es ist inzwischen offenkundig, dass diese kulturellen Veränderungen und die veränderte Beziehung zum Territorium in der Kirche dank der Gegenwart des Heiligen Geistes eine neue Wahrnehmung der Gemeinschaft fördern, die «darin besteht, die Wirklichkeit mit den Augen Gottes, aus dem Blickwinkel der Einheit und der Gemeinschaft zu sehen»[11]. Es ist daher dringend notwendig, das ganze Volk Gottes in das Bemühen einzubeziehen, die Einladung des Geistes anzunehmen, um Prozesse der „Verjüngung“ des Antlitzes der Kirche anzu-stoßen.
III. Die heutige Bedeutung der Pfarrei
11. Im Zuge dieser Beobachtungen muss die Pfarrei die Impulse der Zeit auf-nehmen, um ihren Dienst an die Erfordernisse der Gläubigen und die geschicht-lichen Veränderungen anzupassen. Es bedarf einer erneuerten Dynamik, die es ermöglicht, im Lichte der Dokumente des Zweiten Vatikanischen Konzils und des nachfolgenden Lehramtes die Berufung aller Getauften, Jünger Jesu und Ver-künder des Evangeliums zu sein, wieder zu entdecken.
12. Die Konzilsväter haben in der Tat weitblickend festgehalten: «Die Seelsorge muss von einem missionarischen Geist beseelt sein»[12]. Übereinstimmend mit dieser Lehre hat der hl. Johannes Paul II. präzisierend hinzugefügt: «Die Pfarrei muss vervollkommnet und in viele andere Formen integriert werden. Dennoch bleibt sie unersetzbar und von höchster Bedeutung innerhalb der sichtbaren Strukturen der Kirche», um «zugunsten der Evangelisierung die Stütze allen pastoralen Handelns, das vordringlich und vorrangig ist, zu sein»[13]. Benedikt XVI. lehrte, dass «die Pfarrei ein Leuchtturm ist, der das Licht des Glaubens ausstrahlt und auf diese Weise der tiefsten Sehnsucht des menschlichen Herzens entgegenkommt, weil sie den Menschen und den Familien Sinn und Hoffnung schenkt»[14]. Schließlich erinnert Papst Franziskus daran, dass «die Pfarrei durch all ihre Aktivitäten ihre Mitglieder ermutigt und formt, damit sie missionarisch aktiv sind»[15].
13. Um die zentrale Bedeutung der missionarischen Präsenz der kirchlichen Ge-meinschaft in der Welt zu fördern[16], ist es wichtig, nicht nur über ein neues Konzept der Pfarrei nachzudenken, sondern auch über den Dienst und die Sen-dung der Priester in ihr. Zusammen mit den Gläubigen haben sie die Aufgabe, „Salz und Licht der Welt“ (vgl. Mt 5,13-14), „ein Licht auf dem Leuchter“ (vgl. Mk 4,21) zu sein und sich als missionarische Gemeinschaft zu erweisen, die fä-hig ist, die Zeichen der Zeit zu verstehen, die ein glaubwürdiges Zeugnis eines Lebens nach dem Evangelium hervorbringt.
14. Ausgehend von der Betrachtung der Zeichen der Zeit, ist es im Hören auf den Geist notwendig, auch neue Zeichen zu setzen: Da die Pfarrei anders als in der Vergangenheit nicht mehr der vorrangige Versammlung- und Begegnungs-ort ist, muss sie andere Weisen der Nähe und der Nachbarschaft im Hinblick auf ihre normalen Aktivitäten finden. Diese Aufgabe ist keine Last, die zu ertragen ist, sondern eine Herausforderung, die es mit Enthusiasmus anzupacken gilt.
15. Die Jünger des Herrn haben in der Nachfolge ihres Meisters und in der Schule der Heiligen und Hirten bisweilen durch leidvolle Erfahrungen gelernt, auf Gottes Eingreifen geduldig zu warten, die Gewissheit zu nähren, dass Er bis zum Ende der Zeiten immer da ist und dass der Heilige Geist – das Herz, wel-ches das Leben der Kirche pulsieren lässt – die in der Welt verstreuten Kinder Gottes sammelt. Daher muss die christliche Gemeinschaft keine Angst haben, innerhalb eines Gebietes, in dem verschiedene Kulturen leben, Entwicklungen in dem festen Vertrauten zu beginnen und zu begleiten, dass es für die Jünger Christi «nichts wahrhaft Menschliches gibt, das nicht in ihren Herzen seinen Widerhall findet»[17].
IV. Die Mission – Leitmotiv der Erneuerung
16. In den gegenwärtigen Veränderungen schafft es die Pfarrei trotz groß-zügigen Einsatzes bisweilen nicht, angemessen den vielen Erwartungen der Gläubigen zu entsprechen, besonders unter Berücksichtigung der mannigfal-tigen Gemeinschaftsformen[18]. Es ist richtig, dass es ein Charakteristikum der Pfarrei ist, dass sie dort verwurzelt ist, wo alle Tag ein Tag aus leben. Doch ist insbesondere heute das Gebiet nicht mehr nur ein geografisch abgegrenzter Be-reich, sondern der Zusammenhang, in dem jeder sein Leben, das aus Beziehun-gen, gegenseitiger Hilfe und lange gepflegten Traditionen besteht, lebt. Auf die-sem „existenziellen Territorium“ steht die ganze Herausforderung der Kirche auf dem Spiel. Daher erscheint ein pastorales Handeln überholt, das den Hand-lungsraum ausschließlich auf den Bereich innerhalb der territorialen Grenzen der Pfarrei beschränkt. Oft sind es gerade die Pfarrangehörigen, die diese Sicht-weise, die mehr von der Sehnsucht nach dem Vergangenen als vom Mut, die Zukunft zu gestalten, geprägt erscheint, nicht mehr verstehen[19]. Andererseits muss hinzugefügt werden, dass das Territorialprinzip auf der kanonischen Ebene weiterhin uneingeschränkt gilt, wenn es vom Recht her erforderlich ist[20].
17. Darüber hinaus bleibt die bloße Wiederholung von Aktivitäten, die das Le-ben der Menschen nicht berühren, ein steriler Überlebensversuch, der oft mit allgemeiner Gleichgültigkeit zur Kenntnis genommen wird. Wenn die Pfarrei nicht die der Evangelisierung innewohnende spirituelle Dynamik lebt, läuft sie Gefahr, selbstbezogen zu werden und zu verkalken, da sie Erfahrungen vor-schlägt, die den Geschmack des Evangeliums und die missionarische Durch-schlagskraft bereits verloren haben und vielleicht nur für kleine Gruppen be-stimmt sind.
18. Die Erneuerung der Evangelisierung bedarf neuer Achtsamkeit und passen-der Initiativen verschiedener Art, damit das Wort Gottes und die Sakramente alle in einer Weise erreichen, die der jeweiligen Lebenssituation der Menschen entspricht. Für die kirchliche Zugehörigkeit ist heutzutage nicht mehr die Her-kunft das entscheidende Kriterium, sondern die Aufnahme in eine Gemein-de[21], in der die Gläubigen eine umfassendere Erfahrung des Volkes Gottes machen, eines Leibes, der viele Glieder hat, in dem jeder für das Wohl des gan-zen Organismus wirkt (vgl. 1 Kor 12,12-27).
19. Über die Orte und die Gründe der Zugehörigkeit hinaus ist die Pfarr-gemeinde der menschliche Kontext, in dem die Evangelisierung der Kirche von-stattengeht, die Sakramente gefeiert werden und die karitative Liebe in einer mis-sionarischen Dynamik erfahrbar wird, die – über die Tatsache hinaus, in-neres Element des pastoralen Handelns zu sein – ein Unterscheidungskriterium ihrer Authentizität ist. In der aktuellen Lage, die bisweilen von Marginalisierung und Einsamkeit geprägt ist, ist die Pfarrgemeinde herausgefordert, durch ein Netz geschwisterlicher Beziehungen, die auf die neuen Formen der Armut aus-gerichtet sind, lebendiges Zeichen der Nähe Christi zu sein.
20. In Anbetracht des bisher Gesagten geht es darum, Perspektiven auszu-machen, die es erlauben, die „traditionellen“ pfarrlichen Strukturen unter mis-sionarischem Gesichtspunkt zu erneuern. Das ist das Herzstück der ge-wünschten pastoralen Umkehr, die die Verkündigung des Wortes Gottes, die Spendung der Sakramente und das karitative Zeugnis betreffen muss, d. h. die wesentlichen Bereiche, in denen die Pfarrei wächst und sich dem Mysterium, an das sie glaubt, nähert.
21. Ein Blick in die Apostelgeschichte lehrt uns die Bedeutung des Wortes Got-tes, das eine innere Macht ist, die die Umkehr der Herzen bewirkt. Es ist die Nahrung, die die Jünger des Herrn stärkt und die sie zu Zeugen des Evange-liums in den verschiedenen Bereichen des Lebens macht. Die Schrift enthält eine prophetische Kraft, die sie immer lebendig sein lässt. Es ist daher notwen-dig, dass die Pfarrei durch verschiedene Angebote der Glaubensweitergabe[22] dazu anleitet, das Wort Gottes zu lesen und zu betrachten, und dabei klare und verständliche Formen der Kommunikation verwendet, die von Jesus dem Herrn entsprechend dem immer neuen Zeugnis des Kerygmas berichten[23].
22. Die Feier der heiligen Eucharistie ist «Quelle und Höhepunkt des ganzen christlichen Lebens»[24] und daher das wesentliche Geschehen, durch das die Pfarrgemeinde entsteht. In ihr wird sich die Kirche der Bedeutung ihres Namens bewusst: Versammlung des Volkes Gottes, das lobt, bittet, Fürsprache hält und dankt. In der Feier der heiligen Eucharistie öffnet sich die christliche Gemeinde der lebendigen Gegenwart des gekreuzigten und auferstandenen Herrn und hat Anteil an der Verkündigung des ganzen Heilsmysteriums.
23. In diesem Zusammenhang wird die Kirche sich der Notwendigkeit bewusst, die christliche Initiation wieder zu entdecken, die durch die Hineinnahme in das Geheimnis des göttlichen Seins neues Leben zeugt. Sie ist ein Weg ohne Unterbrechung und nicht nur an Zelebrationen oder Ereignisse gebunden, weil es in erster Linie nicht darum geht, einen „Ritus des Übergangs“ zu vollziehen, sondern vielmehr um die Perspektive der beständigen Nachfolge Christi. Hier kann es nützlich sein, mystagogische Rituale, die das Leben direkt be-rühren[25], einzuführen. Auch die Katechese muss sich als fortdauernde Ver-kündigung des Geheimnisses Christi erweisen, um die Gestalt Christi durch eine Begegnung mit dem Herrn des Lebens im Herzen des Getauften wachsen zu lassen (vgl. Eph 4,13).
Papst Franziskus hat daran erinnert, dass es notwendig ist, «die Aufmerk-samkeit auf zwei Verfälschungen der Heiligkeit lenken, die uns vom Weg abbrin-gen könnten: der Gnostizismus und der Pelagianismus. Es handelt sich um zwei Häresien, die in den ersten christlichen Jahrhunderten entstanden, weiterhin aber besorgniserregend aktuell sind»[26]. Im Falle des Gnostizismus geht es um einen abstrakten Glauben, der nur intellektuell ist und aus einem Wissen besteht, das das Leben wenig betrifft. Der Pelagianismus hingegen bringt den Menschen dazu, lediglich auf die eigene Kraft zu bauen und das Wirken des Heiligen Geistes zu ignorieren.
24. In der geheimnishaften Verflechtung des göttlichen und menschlichen Han-delns geschieht die Verkündigung des Evangeliums durch Männer und Frauen, die das glaubwürdig machen, was sie durch ihr Leben in einem Netz zwischen-menschlicher Beziehungen, das Vertrauen und Hoffnung weckt, verkünden. In der gegenwärtigen Zeit, die oft von Gleichgültigkeit, von Egoismus und von fehlender Nächstenliebe geprägt ist, ist die Wiederentdeckung des Miteinanders grundlegend, weil die Evangelisierung eng an die Qualität der menschlichen Beziehungen gebunden ist[27]. Auf diese Weise macht sich die christliche Gemeinschaft das Wort Jesu zu eigen, das dazu anspornt „hinauszufahren“ (vgl. Lk 5,4), in dem Vertrauen, dass die Aufforderung des Meisters, die Netze aus-zuwerfen, „reichen Fischfang“ [28] garantiert.
25. Die „Kultur der Begegnung“ fördert den Dialog, die Solidarität und die Of-fenheit gegenüber allen, da sie die zentrale Bedeutung der Person deutlich werden lässt. Es ist daher notwendig, dass die Pfarrei ein „Ort“ ist, der das Beisammensein und das Wachstum persönlicher dauerhafter Beziehungen, die allen gestatten, den Sinn der Zugehörigkeit und der Wertschätzung wahrzu-nehmen, begünstigt.
26. Die Pfarrgemeinde ist dazu aufgerufen, eine echte und eigene „Kunst der Nähe“ zu entwickeln. Wenn die Pfarrei tiefe Wurzeln schlägt, wird sie wirklich der Ort, an dem die Einsamkeit, die das Leben so vieler Menschen kennzeich-net, überwunden wird, «ein Heiligtum, wo die Durstigen zum Trinken kommen, um ihren Weg fortzusetzen, und ein Zentrum ständiger missionarischer Aus-sendung»[29].
V. „Gemeinschaft von Gemeinschaften“: Die inklusive, missionarische und auf die Armen bedachte Pfarrei
27. Das Ziel der Mission und Evangelisierung der Kirche ist stets das Volk Gottes als Ganzes. Der Kodex des kanonischen Rechts hebt hervor, dass die Pfarrei kein Gebäude oder ein Bündel von Strukturen ist, sondern eine konkrete Ge-meinschaft von Gläubigen, in der der Pfarrer der eigene Hirte ist[30]. Diesbe-züglich hat Papst Franziskus daran erinnert, dass «die Pfarrei die Kirche terri-torial präsent macht, dass sie ein Ort des Hörens des Wortes Gottes, des Wachstums des christlichen Lebens, des Dialogs, der Verkündigung, der groß-herzigen Nächstenliebe, der Anbetung und der liturgischen Feier ist». Er fügte hinzu, dass sie eine «Gemeinschaft von Gemeinschaften»[31] ist.
28. Die verschiedenen Teile, in welche sich die Pfarrei gliedert, müssen eine Gemeinschaft und eine Einheit bilden. In dem Maß, in dem alle ihre Kom-plementarität annehmen und sie in den Dienst der Gemeinschaft stellen, kann man einerseits den Dienst des Pfarrers und der priesterlichen Mitarbeiter als Hirten voll verwirklicht sehen, andererseits scheint die Besonderheit der ver-schiedenartigen Charismen der Diakone, der Gottgeweihten und der Laien auf, weil alle sich für den Aufbau des einen Leibes einsetzen (vgl. 1 Kor 12,12).
29. Daher ist die Pfarrei eine Gemeinde, die vom Heiligen Geist zur Verkün-digung des Wortes Gottes und zur Zeugung neuer Glieder durch die Taufe zu-sammengerufen wurde. Versammelt um ihren Hirten feiert sie das Gedächtnis des Leidens, des Todes und der Auferstehung des Herrn und bezeugt, ihrer beständigen Sendung entsprechend, den Glauben in der Liebe, damit die Bot-schaft vom Heil, die Leben spendet, niemandem fehlt.
Papst Franziskus hat sich diesbezüglich folgendermaßen geäußert:
«Die Pfarrei ist keine hinfällige Struktur; gerade weil sie eine große Formbarkeit besitzt, kann sie ganz verschiedene Gestalten annehmen, die die Beweglichkeit und missionarische Kreativität des Pfarrers und der Gemeinde erfordern. Ob-wohl sie sicherlich nicht die einzige missionarische Einrichtung ist, wird sie, wenn sie fähig ist, sich ständig zu erneuern und anzupassen, weiterhin „die Kir-che [sein], die inmitten der Häuser ihrer Söhne und Töchter lebt“. Das setzt voraus, dass sie wirklich Kontakt zu den Familien und zum Leben des Volkes hat und nicht eine weitschweifige, von den Menschen getrennte Struktur oder eine Gruppe von Auserwählten wird, die auf sich selbst schaut. […] Wir müssen je-doch zugeben, dass der Aufruf zur Überprüfung und zur Erneuerung der Pfar-reien noch nicht genügend gefruchtet hat, damit sie noch näher bei den Men-schen und Bereiche lebendiger Gemeinschaft und Teilnahme sind und sich völlig auf die Mission ausrichten»[32].
30. Der „geistliche und kirchliche Stil der Wallfahrtsorte“ – die wahre und echte „missionarische Vorposten“ sind – geprägt von der Gastfreundschaft, vom einem Leben aus dem Gebet, von der Stille, die den Geist erneuert, von der Fei-er des Bußsakramentes und von der Zuwendung zu den Armen, darf der Pfarrei nicht fremd ein. Die Wallfahrten, die die Pfarrgemeinden zu den verschiedenen Heiligtümern unternehmen, sind wertvolle Instrumente für die Förderung der geschwisterlichen Gemeinschaft und zur möglichst offenen und gastfreundlichen Gestaltung des eigenen Zuhause nach der Heimkehr[33].
31. In dieser Hinsicht besteht die Absicht, dass ein Heiligtum alle Merkmale und Dienste aufweisen soll, die in vergleichbarer Weise auch eine Pfarrei haben muss, da es für viele Gläubige das ersehnte Ziel ihrer inneren Suche und der Ort ist, an dem sie dem barmherzigen Antlitz Christi und einer gastfreundlichen Kirche begegnen.
In den Heiligtümern können sie «die Salbung, von dem der heilig ist» (1 Joh 2,20), d. h. ihre Heiligung durch die Taufe, wiederentdecken. An diesen Orten lernt man das Geheimnis der Gegenwart Gottes inmitten seines Volkes, die Schönheit der missionarischen Sendung aller Getauften, den Aufruf, die kari-tative Liebe Zuhause zu leben, mit Inbrunst in der Liturgie zu feiern[34].
32. Als „Heiligtum“, das allen offensteht, erinnert die Pfarrei, die alle ohne Aus-nahme erreichen muss, daran, dass die Armen und die Ausgeschlossenen im Herzen der Kirche immer einen bevorzugten Platz haben müssen. Wie Benedikt XVI. sagte: «Die Armen sind die privilegierten Adressaten der Frohen Bot-schaft»[35]. Papst Franziskus hat geschrieben, dass «die neue Evangelisierung eine Einladung ist, die heilbringende Kraft ihrer Existenz zu erkennen und sie in den Mittelpunkt des Weges der Kirche zu stellen. Wir sind aufgerufen, Christus in ihnen zu entdecken, uns zu Wortführern ihrer Interessen zu machen, aber auch ihre Freunde zu sein, sie anzuhören, sie zu verstehen und die geheim-nisvolle Weisheit anzunehmen, die Gott uns durch sie mitteilen will»[36].
33. Die Pfarrgemeinde ist sehr oft der erste Ort der menschlichen und persön-lichen Begegnung der Armen mit dem Antlitz der Kirche. In besonderer Weise werden es die Priester, die Diakone und die Gottgeweihten sein, die Mitleid haben mit den „Wunden“[37] der Menschen, die sie besuchen, wenn sie krank sind, die Menschen und Familien ohne Arbeit unterstützen, die die Tür für Bedürftige öffnen. Den Geringsten aufmerksam zugewendet verkündet die Pfarrgemeinde das Evangelium und lässt sich von den Armen evangelisieren, um auf diese Weise die soziale Verpflichtung der Botschaft in allen ihren ver-schiedenen Bereichen neu zu entdecken[38], ohne die „oberste Regel“ der Liebe, auf deren Grundlage wir gerichtet werden, zu vergessen[39].
VI. Von der Umkehr der Personen zur Umkehr der Strukturen
34. In diesem Prozess der Erneuerung und der Neuordnung muss die Pfarrei die Gefahr vermeiden, einer exzessiven Bürokratie und Servicementalität zu verfal-len, die nicht die Dynamik der Evangelisierung, sondern das Kriterium des Selbsterhalts aufweisen[40].
Auf den heiligen Paul VI. verweisend, hat Papst Franziskus in seiner bekannten Offenheit darauf hingewiesen, dass «die Kirche ihr Bewusstsein vertiefen und über ihr Geheimnis nachsinnen muss. […] Es gibt kirchliche Strukturen, die eine Dynamik der Evangelisierung beeinträchtigen können. In gleicher Weise können die guten Strukturen nützlich sein, wenn ein Leben da ist, das sie beseelt, sie unterstützt und sie beurteilt. Ohne neues Leben und echten, vom Evangelium inspirierten Geist, ohne „Treue der Kirche zu ihrer Berufung“ wird jegliche neue Struktur in kurzer Zeit verderben»[41].
35. Die Reform der Strukturen, die die Pfarrei anstreben muss, bedarf zunächst einer Mentalitätsänderung und einer inneren Erneuerung, vor allem derer, die in die Verantwortung der pastoralen Leitung berufen worden sind. Um dem Auftrag Christi treu zu sein, müssen die Hirten und in besonderer Weise die Pfarrer, «die in vorzüglicher Weise Mitarbeiter des Bischofs sind»[42], dringlich die Notwen-digkeit einer missionarischen Reform der Pastoral erkennen.
36. Die christliche Gemeinschaft ist von geschichtlichen und menschlichen Erfahrungen sehr geprägt. Die Hirten müssen daher berücksichtigen, dass der Glaube des Volkes Gottes mit Erinnerungen an familiäre und gemeinschaftliche Erlebnisse verbunden ist. Heilige Orte erinnern sehr oft an bedeutende persönliche und familiäre Ereignisse vergangener Generationen. Um Traumata und Verletzungen zu vermeiden, erscheint es bedeutsam, die Neuorganisation von Pfarrgemeinden und manchmal auch der Diözesen flexibel und behutsam durchzuführen.
Papst Franziskus hat in Bezug auf die Reform der Römischen Kurie her-vorgehoben, dass das schrittweise Vorangehen «die Frucht der unentbehrlichen Unterscheidung ist. Diese schließt einen geschichtlichen Prozess, ein Abwägen von Zeiten und Etappen, Überprüfung, Korrekturen, Versuchsphasen und die Approbation „ad experimentum“ ein. Es handelt sich also in diesen Fällen nicht um Unentschiedenheit, sondern um die Flexibilität, die notwendig ist, um eine wirkliche Reform zu erreichen»[43]. Man darf nichts „überstürzen“ und Refor-men nicht zu eilig und mit „am grünen Tisch“ erarbeiteten allgemeinen Kriterien durchführen wollen und dabei die konkreten Bewohner eines Gebietes ver-gessen. Jedes Projekt muss die konkreten Umstände einer Gemeinde berück-sichtigen und ohne Traumata mit einer vorausgehenden Phase der Beratung, einer Phase der schrittweisen Verwirklichung und der Überprüfung durchgeführt werden.
37. Die Erneuerung betrifft selbstverständlich nicht nur den Pfarrer und es kann auch nicht von oben herab das Volk Gottes ausgeschlossen werden. Die pasto-rale Erneuerung der Strukturen schließt das Bewusstsein ein, dass «das heilige, gläubige Volk Gottes mit der Gnade des Heiligen Geistes gesalbt ist. Daher müssen wir in der Phase der Reflexion und Abwägung dieser Salbung gerecht werden. Wenn wir als Kirche, als Hirten, als Gottgeweihte dies vergessen ha-ben, laufen wir in die Irre. Wenn wir das Volk Gottes als Ganzes und in seinen Unterschieden verdrängen, zum Schweigen bringen, zerstören, ignorieren oder auf eine kleine Elite beschränken wollen, setzen wir Gemeinschaften, pastorale Pläne, theologische und spirituelle Akzente und Strukturen ohne Wurzeln, ohne Geschichte, ohne Gesicht, ohne Gedächtnis, ohne Leib, ja ohne Leben in die Welt. Wenn wir uns vom Leben des Volkes Gottes entfernen, werden wir trost-los und verkehren wir das Wesen der Kirche»[44].
In diesem Sinn bewirkt der Klerus nicht allein die vom Heiligen Geist angeregte Veränderung. Er ist vielmehr involviert in die Umkehr, die das ganze Volk Gottes betrifft[45]. Daher muss man «bewusst und erleuchtet Räume der Gemein-schaft und der Teilnahme suchen, damit die Salbung des ganzen Volkes Gottes ihre konkrete Vermittlung findet, um sich zu manifestieren»[46].
38. Folglich liegt es auf der Hand, wie notwendig es ist, sowohl eine Konzeption der Pfarrei, die auf sich selbstbezogen ist, als auch eine „Klerikalisierung der Pastoral“ zu überwinden. Die Tatsache ernst zu nehmen, dass dem Volk Gottes «die Würde und die Freiheit der Kinder Gottes eignet, in deren Herzen der Heilige Geist wie in einem Tempel wohnt»[47], drängt dazu, Vorgehensweisen und Modelle zu fördern, durch die alle Getauften kraft der Gabe des Heiligen Geistes und der empfangenen Charismen sich aktiv, dem Stil und der Weise einer organischen Gemeinschaft entsprechend, in die Evangelisierung mit den anderen Pfarrgemeinden unter Berücksichtigung der Pastoral der Diözese einbringen. Da die Kirche nicht nur Hierarchie, sondern Volk Gottes ist, ist die gesamte Gemeinschaft für ihre Sendung verantwortlich.
39. Es wird die Aufgabe der Hirten sein, diese Dynamik zu erhalten, damit alle Getauften entdecken, dass sie aktive Protagonisten der Evangelisierung sind. Das Presbyterium, das sich stets fortbildet[48], wird die Kunst der Unterschei-dung klug zum Tragen bringen. Sie ermöglicht es der Pfarrei, in Anerkennung unterschiedlicher Berufungen und Dienste zu wachsen und zu reifen. Der Priester kann somit als Glied und Diener des Volkes Gottes, das ihm anvertraut ist, nicht an seine Stelle treten. Die Pfarrgemeinde ist befähigt, Formen des Dienstes, der Verkündigung des Glaubens und des Zeugnisses der karitativen Liebe vorzuschlagen.
40. Die zentrale Stellung des Heiligen Geistes – unverdiente Gabe des Vaters und des Sohnes für die Kirche – bringt es mit sich, gemäß der Weisung Jesu zu-tiefst uneigennützig zu sein: «Umsonst habt ihr empfangen, umsonst sollt ihr geben» (Mt 10,8). Er hat seinen Jüngern gelehrt, großzügig zu dienen, eine Gabe für die anderen zu sein (vgl. Joh 13,14-15) mit besonderer Auf-merksamkeit gegenüber den Armen. Von daher erschließt sich unter anderem die Notwendigkeit, das sakramentale Leben nicht „zu verschachern“ und nicht den Eindruck zu erwecken, dass die Feier der Sakramente – vor allem der heili-gen Eucharistie – und die anderen Dienste von Preislisten abhängen.
Der Hirte, der der Herde, ohne auf seinen Vorteil bedacht zu sein, dient, ist andererseits gehalten, die Gläubigen zu bilden. Alle Glieder der Gemeinschaft sollen sich ihrer Verantwortung bewusst sein und durch verschiedene Formen der Hilfe und Solidarität, die die Pfarrei für die freie und wirksame Ausübung ihres pastoralen Dienstes braucht, den Bedürfnissen der Kirche entgegenkom-men.
41. Die Sendung, die die Pfarrei als pulsierendes Zentrum der Evangelisierung hat, betrifft daher das ganze Volk Gottes in seinen verschiedenen Teilen: die Priester, die Diakone, die Gottgeweihten, die Gläubigen, alle gemäß ihren Char-ismen und der entsprechenden Verantwortung.
VII. Die Pfarrei und die anderen Untergliederungen innerhalb der Diözese
42. Die pastorale Umkehr der Pfarrgemeinde im missionarischen Sinn erfolgt daher in einem schrittweisen Prozess der Erneuerung der Strukturen und folg-lich in verschiedenen Weisen der Übertragung der Hirtensorge und der Beteili-gung an ihrer Ausübung, die alle Glieder des Volkes Gottes einschließen.
43. In Bezug auf die interne Untergliederung des Diözesangebietes[49] sind seit einigen Jahrzehnten in der von den Dokumenten des Lehramtes rezipierten Umgangssprache zur Pfarrei und zu den Dekanaten, die der Kodex des kanoni-schen Rechtes bereits vorsieht[50], Begriffe wie „pastorale Einheit“ und „pasto-rale Zone“ hinzugekommen. Diese Bezeichnungen definieren Formen der pasto-ralen Organisation der Diözese, die eine neue Beziehung zwischen den Gläubi-gen und dem Gebiet umschreiben.
44. Beim Thema „pastorale Einheit“ oder „Zone“, geht sicher niemand davon aus, dass die Lösung der vielfältigen gegenwärtigen Probleme, darin liegt, be-reits vorhandene Gegebenheiten neu zu bezeichnen. Um ein schlichtes Ertragen von Veränderungen zu vermeiden und in dem Bemühen, sie vielmehr zu fördern und zu steuern, geht es im Kern dieses Erneuerungsprozesses um die Notwen-digkeit, Strukturen zu finden, die geeignet sind, in allen Teilen der christlichen Gemeinschaft die gemeinsame Berufung zur Verkündigung der Frohen Botschaft im Hinblick auf eine wirksamere Hirtensorge für das Volk Gottes, dessen „zent-rales Element“ nur die Erreichbarkeit und Nähe sein können, anzufachen.
45. Diesbezüglich hebt das kanonische Recht die Notwendigkeit hervor, die Diözese in verschiedene Teile zu untergliedern[51], mit der Möglichkeit, dass die-se nach und nach als Zwischenstrukturen zwischen der Diözese und der einzel-nen Pfarrei zusammengeschlossen werden. Daher kann es unter Berücksichti-gung der Dimensionen der Diözese und ihrer konkreten pastoralen Gegebenhei-ten verschiedene Arten von Pfarreizusammenschlüssen geben[52].
In diesen Zusammenschlüssen wirkt und lebt die Kirche als Gemeinschaft mit einer besonderen Ausrichtung auf das konkrete Territorium. Um die Nachbar-schaft der Pfarrer und der anderen pastoralen Mitarbeiter zu erleichtern, ist bei ihrer Errichtung möglichst auf eine homogene Bevölkerung und auf ähnliche Gewohnheiten, sowie auf gemeinsame charakteristische Merkmale des Gebietes zu achten[53].
VII.a. Das Vorgehen bei der Errichtung von Pfarreizusammenschlüssen
46. Vor der Errichtung eines Pfarreizusammenschlusses muss der Bischof gemäß dem kanonischen Recht und im Sinne gebotener kirchlicher Mitverant-wortung, an der er und die Mitglieder des Priesterrates in rechtlich verschiede-ner Weise teilhaben, vor allem diesen diesbezüglich hören[54].
47. Die Zusammenschlüsse von mehreren Pfarreien können zunächst in einfacher föderativer Art erfolgen. Auf diese Weise bewahren die zusammen-geschlossenen Pfarreien ihre unterschiedliche Identität.
Gemäß der kanonischen Ordnung ist bei der Errichtung aller Arten von Zu-sammenschlüssen benachbarter Pfarreien darüber hinaus klar, dass die vom universalkirchlichen Recht für die juristische Person der Pfarrei statuierten we-sentlichen Elemente, von denen der Bischof nicht dispensieren kann[55], beach-tet werden müssen. Er muss daher für jede Pfarrei, die er aufheben möchte, ein spezifisches mit entsprechenden Begründungen versehenes Dekret erlas-sen[56].
48. Im Lichte des oben Gesagten muss daher der Zusammenschluss, die Er-richtung und die Aufhebung von Pfarreien durch den Diözesanbischof gemäß den im kanonischen Recht vorgesehenen Normen durchgeführt werden, d. h. durch Inkorporation, durch die eine Pfarrei in einer anderen aufgeht, da sie von ihr absorbiert wird und ihre ursprüngliche Besonderheit und Rechtspersönlich-keit verliert; oder auch durch eine echte Fusion, durch die eine neue Pfarrei entsteht mit der Konsequenz, dass die vorher existierenden Pfarreien samt Rechtspersönlichkeit aufgehoben werden; oder schließlich durch eine Teilung einer Pfarrgemeinde in mehrere selbständige Pfarreien, die neu entstehen[57].
Darüber hinaus ist die Aufhebung von Pfarreien durch eine Zusammenlegung mit aufhebender Wirkung legitim, wenn Gründe vorliegen, die eine bestimmte Pfarrei direkt betreffen. Hingegen sind beispielsweise keine angemessenen Gründe der bloße Mangel an Klerikern in einer Diözese, deren allgemeine finan-zielle Situation oder andere Bedingungen der Gemeinde, die voraussichtlich kurzristig verändert werden können (z. B. die Zahl der Gläubigen, die fehlende finanzielle Unabhängigkeit, städtebauliche Veränderungen des Gebietes). Damit Maßnahmen dieser Art rechtmäßig sind, müssen die Gründe, auf die man sich bezieht, mit der betroffenen Pfarrei in direkter und organischer Weise in Verbin-dung stehen. Sie dürfen nicht auf Überlegungen allgemeiner, theoretischer und „prinzipieller“ Art beruhen.
49. Bezüglich der Errichtung und der Aufhebung von Pfarreien ist daran zu erinnern, dass jede Entscheidung durch ein formales schriftlich ausgefertigtes Dekret getroffen werden muss[58]. Folglich entspricht eine singuläre Maßnahme, die auf der Basis eines einzigen Rechtsaktes, allgemeinen Dekretes oder diöze-sanen Gesetzes auf eine Neuordnung allgemeiner Art hinsichtlich der ganzen Diözese, eines ihrer Teile oder mehrerer Pfarreien abzielt, nicht dem kanoni-schen Recht.
50. Wenn es um die Aufhebung von Pfarreien geht, muss das Dekret insbe-sondere in klarer Weise unter Bezugnahme auf die konkrete Situation angeben, welche Gründe vorliegen, die den Bischof dazu veranlasst haben, die Ent-scheidung zu fällen. Sie müssen daher detailliert angegeben werden. Ein allge-meiner Verweis auf das „Heil der Seelen“ ist nicht ausreichend.
Mit dem Rechtsakt über die Aufhebung einer Pfarrei muss der Bischof schließlich auch die Übertragung ihrer Güter gemäß den kanonischen Normen vorsehen[59]. Wenn nicht schwerwiegende gegenteilige Gründe vorliegen und der Priesterrat gehört worden ist[60], muss die Kirche der aufgehobenen Pfarrei weiterhin für die Gläubigen zugänglich sein.
51. Im Zusammenhang mit dem Thema des Zusammenschlusses von Pfarreien und ihrer eventuellen Aufhebung besteht bisweilen die Notwendigkeit, Kirchen zu profanieren[61]. Diese Entscheidung kommt nach der verpflichtenden Anhö-rung des Priesterrates dem Diözesanbischof zu[62].
Auch in diesem Fall sind für die Entscheidung über die Profanierung der diö-zesane Klerikermangel, die Abnahme der Bevölkerung und die schwerwiegende finanzielle Krise der Diözese keine legitimen Gründe. Wenn das Gebäude sich hingegen in einem für die Feier der Liturgie unbrauchbaren irreparablen Zustand befindet, ist es möglich, es gemäß dem kanonischen Recht zu profanieren.
VII.b. Das Dekanat
52. Es ist vor allem daran zu erinnern, dass «um die Seelsorge durch gemein-sames Handeln zu fördern, mehrere benachbarte Pfarreien zu besonderen Zu-sammenschlüssen, z. B. zu Dekanaten, vereinigt werden können»[63]. Je nach Ort und Gegend werden sie als „Dekanate“, „Archipresbyterate“, als „Seelsorge-zonen“ oder „Präfekturen“ bezeichnet[64].
53. Der Dekan muss nicht notwendigerweise ein Pfarrer einer bestimmten Pfarrei sein[65]. Damit das Dekanat seiner Bestimmung gerecht werden kann und nicht nur eine lediglich formale Einrichtung ist, hat der Dekan außer anderen Befugnissen die vorrangige Pflicht, «die gemeinsame pastorale Tätigkeit im Dekanat zu fördern und zu koordinieren»[66]. Darüber hinaus ist er «verpflichtet, gemäß der vom Diözesanbischof getroffenen Bestimmung die Pfarreien seines Bezirkes zu visitieren»[67]. Um seine Aufgabe besser erfüllen zu können und um noch mehr die gemeinsamen Aktivitäten zwischen den Pfarreien zu fördern, kann der Bischof dem Dekan weitere Befugnisse übertragen, die im konkreten Zusammenhang als angemessen betrachtet werden.
VII.c. Die pastorale Einheit
54. Wenn es die Umstände wegen der Größe des Dekanats oder der hohen Anzahl der Gläubigen erfordern, und es deshalb notwendig ist, die organische Zu-sammenarbeit unter benachbarten Pfarreien zu unterstützen, kann der Bischof ausgehend von ähnlichen Zweckbestimmungen und nach Anhörung des Priesterrates[68] auch den beständigen institutionellen Zusammenschluss mehre-rer Pfarreien innerhalb des Dekanats[69] unter Berücksichtigung einiger konkre-ter Kriterien beschließen.
55. Vor allem wird darauf zu achten sein, dass die Zusammenschlüsse („pasto-rale Einheiten“[70] genannt) auch vom soziologischen Blickwinkel aus in mög-lichst homogener Weise definiert werden, damit eine wirkliche Gesamtpasto-ral[71] in missionarischer Hinsicht verwirklicht werden kann.
56. Darüber hinaus muss jede Pfarrei dieses Zusammenschlusses einem Pfarrer oder auch einer Gruppe von Priestern solidarisch anvertraut werden, die sich um alle Pfarrgemeinden kümmern[72]. Sofern es der Bischof für angemessen hält, kann der Zusammenschluss alternativ auch aus mehreren Pfarreien zu-sammengesetzt und ein und demselben Pfarrer anvertraut sein[73].
57. In Anbetracht der den Priestern geschuldeten Aufmerksamkeit, die nicht selten den Dienst verdienstvoll und mit Anerkennung vonseiten der Gemeinden verrichtet haben, und wegen des Wohls der Gläubigen, die ihre Hirten schätzen und ihnen dankbar sind, soll der Diözesanbischof bei der Errichtung eines bestimmten Zusammenschlusses auf keinem Fall mit dem gleichen Dekret beschließen, dass in mehreren vereinten und nur einem Pfarrer anvertrauten Pfarreien[74] eventuell andere vorhandene Pfarrer, die noch im Amt sind[75], auto-matisch zum Pfarrvikar ernannt oder faktisch ihres Amtes enthoben werden.
58. Außer im Falle einer solidarischen Amtsübertragung kommt es dem Diöze-sanbischof hierbei von Fall zu Fall zu, die Funktionen des moderierenden Prie-sters dieser Zusammenschlüsse von Pfarreien und das Dienstverhältnis zum Dekan des Dekanats[76], in dem sich die pastorale Einheit befindet, festzulegen.
59. Wenn der Zusammenschluss von Pfarreien – Dekanat oder „pastorale Ein-heit“ – gemäß dem Recht errichtet ist, wird der Bischof nach Lage der Dinge festlegen, ob in diesem alle Pfarreien einen Pastoralrat haben müssen[77] oder ob es besser ist, dass diese Aufgabe einem Pastroalrat für alle betroffenen Gemein-den anvertraut wird. Auf alle Fälle müssen die einzelnen Pfarreien des Zusam-menschlusses, da sie ihre Rechtspersönlichkeit und -fähigkeit behalten, ihren Vermögensverwaltungsrat beibehalten[78].
60. Um das gemeinsame missionarische Handeln und die Seelsorge effektiver zur Geltung zu bringen, erscheint es angemessen, dass sich gemeinsame pasto-rale Dienste für bestimmte Bereiche (z. B. für die Katechese, die Caritas, die Jugend- oder Familienpastoral) für die Pfarreien des Zusammenschlusses mit der Teilnahme aller, die zum Volk Gottes gehören, d. h. der Kleriker, der Gott-geweihten, der Mitglieder des apostolischen Lebens und der Gläubigen, bilden.
VII.d. Die pastorale Zone
61. Mehrere „pastorale Einheiten“ können ein Dekanat bilden. In gleicher Weise können vor allem in flächenmäßig großen Diözesen mehrere Dekanate vom Bischof nach Anhörung des Priesterrates[79] zu „Bezirken“ oder „pastoralen Zo-nen“[80] vereint werden. Sie werden von einem Bischofsvikar[81] geleitet, der über die Spezialvollmachten hinaus, die der Diözesanbischof ihm von Fall zu Fall geben will, über ordentliche ausführende Gewalt für die pastorale Verwaltung der Zone im Namen des Diözesanbischofs und unter seiner Autorität und in Ge-meinschaft mit ihm verfügt.
VIII. Ordentliche und außerordentliche Formen der Übertragung der Hirtensorge für die Pfarrgemeinde
62. Wegen ihres Hirtendienstes sind der Pfarrer und die anderen Priester zu-sammen mit dem Bischof an erster Stelle der grundlegende Bezugspunkt für die Pfarrgemeinde[82]. Der Pfarrer und die Priester pflegen den Austausch und die priesterliche Brüderlichkeit und feiern die Sakramente für die Gemeinde und zusammen mit ihr. Ihre Aufgabe besteht darin, die Pfarrei so zu leiten, dass sie ein überzeugendes Zeichen christlicher Gemeinschaft ist[83].
63. -In Bezug auf die Mitarbeit und die Sendung der Priester in der Pfarr-gemeinde verdient das gemeinsame Leben besonderer Erwähnung[84]. Can. 280 empfiehlt es, obwohl es sich nicht um eine Verpflichtung für den Diözesan-klerus handelt. Diesbezüglich ist an den grundlegenden Wert des Ge-meinschaftssinnes, des gemeinsamen Gebets und pastoralen Handelns der Kle-riker[85] im Hinblick auf ein echtes Zeugnis der sakramentalen Brüderlichkeit[86] und eines wirksameren missionarischen Handelns zu erinnern.
64. Wenn das Presbyterium die Gemeinschaft pflegt, wird die priesterliche Identität gestärkt, die materiellen Sorgen verringern sich und die Versuchung zum Individualismus weicht der Förderung der persönlichen Beziehung. Das gemeinsame Gebet, das gemeinsame Nachdenken und Studium, die im priesterlichen Leben nie fehlen dürfen, können in der Bildung einer priester-lichen Spiritualität, die im Alltag verwurzelt ist, eine große Hilfe sein.
Auf alle Fälle wird es angemessen sein, dass der Bischof gemäß seinem Urteil und im Rahmen des Möglichen die menschliche und geistliche Nähe unter den Priester, denen er eine Pfarrei oder einen Zusammenschluss von Pfarreien an-vertrauen will, berücksichtigt und sie zu einer großzügigen Offenheit für die neue pastorale Sendung und für Formen des gemeinsamen Lebens mit den Mitbrüdern einlädt[87].
65. In einigen Fällen, vor allem dort, wo es kein Pfarrhaus gibt oder wo dieses aus verschiedenen Gründen nicht als Wohnung für den Priester zur Verfügung steht, kann es sein, dass dieser in die Herkunftsfamilie zurückkehrt, die der ur-sprüngliche Ort der menschlichen Formung und der Berufungserfahrung ist[88].
Diese Unterbringung erweist sich einerseits als positiver Beitrag für das all-tägliche Leben des Priesters, da ihm eine ruhige und beständige häusliche Um-gebung gewährleistet wird, vor allem wenn die Eltern noch leben. Andererseits soll vermieden werden, dass die familiären Beziehungen den Priester innerlich abhängig machen und zeitlich einschränken oder dass sie eine ausschließende – anstatt ergänzende – Alternative zur Beziehung mit dem Presbyterium und der Gemeinschaft der Gläubigen sind.
VIII.a. Der Pfarrer
66. Das Amt des Pfarrers dient der umfassenden Seelsorge[89]. Daher muss ein Gläubiger die Priesterweihe[90] empfangen haben, damit er gültig zum Pfarrer ernannt werden kann. Wer sie nicht hat, kann, auch nicht im Falle des Prie-stermangels, weder den Titel noch die entsprechenden Funktionen erhalten. Da der Hirte und die Gemeinde sich kennen und einander nahe sein müssen, kann das Amt des Pfarrers auch nicht einer juristischen Person anvertraut werden[91]. Ausgehend von den Bestimmungen des can 517 §§ 1-2, ist besonders darauf hinzuweisen, dass das Amt des Pfarrers nicht einer aus Klerikern und Laien bestehenden Gruppe übertragen werden kann. Daher sind Bezeichnungen wie „Leitungsteam“, „Leitungsequipe“ oder ähnliche Benennungen, die eine kollegi-ale Leitung der Pfarrei zum Ausdruck bringen könnten, zu vermeiden.
67. Da der Pfarrer der «eigene Hirte der ihm übertragenen Pfarrei» [92] ist, ver-tritt er von Rechts wegen die Pfarrei bei allen Rechtsgeschäften[93]. Er ist der verantwortliche Verwalter des pfarrlichen Vermögens, das als „kirchliches Vermögen“ den entsprechenden kanonischen Normen unterliegt[94].
68. Gemäß dem Zweiten Vatikanischen Konzil «müssen die Pfarrer in der Pfarrei jene Beständigkeit im Amt besitzen, die das Heil der Seelen erfordert»[95]. Generell gilt daher, dass der Pfarrer «auf unbegrenzte Zeit zu ernennen»[96] ist.
Dennoch kann der Diözesanbischof Pfarrer für eine bestimmte Zeit ernennen, wenn dies durch Dekret der Bischofskonferenz beschlossen worden ist. Da der Pfarrer eine echte und wirksame Beziehung zu der ihm anvertrauten Gemeinde aufbauen muss, sollen die Bischofskonferenzen für die Ernennung auf be-stimmte Zeit keine zu kurze Dauer, d. h. nicht unter fünf Jahren, festlegen.
69. Auf jeden Fall müssen die Pfarrer, auch wenn sie auf „unbestimmte Zeit“ ernannt worden sind, oder vor dem Ende der „festgelegten Zeit“ für eine even-tuelle Versetzung in eine andere Pfarrei oder auf ein anderes Amt bereit sein «wenn das Heil der Seelen oder die Notwendigkeit oder der Nutzen der Kirche es erfordern»[97]. Es ist daran zu erinnern, dass der Pfarrer der Pfarrei dient und nicht umgekehrt sie ihm.
70. Im Allgemeinen ist es, sofern möglich, gut, wenn der Pfarrer die pfarrliche Sorge für eine Pfarrei hat. «Wegen Priestermangels oder anderer Umstände kann aber die Sorge für mehrere benachbarte Pfarreien demselben Pfarrer an-vertraut werden»[98]. „Andere Umstände“ sind beispielsweise die Geringfügigkeit des Territoriums oder der Bevölkerung, sowie auch die Nähe der betroffenen Pfarreien. Wenn demselben Pfarrer mehrere Pfarreien übertragen werden, soll der Bischof sorgsam sicherstellen, dass dieser in voller und konkreter Weise als echter Hirte das Pfarramt aller ihm anvertrauten Pfarreien ausüben kann[99].
71. Wenn er ernannt worden ist, bleibt der Pfarrer mit allen Rechten und mit der gesamten Verantwortung im vollen Besitz der ihm anvertrauten Funktionen bis er sein pastorales Amt rechtmäßig beendet hat[100]. Hinsichtlich seiner Amt-senthebung oder Versetzung vor dem Ende des Mandats müssen die entspre-chenden kanonischen Verfahren beachtet werden, derer sich die Kirche bedient, um zu entscheiden, was im konkreten Fall angemessen ist[101].
72. Auch wenn keine anderen Gründe für die Beendigung vorliegen, soll der Pfarrer, der 75 Jahre alt geworden ist, die Einladung des Diözesanbischofs, auf die Pfarrei zu verzichten, annehmen[102], wenn es das Wohl der Gläubigen erfor-dert. Der Amtsverzicht im Alter von 75 Jahren[103] ist als moralische, wenn nicht gar als kanonische Pflicht zu betrachten. Sie bedeutet aber nicht, dass der Pfarrer automatisch sein Amt verliert. Das Amt endet nur, wenn der Diöze-sanbischof dem betroffenen Pfarrer schriftlich die Annahme des Amtsverzichts mitgeteilt hat[104]. Andererseits soll der Bischof den Amtsverzicht eines Pfarrers wohlwollend in Erwägung ziehen, auch wenn er lediglich wegen der Vollendung des 75. Lebensjahres eingereicht worden ist.
73. Um eine funktionalistische Auffassung des Dienstes zu vermeiden, wird der Diözesanbischof auf jeden Fall klug alle Umstände der Person und des Ortes, wie beispielsweise das Vorliegen gesundheitlicher oder disziplinärer Gründe, den Mangel an Priestern, das Wohl der Pfarrgemeinde und andere Gesichtspunkte dieser Art, in Erwägung ziehen und den Verzicht bei Vorliegen eines gerechten und angemessenen Grundes annehmen[105].
74. Wenn es die persönliche Situation des Priesters erlaubt und es pastoral angemessen und ratsam ist, soll der Bischof andererseits die Möglichkeit in Betracht ziehen, ihn im Amt des Pfarrers zu belassen, und ihm vielleicht eine Hilfe zur Seite stellen und die Nachfolge vorbereiten. Darüber hinaus «kann der Bischof entsprechend der Sachlage einem Pfarrer, der auf sein Amt verzichtet hat, eine kleinere Pfarrei anvertrauen»[106] oder ihm eine andere pastorale Aufgabe, die seinen konkreten Möglichkeiten entspricht, übertragen. Falls es notwendig sein sollte, soll er ihm zu verstehen geben, dass er eine Versetzung dieser Art keinesfalls als „Degradierung“ oder „Bestrafung“ betrachten soll.
VIII.b. Der Pfarradministrator
75. Wenn es nicht möglich ist, sofort den Pfarrer zu ernennen, muss die Er-nennung eines Pfarradministrators[107] in Übereinstimmung mit den kanonischen Normen erfolgen[108].
Es handelt sich um ein Amt, das naturgemäß nicht beständig ist und in Er-wartung der Ernennung des neuen Pfarrers ausgeübt wird. Es ist daher illegitim, dass der Diözesanbischof einen Pfarradministrator ernennt, ihn länger als ein Jahr oder gar in beständiger Weise in dieser Position belässt und keinen Pfarrer ernennt.
Erfahrungsgemäß wird eine solche Lösung oft gewählt, um die rechtlichen Vorgaben über die Beständigkeit des Pfarrers im Amt zu umgehen. Diese Rechtsverletzung beschädigt die Sendung des betroffenen Priesters wie auch die der Gemeinde, die wegen der Unsicherheit der Präsenz des Hirten missiona-rische Vorhaben größeren Ausmaßes nicht planen kann und sich auf eine Pasto-ral der Bewahrung beschränken muss.
VIII.c. Solidarische Übertragung
76. Weiterhin «kann die Hirtensorge für eine oder für verschiedene Pfarreien zugleich mehreren Priestern solidarisch übertragen werden, wo die Umstände dies erfordern»[109]. Eine solche Lösung kann gewählt werden, wenn nach dem Ermessen des Bischofs die konkreten Umstände dies insbesondere wegen des Wohls der betroffenen Gemeinden oder wegen der Förderung des Gemein-schaftssinnes unter den Priestern durch ein gemeinsames wirksameres pasto-rales Handeln erfordern[110].
In diesen Fällen agiert die Gruppe der Priester zusammen mit den anderen Mitgliedern der betroffenen Pfarrgemeinden auf der Basis gemeinsamer Entscheidung. Der Moderator ist gegenüber den anderen Priestern, die Pfarrer in jeder Hinsicht sind, primus inter pares.
77.Es wird sehr empfohlen, dass jede Gemeinschaft von Priestern, der solida -solidarisch die Seelsorge einer oder mehrerer Pfarreien anvertraut worden ist, eine interne Ordnung ausarbeitet, damit alle Priester besser ihre Aufgaben und Funktionen, die ihnen zukommen, erfüllen können[111].
Der Moderator leitet die gemeinsame Arbeit in der Pfarrei oder in den Pfarreien, die der Gruppe anvertraut sind. Er vertritt sie rechtlich[112], koordiniert die Aus-übung der Befugnis zur Eheassistenz und die Gewährung der Dispensen, die den Pfarrern zukommen[113] und verantwortet vor dem Bischof alle Aktivitäten der Gruppe[114].
VIII.d. Der Pfarrvikar
78. Innerhalb der oben dargelegten Lösungen kann bereichernd die Möglichkeit hinzukommen, dass ein Priester zum Pfarrvikar ernannt und mit einem beson-deren pastoralen Bereich beauftragt wird (Jugendliche, alte und kranke Men-schen, Vereine, Bruderschaften, Erziehung, Katechese, etc.), um seinen Dienst entweder vollumfänglich oder einen bestimmten Teil davon „pfarreiüber-greifend“ oder in einer der Pfarreien auszuüben[115].
Solle der Pfarrvikar für mehrere Pfarreien, in denen verschiedene Pfarrer zustän-dig sind, beauftragt worden sein, empfiehlt es sich, im Ernennungs-dekret die Aufgaben, die ihm in Bezug auf jede einzelne Pfarrgemeinde, anver-traut worden sind, und ebenso das Dienstverhältnis mit den Pfarrern in Bezug auf den Wohnsitz, die Versorgung und die Feier der heiligen Messe genau zu umschreiben.
VIII.e. Die Diakone
79. Die Diakone sind geweihte Diener, die in einer Diözese oder in anderen kirchlichen Verbänden, die die Befugnis hierfür haben[116], inkardiniert sind. Sie sind Mitarbeiter des Bischofs und der Priester in der missionarischen Sendung mit der besonderen Aufgabe, kraft des empfangenen Sakramentes, «dem Volk Gottes in der Diakonie der Liturgie, des Wortes und der Liebe zu dienen»[117].
80. Um die Identität der Diakone zu bewahren und ihren Dienst zu fördern, hat Papst Franziskus von Anfang an vor einigen Gefahren hinsichtlich des Verständ-nisses des Wesens des Diakonats gewarnt: «Wir müssen jedoch achtgeben, die Diakone nicht als halbe Priester und halbe Laien zu betrachten. […] Und auch die Meinung, der Diakon sei eine Art Vermittler zwischen den Gläubigen und den Hirten, ist nicht in Ordnung. Weder auf halbem Wege zwischen den Priestern und den Laien, noch auf halbem Wege zwischen den Hirten und den Gläubigen. Und es gibt zwei Versuchungen. Es gibt die Gefahr des Klerikalismus: der Diakon, der zu klerikal ist. […] Und die andere Versuchung ist der Funktio-nalismus: Er ist eine Hilfe, die der Priester für dieses oder jenes hat»[118].
Im weiteren Verlauf der Ansprache hat der Heilige Vater die besondere Rolle der Diakone innerhalb der kirchlichen Gemeinschaft präzisiert: «Der Diakonat ist eine besondere Berufung, eine familiäre Berufung, die auf das Dienen verweist. […] Dieses Wort ist der Schlüssel, um euer Charisma zu verstehen. Das Dienen als eine der Gaben, die das Gottesvolk kennzeichnen. Der Diakon ist – sozu-sagen – der Hüter des Dienens in der Kirche. Jedes Wort muss gut bemessen sein. Ihr seid die Hüter des Dienens in der Kirche: des Dienstes am Wort, des Dienstes am Altar, des Dienstes an den Armen»[119].
81. Die Lehre über den Diakonat hat im Verlauf der Jahrhunderte eine bedeu-tende Entwicklung durchgemacht. Ihre Behandlung im Zweiten Vatikanischen Konzil führt zu einer lehrmäßigen Klärung und zu einer Erweiterung der amtlichen Funktionen. Das Konzil begnügt sich nicht damit, den Diakonat nur im karitativen Bereich zu „anzusiedeln“ oder ihn – gemäß den Bestimmungen des Konzils von Trient – lediglich auf die nicht ständigen Diakone und gleichsam nur auf den liturgischen Dienst zu begrenzen. Vielmehr hebt das Zweite Vatikani-sche Konzil hervor, dass es sich um einen Grad des Weihesakramentes handelt. Daher dienen die Diakone «mit sakramentaler Gnade gestärkt […] dem Volk Gottes in der „Diakonie“ der Liturgie, des Wortes und der Liebestätigkeit in Ge-meinschaft mit dem Bischof und seinem Presbyterium»[120].
Die nachkonziliare Rezeption greift auf das zurück, was Lumen genti-um festlegte und definiert das Amt des Diakons immer mehr als, wenn auch graduell verschiedene, Teilhabe am Weiheamt. In einer den Teilnehmern am Internationalen Kongress über den Diakonat gewährten Audienz unterstrich Paul VI., dass der Diakon den christlichen Gemeinden «sowohl in der Verkündigung des Wortes Gottes, als auch in der Spendung der Sakramente und in der Ausübung der Caritas»[121] diene. Obwohl gemäß der Apostelgeschichte (vgl. Apg 6, 1-6) die sieben ausgewählten Männer scheinbar nur für den Dienst an den Tischen bestimmt sind, berichtet andererseits das gleiche biblische Buch, wie Stephanus und Philippus sich voll und ganz der „Diakonie des Wortes“ widmen. Als Mitarbeiter der Zwölf und des Paulus üben sie jedenfalls ihren Dienst in zwei Bereichen aus: der Evangelisierung und der Caritas.
Es gibt viele kirchliche Dienste, die einem Diakon anvertraut werden können, d. h. all jene, die nicht die umfassende Seelsorge mit sich bringen[122]. Der Kodex des kanonischen Rechts legt fest, welche Ämter dem Priester vorbehalten sind und welche auch den Gläubigen anvertraut werden können. Hingegen fehlt der Hinweis auf spezifische Ämter, durch die die Eigenart des diakonalen Dienst ersichtlich würde.
82. Die Geschichte des Diakonats macht auf jeden Fall deutlich, dass dieses im Kontext einer Vision von Kirche, in der es Ämter gibt, und daher als sakra-mentales Dienstamt für die Verkündigung und die Caritas eingeführt worden ist. Der zuletzt genannte Bereich umfasst auch die Verwaltung der Güter. Später kommt diese zweifache Sendung des Diakons in der Liturgie zum Ausdruck, in der er dazu bestellt ist, das Evangelium zu verkünden und am Altar zu dienen. Gerade diese Bezüge könnten hilfreich sein, spezifische Aufgaben für den Dia-kon durch die Aufwertung der dieser Berufung charakteristischen Aspekte im Hinblick auf die Förderung des diakonalen Dienstes zu bestimmen.
VIII.f. Die Gottgeweihten
83. Innerhalb der Pfarrgemeinde leben nicht selten Menschen, die sich für das geweihte Leben entschieden haben. Dieses «ist nämlich dem Leben der Orts-kirche nicht fremd oder davon unabhängig, sondern stellt eine besondere, durch die Radikalität des Evangeliums geprägte Weise dar, im Inneren der Ortskirche mit seinen spezifischen Gaben gegenwärtig zu sein»[123]. Darüber hinaus ist das in die Gemeinde zusammen mit den Klerikern und Laien integrierte geweihte Leben «in der charismatischen Dimension der Kirche angesiedelt. […] Die Spiritualität der Institute des geweihten Lebens kann für die Gläubigen wie auch für die Priester eine bedeutende Ressource werden, um die eigene Berufung zu leben»[124].
84. Der Beitrag, den die Gottgeweihten für die missionarische Sendung der Pfarrgemeinde leisten können, leitet sich in erster Linie von ihrem „Sein“ ab, d. h. vom Zeugnis einer radikalen Nachfolge Christi durch die Profess der evange-lischen Räte[125], und nur in zweiter Linie auch von ihrem „Tun“, d. h. von ihren Werken, die dem Charisma der Institute entsprechen (beispielsweise Katechese, Caritas, Bildung, Jugendpastoral, Sorge für die Kranken)[126].
VIII.g. Die Laien
85. Die Pfarrgemeinde setzt sich vor allem aus Laien zusammen[127], die kraft der Taufe und der anderen Sakramente der christlichen Initiation und in vielen Fällen auch kraft des Ehesakramentes[128] am missionarischen Handeln der Kirche teilhaben, weil «die Berufung und die besondere Sendung der Laien die Umwandlung der verschiedenen weltlichen Bereiche ist, damit alles menschliche Tun vom Evangelium verwandelt wird»[129].
Die Laien, denen der Weltcharakter in besonderer Weise eigen ist, d. h. «kraft der ihnen eigenen Berufung in der Verwaltung und gottgemäßen Regelung der zeitlichen Dinge das Reich Gottes zu suchen»[130], «können sich auch berufen fühlen oder berufen werden zur Mitarbeit mit ihren Hirten im Dienst an der kirchlichen Gemeinschaft, für ihr Wachstum und ihr volles Leben. Sie können dabei sehr verschiedene Ämter übernehmen, je nach der Gnade und den Charismen, die der Herr ihnen schenkt»[131].
86. Es ist notwendig, dass heute alle Laien einen großzügigen Einsatz für den Dienst an der missionarischen Sendung leisten vor allem durch das Zeugnis des täglichen Lebens, das in den gewohnten Lebensbereichen und auf jeder Verant-wortungsebene dem Evangelium entspricht, und besonders durch die Übernah-me ihnen entsprechender Verpflichtungen im Dienst an der Pfarrgemeinde[132].
VIII.h. Andere Formen der Übertragung der Hirtensorge
87. Sodann gibt es für den Bischof eine weitere Möglichkeit – gemäß can. 517 § 2 – für den Hirtendienst in einer Gemeinde Sorge zu tragen, auch wenn es we-gen Priestermangels nicht möglich ist, weder einen Pfarrer noch einen Pfarradministrator zu ernennen, der ihn vollzeitlich ausüben kann. In diesen problematischen pastoralen Umständen kann der Bischof, um das christliche Leben zu stützen und um die missionarische Sendung der Gemeinde fortzu-setzen, einen Diakon, einen Gottgeweihten oder einen Laien oder auch eine Ge-meinschaft von Personen (beispielsweise einen Orden oder eine Vereinigung) an der Ausübung der Hirtensorge einer Pfarrei beteiligen[133].
88. Diejenigen, denen auf diese Weise eine Beteiligung an der Ausübung der Hirtensorge der Gemeinde anvertraut wird, werden durch einen Priester, der mit den entsprechenden Befugnissen ausgestattet und „Moderator der Hirtensorge“ ist, koordiniert und geleitet. Ausschließlich ihm kommen die Vollmacht und die Funktionen des Pfarrers mit den entsprechenden Pflichten und Rechten zu, ob-wohl er dieses Amt nicht innehat.
Es ist daran zu erinnern, dass es sich um eine außerordentliche Form der Übertragung der Hirtensorge handelt, die der Unmöglichkeit geschuldet ist, einen Pfarrer oder einen Pfarradministrator zu ernennen. Sie darf nicht mit der gewöhnlichen aktiven Mitwirkung und mit der Übernahme von Verantwortung durch alle Gläubige verwechselt werden.
89. Das Volk Gottes muss auf den Einsatz einer solchen außerordentlichen Maßnahme in angemessener Weise vorbereitet werden. Sodann ist dafür zu sor-gen, dass sie nicht unbefristet, sondern nur innerhalb des dafür zeitlich not-wendigen Rahmens erfolgt[134]. Das rechte Verständnis und die richtige Anwendung dieses Kanons erfordern, dass diese außergewöhnliche Maßnahme, «unter genauer Beachtung der darin enthaltenen Bedingungen durchgeführt wird: a) „ob sacerdotum penuriam“ und nicht aus Gründen der Bequemlichkeit oder einer missverständlichen „Förderung der Laien“ […]; b) vorausgesetzt, es handelt sich um eine „participatio in exercitio curae pastoralis“ und nicht darum, die Pfarrei zu leiten, zu koordinieren, zu moderieren oder zu verwalten; dies steht gemäß dem Text des Kanons nur einem Priester zu»[135].
90. Damit die Beteiligung an der Hirtensorge gemäß can. 517 § 2 ohne Schaden verläuft[136], ist es notwendig, einige Kriterien zu beachten. Da es sich um eine außerordentliche und vorübergehende pastorale Situation handelt[137], ist der einzige kanonische Grund, der die Anwendung dieser Norm rechtmäßig macht, ein Mangel an Priestern, dergestalt, dass es nicht möglich ist, durch die Er-nennung eines Pfarrers oder eines Pfarradministrators für die Seelsorge der Pfarrgemeinde Sorge zu tragen. Darüber hinaus haben einer oder mehrere Dia-kone für diese Form der Verwaltung der Hirtensorge Vortritt vor Gottgeweihten und Laien[138].
91. Auf jeden Fall kommt die Koordination der so organisierten Pastoral dem Priester zu, der vom Diözesanbischof als Moderator ernannt wurde. Nur dieser Priester hat die Vollmacht und die dem Pfarrer eigenen Befugnisse. Die anderen Gläubigen hingegen sind «an der Ausübung der Hirtensorge einer Pfarrei beteiligt»[139].
92. Sowohl der Diakon als auch die anderen Personen ohne Weihe, die sich an der Ausübung der Hirtensorge beteiligen, können nur die Funktionen erfüllen, die dem Stand des Diakons oder des Laien entsprechen. «In diesen Fällen müssen jedoch die ursprünglichen Eigenschaften der Verschiedenheit und Komplementarität zwischen den Gaben und Aufgaben der geweihten Amtsträger und der Laien, wie sie der Kirche, die Gott organisch strukturiert wollte, eigen sind, aufmerksam beachtet und geschützt werden»[140].
93. Schließlich wird dringend empfohlen, dass der Bischof, in dem Dekret, mit dem er den Priester zum Moderator ernennt, wenigstens summarisch die Grün-de darlegt, warum die Anwendung einer außerordentlichen Form der Übertra-gung der Hirtensorge für eine oder mehrere Pfarrgemeinden und daher die Art und Weise der Ausübung des Dienstes des beauftragten Priesters notwendig sind.
IX. Pfarrliche Beauftragungen und Dienste
94. Über die gelegentliche Zusammenarbeit hinaus, die jeder Mensch guten Willens – auch die Nichtgetauften – im Rahmen der alltäglichen pfarrlichen Akti-vitäten anbieten kann, gibt es einige beständige Beauftragungen, auf deren Basis die Gläubigen für eine gewisse Zeit die Verantwortung für einen Dienst innerhalb der Pfarrgemeinde übernehmen. Zu denken ist beispielsweise an die Katecheten, an die Ministranten, an die Erzieher, die in Gruppen und Vereinen arbeiten, an die Mitarbeiter der Caritas und an jene, die sich in Beratungsstellen oder -zentren engagieren, an jene, die die Kranken besuchen.
95. Im Hinblick auf die Bezeichnung der den Diakonen, den Gottgeweihten und den Laien übertragenen Beauftragungen ist auf jeden Fall eine Terminologie zu wählen, die in korrekter Weise den Funktionen, die sie ihrem Stand gemäß aus-üben können, entspricht, um so den wesentlichen Unterschied zwischen dem allgemeinen und dem besonderen Priestertum nicht zu verdunkeln und damit für alle die Art der eingegangenen Verpflichtung klar ist.
96. In diesem Sinne ist vor allem der Diözesanbischof und in nachgeordneter Weise der Pfarrer verantwortlich, dass die Dienste der Diakone, der Gottgeweih-ten und der Laien, die in der Pfarrei Verantwortung tragen, nicht mit Titeln wie „Pfarrer“, „Ko-Pfarrer“, „Pastor“, „Kaplan“, „Moderator“, „Pfarrverantwortlicher“ oder mit anderen ähnlichen Begriffen bezeichnet werden[141], die das Recht den Priestern vorbehält[142], weil sie einen direkten Bezug zu deren Dienstprofil haben.
Gleichermaßen illegitim und nicht ihrem kirchlichen Stand entsprechend sind im Hinblick auf die genannten Gläubigen und Diakone auch Formulierungen wie „übertragen der Hirtensorge einer Pfarrei“, „die Pfarrgemeinde leiten“ und andere ähnliche, die sich auf die Eigenart des priesterlichen Dienstes, die dem Pfarrer zusteht, beziehen.
Passender scheinen beispielsweise die Bezeichnungen „diakonaler Mitarbeiter“ und für die Gottgeweihten und die Laien „Koordinator für ... (einen pastoralen Teilbereich)“, „pastoraler Mitarbeiter“, „pastoraler Assistent“ und „Beauftragter für … (einen pastoralen Teilbereich)“.
97. Gemäß can. 230 § 1 können Laien als Lektoren und Akolythen in bestän-diger Weise beauftragt werden. Der nichtgeweihte Gläubige kann nur dann als „außerordentlicher Beauftragter“ bezeichnet werden, wenn er tatsächlich von der zuständigen Autorität[143] berufen worden ist, die stellvertretenden Funk-tionen gemäß cann. 230 § 3 und 943 wahrzunehmen. Die zeitlich begrenzte liturgische Beauftragung gemäß can. 230 § 2 verleiht dem nichtgeweihten Gläubigen keine spezielle Bezeichnung[144].
Diese Laien müssen in voller Gemeinschaft mit der katholischen Kirche stehen[145], eine Ausbildung erhalten haben, die den Diensten, die sie ausführen sollen, angemessen ist, und eine beispielhafte persönliche und pastorale Le-bensführung aufweisen, die sie für die Durchführung des Dienstes geeignet er-scheinen lässt.
98. Über das hinaus, was den auf Dauer bestellten Lektoren und Akolythen zukommt[146], kann der Bischof gemäß seinem klugen Ermessen den Diakonen, den Gottgeweihten und den Laien unter der Leitung und der Verantwortung des Pfarrers einige Dienste[147] in amtlicher Weise übertragen, wie zum Beispiel:
1°. Die Feier eines Wortgottesdienstes an Sonntagen und gebotenen Feiertagen, wenn «wegen des Fehlens eines geistlichen Amtsträgers oder aus einem anderen schwerwiegenden Grund die Teilnahme an einer Eucharistiefeier un-möglich ist»[148]. Es handelt sich um eine außerordentliche Möglichkeit, auf die nur zurückgegriffen werden soll, wenn anders keine Abhilfe geschaffen werden kann. Wenn Diakone zur Verfügung stehen, sollen ihnen solche Liturgien anver-traut werden.
2°. Die Spendung der Taufe unter der Rücksicht, dass «die ordentlichen Spen-der der Taufe der Bischof, der Priester und der Diakon sind»[149] und dass das durch can. 861 § 2 Normierte eine Ausnahme bildet, die gemäß dem Ermessen des Ortsordinarius zu beurteilen ist.
3°. Die Feier der Beerdigung gemäß dem, was durch die Nr. 19 der Einfüh-rung des Beerdigungsritus vorgesehen ist.
99. Die Laien können «nach Maßgabe der Vorschriften der Bischofskon-ferenz»[150] und «in Einklang mit dem Recht und unter Beachtung der liturgi-schen Normen»[151] in einer Kirche oder in einer Kapelle predigen, wenn dies die Umstände, die Notwendigkeit oder der besondere Fall erfordern. Während der Feier der Eucharistie dürfen sie jedoch die Homilie auf keinen Fall halten[152].
100. Darüber hinaus «kann der Diözesanbischof aufgrund einer vorgängigen empfehlenden Stellungnahme der Bischofskonferenz und nach Erhalt der Er-laubnis des Heiligen Stuhls, Laien zur Eheschließungsassistenz delegieren, wo Priester und Diakone fehlen»[153].
X. Die Organe kirchlicher Mitverantwortung
X.a. Der Vermögensverwaltungsrat der Pfarrei
101. Die Verwaltung der Güter, über die alle Pfarreien in verschiedenem Ausmaß verfügen, ist ein wichtiger Bereich der Evangelisierung und des evangelischen Zeugnisses gegenüber der Kirche und der Gesellschaft, weil, wie Papst Fran-ziskus sagte, «uns der Herr alle Güter, die wir besitzen, gibt, um die Welt fort-schreiten zu lassen, um die Menschheit fortschreiten zu lassen, um den anderen zu helfen»[154]. Der Pfarrer kann und darf daher in dieser Aufgabe nicht allein bleiben[155]. Vielmehr muss er von Mitarbeitern unterstützt werden, um die Gü-ter der Kirche vor allem mit missionarischem Eifer und Geist zu verwalten[156].
102. Daher muss in allen Pfarreien notwendigerweise ein Vermögensverwal-tungsrat gebildet werden, der ein Beratungsgremium ist, das der Pfarrer leitet und das aus mindestens drei weiteren Gläubigen besteht[157]. Die Mindestanzahl von drei Mitgliedern ist notwendig, um den Rat als „kollegiales Organ“ be-trachten zu können. Es ist daran zu erinnern, dass der Pfarrer nicht zu den Mit-gliedern des Vermögensverwaltungsrates zählt, sondern ihn leitet.
103. Wenn der Diözesanbischof keine spezifischen Normen erlassen hat, wird der Pfarrer die Anzahl der Mitglieder des Rates in Bezug auf die Größe der Pfar-rei festlegen und bestimmen, ob sie von ihm ernannt oder vielmehr von der Pfarrgemeinde gewählt werden müssen.
Die Mitglieder dieses Rates, die nicht unbedingt zur Pfarrei gehören, müssen einen guten Ruf haben und Fachleute in finanziellen und rechtlichen Fragen sein[158], um einen wirklichen und kompetenten Dienst leisten zu können, damit der Rat nicht nur in formaler Weise gebildet worden ist.
104. Vorausgesetzt, dass der Diözesanbischof nichts Anderes festgelegt hat und unter Beachtung der geschuldeten Klugheit und eventueller Normen des staat-lichen Rechts steht schließlich nichts dagegen, dass ein und dieselbe Person Mitglied des Vermögensverwaltungsrates mehrerer Pfarreien sein kann, wenn dies die Umstände erfordern.
105. Die diesbezüglichen vom Diözesanbischof eventuell erlassenen Normen werden die spezifischen Situationen der Pfarreien berücksichtigen müssen, wie z. B. das sehr geringe Vermögen oder die Zugehörigkeit zu einer pastoralen Ein-heit[159].
106. Der Vermögensverwaltungsrat kann eine wichtige Rolle spielen, um in-nerhalb der Pfarrgemeinde die Kultur der Mitverantwortung, der Transparenz, der Verwaltung und der Sorge für die Bedürfnisse der Kirche wachsen zu lassen. In besonderer Weise darf die Transparenz nicht nur im Sinne einer formalen Vorlage von Zahlen verstanden werden, sondern vielmehr als der Gemeinde geschuldete Information und willkommene Gelegenheit einer informativen Beteiligung. Es handelt sich um eine Vorgehensweise, die für die Glaubwürdig-keit der Kirche unabdingbar ist, vor allem dann, wenn sie eine große Vermö-gensmasse zu verwalten hat.
107. Gewöhnlich kann das Ziel der Transparenz durch die Veröffentlichung einer jährlichen Rechnungslegung, die zuerst dem Ortsordinarius vorgelegt werden muss[160], mit der exakten Angabe der Einnahmen und der Ausgaben erreicht werden. Weil es sich um das Vermögen der Pfarrei und nicht des Pfarrers, ob-wohl er dessen Verwalter ist, handelt, wird so die gesamte Gemeinde wissen, wie die Güter verwaltet worden sind, wie die finanzielle Situation der Pfarrei ist und über welche Ressourcen sie tatsächlich verfügt.
X.b. Der Pastoralrat der Pfarrei
108. Das geltende kanonische Recht[161] überlässt dem Diözesanbischof die Ent-scheidung über die Errichtung eines Pastoralrates in den Pfarreien, der gemäss Papst Franziskus auf jeden Fall in der Regel sehr empfehlenswert ist: «Wie notwendig sind die Pastoralräte! Ein Bischof kann eine Diözese ohne die pastoralen Räte nicht leiten. Ein Pfarrer kann die Pfarrei ohne die pastoralen Räte nicht leiten!»[162].
Die Interpretierbarkeit der Normen erlaubt die Anpassungen, die in den kon-kreten Umständen als angemessen betrachtet werden, wie beispielsweise im Falle von mehreren Pfarreien, die nur einem Pfarrer anvertraut worden sind, oder einer pastoralen Einheit. In diesen Fällen ist es möglich einen einzigen Pastoralrat für mehrere Pfarreien zu bilden.
109. Der theologische Sinn des Pastoralrates ist im Wesen der Kirche verankert, d. h. in ihrem „Leib-Christi-Sein“, das eine „Spiritualität der Gemeinschaft“ er-zeugt. Die Verschiedenheit der Charismen und Dienste, die sich aus der Ein-gliederung in Christus und aus dem Geschenk des Heiligen Geistes ergibt, kann in der christlichen Gemeinschaft nie bis zur «Gleichförmigkeit, zur Verpflichtung, alles gemeinsam und gleich zu machen und immer in derselben Weise zu denken»[163] vereinheitlicht werden. Kraft des Priestertums aus der Taufe[164] sind alle Gläubigen dazu bestimmt, den ganzen Leib aufzuerbauen. Zugleich nimmt das gesamte Volk Gottes in der wechselseitigen Mitverantwortung seiner Glieder an der Sendung der Kirche teil, d. h. es erkennt die Zeichen der Gegen-wart Gottes in der Geschichte und wird Zeuge seines Reiches[165].
110. Weit davon entfernt, ein schlichter bürokratischer Organismus zu sein, unterstreicht und verwirklicht der Pastoralrat folglich die Bedeutung des Volkes Gottes als Subjekt und aktiver Protagonist der missionarischen Sendung kraft der Tatsache, dass alle Gläubigen die Gaben des Heiligen Geistes in der Taufe und in der Firmung empfangen haben: «Der erste Schritt ist, zum göttlichen Leben neu geboren zu werden. Dann ist es notwendig, als Kind Gottes zu leben, d. h. Christus, der in der heiligen Kirche wirkt, gleichförmig zu werden und an seiner Sendung in der Welt teilzunehmen. Dies bewirkt die Salbung des Heiligen Geistes: „Ohne dein lebendig Wehn kann im Menschen nichts bestehn“ (Pfingstsequenz) […] Wie das ganze Leben Jesu vom Heiligen Geist beseelt war, so steht auch das Leben der Kirche und ihrer Glieder unter der Leitung des-selben Geistes»[166].
Im Lichte dieser grundlegenden Sichtweise darf an die Worte des hl. Pauls VI. erinnert werden, gemäß dem «es die Aufgabe des Pastoralrates ist, all das zu untersuchen und zu prüfen, das die pastoralen Aktivitäten betrifft und folglich praktische Schlussfolgerungen vorzulegen, um die Übereinstimmung des Lebens und des Handelns des Volkes Gottes mit dem Evangelium zu fördern»[167], in dem Bewusstsein – und daran erinnert Papst Franziskus –, dass das Ziel dieses Rates «nicht in erster Linie die kirchliche Organisation ist, sondern der missio-narische Traum, alle zu erreichen»[168].
111. Der Pastoralrat ist ein Beratungsgremium. Er unterliegt den vom Diözesan-bischof erlassenen Normen, welche die Zusammensetzung, die Wahl der Mitglie-der, die Ziele und die Funktionsweise festlegen[169]. Um das Wesen dieses Rates nicht zu verdunkeln, ist es auf alle Fälle ratsam, ihn nicht als „Team“ oder „Equipe“ zu bezeichnen, da eine solche Terminologie nicht geeignet ist, die korrekte kirchliche und kanonische Beziehung zwischen dem Pfarrer und den übrigen Gläubigen zum Ausdruck zu bringen.
112. Gemäß den entsprechenden diözesanen Normen soll der Pastoralrat wirk-lich repräsentativ für die Gemeinde sein, die er in allen ihren Teilen (Priester, Diakone, Gottgeweihte und Laien) abbildet. Er stellt einen spezifischen Bereich dar, in dem die Gläubigen ihr Recht wahrnehmen und ihrer Pflicht nachkommen, ihre Meinung hinsichtlich des Wohls der Pfarrgemeinde den Hirten und auch den anderen Gläubigen mitzuteilen[170].
Die Hauptaufgabe des pfarrlichen Pastoralrates besteht darin, in Übereinstim-mung mit den Vorgaben der Diözese praktische Lösungen für die pastoralen und karitativen Initiativen der Pfarrei zu suchen und zu beurteilen.
113. Der Pastoralrat «hat nur beratendes Stimmrecht»[171]. Der Pfarrer muss seine Vorschläge wohlwollend im Hinblick auf ihre Umsetzung prüfen. Er soll außerdem aufmerksam die Anregungen des Pastoralrates bedenken, vor allem wenn sie einvernehmlich nach gemeinsamer Beratung dargelegt worden sind.
Damit der Dienst des Pastoralrates wirksam und fruchtbar ist, gilt es zwei Extreme zu vermeiden: zum einen dass der Pfarrer sich darauf beschränkt, dem Pastoralrat bereits getroffene Entscheidungen vorzulegen, vorausgehend nicht in geschuldeter Weise informiert oder den Rat nur pro forma zusammenruft; andererseits dass der Pfarrer nur Mitglied des Rates und seiner Rolle als Hirte und Leiter der Gemeinde beraubt ist[172].
114. Darüber hinaus erscheint es angemessen, dass der Pastoralrat, soweit dies möglich ist, in der Regel aus denen besteht, die in der Pastoral der Pfarrei wirk-liche Verantwortung tragen oder in ihr in konkreter Weise engagiert sind, um zu vermeiden, dass in den Versammlungen realitätsferne Ideen ausgetauscht wer-den, die nicht die tatsächliche Situation der Gemeinde mit ihren Möglichkeiten und Schwierigkeiten in Betracht ziehen.
X.c. Andere Formen der Mitverantwortung in der Seelsorge
115. Wenn eine Gemeinschaft von Gläubigen nicht als Pfarrei oder Quasipfarrei errichtet werden kann[173], soll der Diözesanbischof nach Anhörung des Priester-rates[174] in anderer Weise ihre Seelsorge gewährleisten[175] und beispielsweise die Möglichkeit in Erwägung ziehen, pastorale Zentren zu errichten, die dem Ortspfarrer wie „Missionsstationen“ unterstellt sind, um die Evangelisierung und die Caritas zu fördern. In diesen Fällen ist das genannte Zentrum mit einer geeigneten Kirche oder einer Kapelle[176] auszustatten. Darüber hinaus sind diö-zesane Normen für ihre Aktivitäten zu erlassen, um diese mit denen der Pfarrei zu koordinieren und in Einklang zu bringen.
116. Die in dieser Weise gestalteten Zentren, die in einigen Diözesen „Diako-nien“ genannt werden, können, wo dies möglich ist, einem Pfarrvikar anvertraut werden, oder auch insbesondere einem oder mehreren ständigen Diakonen, die für sie verantwortlich sind und sie eventuell zusammen mit ihren Familien unter der Verantwortung des Pfarrers betreuen.
117. Solche Zentren können missionarische Vorposten werden, die vor allem in weitläufigen Pfarreien für die Menschen erreichbar sind. Sie gewährleisten Gebets- und Anbetungszeiten, Katechesen und andere Initiativen zum Wohl der Gläubigen, insbesondere Werke der Nächstenliebe zugunsten der Armen, Be-dürftigen und Kranken unter Einbeziehung der Zusammenarbeit mit Gottge-weihten und Laien und aller Menschen guten Willens.
Durch den Pfarrer und die anderen Priester der Gemeinde sollen die Verant-wortlichen des pastoralen Zentrums für die möglichst häufige Feier der Sakra-mente, vor allem der Heiligen Messe und des Bußsakramentes, sorgen.
XI. Die Gaben für die Feier der Sakramente
118. Das Messstipendium für den zelebrierenden Priester und die Stolgebühr zugunsten der Pfarrei für die Feier der anderen Sakramente sind ein Thema, das die Pfarrei und ihre missionarische Sendung berührt[177]. Es handelt sich um einen naturgemäß freiwilligen Beitrag vonseiten des Spenders gemäß seinem Gewissen und seinem Verantwortungssinn für die Kirche, nicht aber um einen „zu bezahlenden Preis“ oder um eine „einzufordernde Gebühr“ im Sinne einer Art „Sakramentensteuer“. Mit der Gabe für die Feier der heiligen Messe tragen «die Gläubigen [...] zum Wohl der Kirche bei und beteiligen sich […] an deren Sorge für den Unterhalt von Amtsträgern und Werken»[178].
119. In diesem Sinne ist es wichtig, die Gläubigen zu sensibilisieren, damit sie gern die Bedürfnisse der Pfarrei unterstützen. Es geht um „ihre Sache“. Es ist gut, dass sie lernen, sich bereitwillig darum zu kümmern, besonders in den Ländern, in denen das Messstipendium die einzige Quelle des Unterhalts für die Priester und auch der Ressourcen für die Evangelisierung ist.
120. Die erwähnte Sensibilisierung kann umso mehr erfolgreich sein je mehr die Priester ihrerseits ein „tugendhaftes“ Beispiel hinsichtlich der Verwendung des Geldes geben, sowohl durch einen einfachen und bescheidenen Lebensstil als auch durch eine Verwaltung des pfarrlichen Vermögens, die nachvollziehbar ist und nicht auf vielleicht gute, doch realitätsferne „Vorhaben“ des Pfarrers oder eines begrenzten Personenkreises, sondern auf die wirklichen Nöte der Gläu-bigen, vor allem der Ärmsten und Bedürftigsten gerichtet ist.
121. Auf jeden Fall ist vom Messstipendium «selbst jeglicher Schein von Ge-schäft oder Handel gänzlich fernzuhalten»[179]. Es ist zu bedenken, dass den Priestern eindringlich empfohlen wird, «die Messe, auch wenn sie kein Mess-stipendium erhalten haben, nach Meinung der Gläubigen, vor allem der Bedürf-tigen zu feiern»[180].
Hinsichtlich der Möglichkeiten, die das Erreichen dieses Zieles unterstützen, kann man an eine Sammlung der Gaben in anonymer Weise denken, so dass je-der sich frei fühlt, das zu geben, was er geben kann, oder was er für ange-messen hält, ohne sich verpflichtet zu fühlen, einer Erwartung gerecht werden oder einen Preis bezahlen zu müssen.
Schluss
122. Unter Bezugnahme auf die Ekklesiologie des Zweiten Vatikanischen Konzils, im Lichte des gegenwärtigen Lehramtes und mit Blick auf die tiefge-hend veränderten sozialen und kulturellen Gegebenheiten, präzisiert die vorlie-gende Instruktion das Thema der Erneuerung der Pfarrei im missionarischen Sinn.
Obwohl sie eine unverzichtbare Institution für die Begegnung und die lebendige Beziehung zu Christus und den Geschwistern im Glauben bleibt, ist es ebenso wahr, dass sie sich beständig mit den aktuellen Veränderungen in der heutigen Kultur und im Leben der Menschen auseinandersetzen muss, um mit Kreativität Wege und neue Instrumente erproben zu können, die es ihr erlauben, ihrer erstrangigen Aufgabe zu entsprechen, d. h. ein pulsierendes Zentrum der Evangelisierung zu sein.
123. Folglich muss die Pastoral über die territorialen Grenzen der Pfarrei hinausgehen, die kirchliche Gemeinschaft durch die synergetische Wirkung zwischen verschiedenen Diensten und Charismen klarer sichtbar werden lassen und sich zugleich als ein „pastorales Miteinander“ im Dienste der Diözese und ihrer Sendung strukturieren.
Es geht um ein pastorales Handeln, das durch eine wirkliche und vitale Zusammenarbeit zwischen Priestern, Diakonen, Gottgeweihten und Laien und zwischen verschiedenen Pfarrgemeinden des gleichen Gebietes oder der gleichen Region danach strebt, gemeinsam die Fragen, die Schwierigkeiten und die Herausforderungen hinsichtlich der Evangelisierung auszumachen; das versucht, Wege, Instrumente, Vorschläge und Mittel, die geeignet sind, um diese anzugehen, einzubeziehen. Ein solches gemeinsames missionarisches Projekt könnte in Bezug auf einen territorialen und sozialen Kontext ausgearbeitet und verwirklicht werden, d. h. in Gemeinden, die aneinander-grenzen oder gleiche soziokulturelle Bedingungen haben; darüber hinaus auch in Bezug auf ähnliche pastorale Bereiche, z. B. im Rahmen einer dringenden Koordinierung der Jugend-, Universitäts- und Berufungspastoral, wie das schon in vielen Diözesen geschieht.
Das pastorale Miteinander erfordert daher über eine verantwortliche Koordina-tion der Aktivitäten und der pastoralen Strukturen hinaus, die imstande sind, miteinander in Beziehung zu treten und untereinander zusammenzuarbeiten, den Beitrag aller Getauften. Um es mit den Worten von Papst Franziskus zu sagen: «Wenn wir von „Volk“ sprechen, darf man darunter nicht die Strukturen der Gesellschaft oder der Kirche verstehen, sondern vielmehr die Gesamtheit von Menschen, die nicht als Einzelpersonen unterwegs sind, sondern als das Gefüge einer Gemeinschaft aus allen und für alle»[181].
Das erfordert, dass die historische Institution „Pfarrei“ nicht in der Unbe-weglichkeit oder in einer Besorgnis erregenden pastoralen Monotonie gefangen bleibt, sondern jene „missionarische Dynamik“ verwirklicht, die sie durch die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Pfarrgemeinden und eine gestärkte Gemeinschaft zwischen Klerikern und Laien wirklich auf die evangelisierende Mission ausrichtet. Dies ist eine Aufgabe des gesamten Volkes Gottes, das in der Geschichte als „Familie Gottes“ voranschreitet und durch die Synergie der verschiedenen Glieder für das Wachstum des ganzen kirchlichen Leibes arbeitet.
Über die Betonung der Dringlichkeit einer solchen Erneuerung hinaus, legt deshalb das vorliegende Dokument eine Anwendungsweise der kanonischen Normen vor, die die Möglichkeiten, die Grenzen, die Rechte und die Pflichten der Hirten und der Laien festlegt, damit die Pfarrei sich selbst wieder als grund-legenden Ort der Verkündigung des Evangeliums, der Feier der Eucharistie, als Raum der Geschwisterlichkeit und der Caritas entdeckt, von dem aus das Zeugnis des christlichen Glaubens in die Welt ausstrahlt. Das heißt, sie «muss ein Ort der Kreativität, der Mütterlichkeit, ein Bezugspunkt bleiben. Und dort eine erfinderische Fähigkeit verwirklichen; und wenn eine Pfarrei sich so ver-hält, verwirklicht sie das, was ich als „missionarische Pfarrei“ bezeichne»[182].
124. Papst Franziskus lädt ein, «Maria, die Mutter der Evangelisierung» anzuru-fen, damit sie uns helfen möge «„Ja“ zu sagen, angesichts der Dringlichkeit, die Frohbotschaft Jesu in unserer heutigen Zeit wieder erklingen zu lassen. Sie er-wirke uns eine neue Leidenschaft von Erweckten, damit wir das Evangelium des Lebens, das den Tod besiegt, allen Menschen verkünden. Sie trete für uns ein, damit wir den heiligen Mut erlangen, neue Wege zu suchen, damit das Ge-schenk der Erlösung zu allen gelange»[183].
Der Heilige Vater hat das vorliegende Dokument der Kongregation für den Kle-rus am 27. Juni 2020 approbiert.
Rom, am 29. Juni 2020, Hochfest der heiligen Apostel Petrus und Paulus
✠ Beniamino Kard. Stella
Präfekt
✠ Joël Mercier Sekretär ✠ Jorge Carlos Patrón Wong Sekretär für die Semin
Msgr. Andrea Ripa Untersekretär
[1] Franziskus, Ansprache. Begegnung mit den Pfarrern von Rom (16. September 2013).
[2] Vgl. ders., Apostolisches Mahnschreiben Evangelii gaudium (24. November 2013) Nr. 287: AAS 105 (2013) 1136.
[3] Ebd., Nr. 49: AAS 105 (2013) 1040.
[4] II. Vatikanisches Konzil, Pastorale Konstitution über die Kirche in der Welt von heute Gaudium et spes (7. Dezember 1965) Nr. 58: AAS 58 (1966) 1079.
[5] Ebd., Nr. 44: AAS 58 (1966) 1065.
[6] Vgl. Ephrem der Syrer, Kommentar zum Diatessaron 1, 18-19: SC 121, 52-53.
[7] Vgl. Franziskus, Enzyklika Laudato sì (24. Mai 2015) Nr. 68: AAS 107 (2015) 847.
[8] Vgl. Paul VI., Enzyklika Ecclesiam Suam (6. August 1964): AAS 56 (1964) 639.
[9] Evangelii gaudium, Nr. 27: AAS 105 (2013) 1031.
[10] Vgl. Johannes Paul II., Postsynodales Apostolisches Mahnschreiben Christifideles laici (30. Dezember 1988) Nr. 26: AAS 81 (1989) 438.
[11] Franziskus, Generalaudienz (12. Juni 2019): L’Osservatore Romano 134 (13. Juni 2019) 1.
[12] II. Vatikanisches Konzil, Dekret über die Hirtenaufgabe der Bischöfe Christus Dominus (28. Oktober 1965) Nr. 30: AAS 58 (1966) 688.
[13] Johannes Paul II., Ansprache. Vollversammlung der Kongregation für den Klerus (20. Oktober 1984), Nrn. 3 und 4: Insegnamenti VII/2 (1984) 984 und 985; vgl. auch ders., Apostolisches Mahnschreiben Catechesi tradendae (16. Oktober 1979) Nr. 67: AAS 71 (1979) 1332.
[14] Benedikt XVI., Homilie. Pastoralbesuch in der römischen Pfarrei Santa Maria dell’Evangelizzazione (10. Dezember 2006): Insegnamenti II/2 (2006) 795.
[15] Evangelii gaudium, Nr. 28: AAS 105 (2013) 1032.
[16] Vgl. Gaudium et spes, Nr. 4: AAS 58 (1966) 1027.
[17] Ebd., Nr. 1: AAS 58 (1966) 1025-1026.
[18] Vgl. Evangelii gaudium, Nrn. 72-73: AAS 105 (2013) 1050-1051.
[19] Vgl. Bischofssynode, XV. Ordentliche Generalversammlung (3.-28. Oktober 2018): Die Jugendlichen, der Glaube und die Erkenntnis der Berufung, Schlussdokument Nr. 129: «In diesem Zusammenhang würde eine Sicht von Pfarrpastoral, die nur durch räumliche Grenzen definiert und nicht in der Lage wäre, die Gläubigen und insbesondere junge Menschen mit vielfältigen Vorschlägen abzuholen, die Gemeinde in einer nicht akzeptablen Bewegungslosigkeit und besorgniserregenden pastoralen Eintönigkeit erstarren lassen»: L’Osservatore Romano 247 (29.-30. Oktober 2018) 10.
[20] Vgl. beispielsweise cann. 102, 1015-1016, 1108 § 1 CIC.
[21] Vgl. Christifideles laici, Nr. 25: AAS 81 (1989) 436-437.
[22] Vgl. Evangelii gaudium, Nr. 174: AAS 105 (2013) 1093.
[23] Vgl. ebd., Nr. 164-165: AAS 105 (2013) 1088-1089.
[24] II. Vatikanisches Konzil, Dogmatische Konstitution über die Kirche Lumen gentium (21. November 1964) Nr. 11: AAS 57 (1965) 15.
[25] Vgl. Evangelii gaudium, Nr. 166-167: AAS 105 (2013) 1089-1090.
[26] Franziskus, Apostolisches Mahnschreiben Gaudete et exsultate (19. März 2018) Nr. 35: AAS 110 (2018) 1120. Bezüglich des Gnostizismus und des Pelagianismus lohnt es sich, die Worte von Papst Franziskus zur Kenntnis zu nehmen: «Diese Weltlichkeit kann besonders aus zwei zutiefst miteinander verbundenen Quellen gespeist werden. Die eine ist die Faszination des Gnostizismus, eines im Subjektivismus eingeschlossenen Glaubens, bei dem einzig eine bestimmte Erfahrung oder eine Reihe von Überlegungen und Kenntnissen interessiert, von denen man meint, sie könnten Trost und Licht bringen, wo aber das Subjekt letztlich in der Immanenz seiner eigenen Vernunft oder seiner Gefühle eingeschlossen bleibt. Die andere ist der selbstbezogene und prometheische Neu-Pelagianismus derer, die sich letztlich einzig auf die eigenen Kräfte verlassen und sich den anderen überlegen fühlen, weil sie bestimmte Normen einhalten oder weil sie einem gewissen katholischen Stil der Vergangenheit unerschütterlich treu sind»: Evangelii gaudium, Nr. 94: AAS 105 (2013) 1059-1060; vgl. auch Kongregation für die Glaubenslehre, Schreiben Placuit Deo (22. Februar 2018): AAS 110 (2018) 429.
[27] Vgl. Brief an Diogneto V, 1-10: Patres Apostolici, hg. v. F.X. Funk, Bd. 1, Tübingen 1901, 398.
[28] Vgl. Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben Novo millennio ineunte (6. Januar 2001) Nr. 1: AAS 93 (2001) 266.
[29] Evangelii gaudium, Nr. 28: AAS 105 (2013) 1032.
[30] Vgl. cann. 515, 518, 519 CIC.
[31] Evangelii gaudium, Nr. 28: AAS 105 (2013) 1031-1032.
[32] Ebd.
[33] Vgl. Franziskus, Postsynodales Apostolisches Mahnschreiben Christus vivit (25. März 2019), Vatikanstadt 2019, Nr. 238.
[34] Vgl. ders., Bulle Misericordiae vultus (11. April 2015) Nr. 3: AAS 107 (2015) 400-401.
[35] Benedikt XVI., Ansprache. Begegnung mit den Bischöfen Brasiliens (11. Mai 2007) Nr. 3: Insegnamenti III/1 (2007) 826.
[36] Evangelii gaudium, Nr. 198: AAS 105 (2013) 1103.
[37] Vgl. Franziskus, Tagesmeditation in Santa Marta (30. Oktober 2017).
[38] Vgl. Evangelii gaudium, Nrn. 186-216: AAS 105 (2013) 1098-1109.
[39] Vgl. Gaudete et exsultate, Nrn. 95-99: AAS 110 (2018) 1137-1138.
[40] Vgl. Evangelii gaudium, Nr. 27: AAS 105 (2013), 1031; ebd., Nr. 189: AAS 105 (2013) 1099: «Eine Änderung der Strukturen, die hingegen keine neuen Einsichten und Verhaltensweisen hervorbringt, wird dazu führen, dass eben diese Strukturen früher oder später korrupt, drückend und unwirksam werden».
[41] Ebd., Nr. 26: AAS 105 (2013) 1030-1031.
[42] Christus Dominus, Nr. 30: AAS 58 (1966) 688.
[43] Franziskus, Ansprache. Weihnachtsempfang für die Römische Kurie (22. Dezember 2016): AAS 109 (2017) 44.
[44] Ders., Carta al Pueblo de Diós que peregrina en Chile (31. Mai 2018): www.vatican.va/content/francesco/es/letters/2018/documents/papa-francesco_20180531_lettera-popolodidio-cile.html
[45] Vgl. ebd.
[46] Ebd.
[47] Lumen gentium, Nr. 9: AAS 57 (1965) 13.
[48] Vgl. Kongregation für den Klerus, Ratio fundamentalis institutionis sacerdotalis (8. Dezember 2016), Vatikanstadt 2016, Nrn. 80-88.
[49] Vgl. can. 374 § 1 CIC.
[50] Vgl. can. 374 § 2 CIC; Kongregation für die Bischöfe, Direktorium für den Hirtendienst der Bischöfe Apostolorum successores (22. Februar 2004) Nr. 217: Enchiridion Vaticanum 22 (2003-2004) 2110.
[51] Vgl. can. 374 § 1 CIC.
[52] Vgl. can. 374 § 2 CIC.
[53] Vgl. Apostolorum successores, Nr. 218: Enchiridion Vaticanum 22 (2003-2004) 2114.
[54] Vgl. can. 515 § 2 CIC.
[55] Vgl. can. 86 CIC.
[56] Vgl. can. 120 § 1 CIC.
[57] Vgl. cann. 121-122 CIC; Apostolorum successores, Nr. 214: Enchiridion Vaticanum 22 (2003-2004) 2099.
[58] Vgl. can. 51 CIC.
[59] Vgl. cann. 120-123 CIC.
[60] Vgl. cann. 500 § 2 und 1222 § 2 CIC.
[61] Vgl. Päpstlicher Rat für die Kultur, La dismissione e il riuso ecclesiale di chiese. Linee guida (17. Dezember 2018): http://www.cultura.va/content/cultura/it/pub/documenti/decommissioning.html
[62] Vgl. can. 1222 § 2 CIC.
[63] Can. 374 § 2 CIC.
[64] Vgl. Apostolorum successores, Nr. 217: Enchiridion Vaticanum 22 (2003-2004) 2110.
[65] Vgl. can. 554 § 1 CIC.
[66] Can. 555 § 1 1° CIC.
[67] Can. 555 § 4 CIC.
[68] Vgl. can. 500 § 2 CIC.
[69] Vgl. Päpstlicher Rat der Seelsorge für die Migranten und Menschen unterwegs, Instruktion Erga migrantes caritas Christi (3. Mai 2004) Nr. 95: Enchiridion Vaticanum 22 (2003-2004) 2548.
[70] Vgl. Apostolorum successores, Nr. 215 b): Enchiridion Vaticanum 22 (2003-2004) 2104.
[71] Vgl. ebd.
[72] Vgl. can. 517 § 1 CIC.
[73] Vgl. can. 526 § 1 CIC.
[74] Vgl. ebd.
[75] Vgl. can. 522 CIC.
[76] Vgl. cann. 553-555 CIC.
[77] Vgl. can. 536 CIC.
[78] Vgl. can. 537 CIC.
[79] Vgl. can. 500 § 2 CIC.
[80] Vgl. Apostolorum successores, Nr. 219: Enchiridion Vaticanum 22 (2003-2004) 2117. Um Verwirrung zu vermeiden, empfiehlt es sich, die Bezeichnung „pastorale Zone“ nur für diese Art von Zusammenschluss zu verwenden.
[81] Vgl. can. 134 § 1 und 476 CIC.
[82] Es ist zu beachten: a) was auf den „Diözesanbischof“ bezogen ist, gilt auch für die anderen ihm rechtlich Gleichgestellten; b) was sich auf die Pfarrei und auf den Pfarrer bezieht, gilt auch für die Quasipfarrei und für den Quasipfarrer; c) was die Laien betrifft, wird auch auf die Mitglieder der Institute des geweihten Lebens und die Gesellschaften des apostolischen Lebens, die nicht Kleriker sind, angewendet, außer man bezieht sich ausdrücklich auf die Eigentümlichkeit des laikalen Standes; d) je nach Kontext, in dem er in der vorliegenden Instruktion unter Berücksichtigung der kodikarischen Normen verwendet wird, hat der Begriff „Moderator“ verschiedene Bedeutungen.
[83] Vgl. Lumen gentium, Nr. 26: AAS 57 (1965) 31-32.
[84] Vgl. Ratio fundamentalis institutionis sacerdotalis, Nrn. 83; 88.
[85] Vgl. can. 275 § 1 CIC.
[86] Vgl. II. Vatikanisches Konzil, Dekret über Dienst und Leben der Priester Presbyterorum ordinis (7. Dezember 1965) Nr. 8: AAS 58 (1966) 1003.
[87] Vgl. Ratio fundamentalis institutionis sacerdotalis, Nr. 88.
[88] Vgl. Franziskus, Ansprache. Kongress der Kongregation für den Klerus anlässlich des 50. Jahrestages des Erlasses der Konzilsdekrete „Optatam totius“ und „Presbyterorum ordinis“ (20. November 2015): AAS 107 (2015) 1295.
[89] Vgl. can. 150 CIC.
[90] Vgl. can. 521 § 1 CIC.
[91] Vgl. can. 520 § 1 CIC.
[92] Can. 519 CIC.
[93] Vgl. can. 532 CIC.
[94] Vgl. can. 1257 § 1 CIC.
[95] Christus Dominus, Nr. 31: AAS 58 (1965) 689.
[96] Can. 522 CIC.
[97] Can. 1748 CIC.
[98] Can. 526 § 1 CIC.
[99] Vgl. can. 152 CIC.
[100] Vgl. can. 538 §§ 1-2 CIC.
[101] Vgl. cann. 1740-1752 CIC unter Berücksichtigung der cann. 190-195 CIC.
[102] Vgl. can. 538 § 3 CIC.
[103] Ebd.
[104] Vgl. can. 189 CIC.
[105] Vgl. can. 189 § 2 CIC und Apostolorum successores, Nr. 212: Enchiridion Vaticanum 22 (2003-2004) 2095.
[106] Apostolorum successores, Nr. 212: Enchiridion Vaticanum 22 (2003-2004) 2095.
[107] Vgl. cann. 539-540 CIC.
[108] Vgl. insbesondere cann. 539, 549, 1747 § 3 CIC.
[109] Can. 517 § 1 CIC; vgl. auch cann. 542-544 CIC.
[110] Vgl. cann. 517 § 1 und 526 § 1 CIC.
[111] Vgl. can. 543 § 1 CIC.
[112] Vgl. can. 543 § 2 3° CIC. Er vertritt die Pfarrei rechtlich auch in den Ländern, in denen sie staatlicherseits als Körperschaft anerkannt ist.
[113] Vgl. can. 543 § 1 CIC.
[114] Vgl. can. 517 § 1 CIC.
[115] Vgl. can. 545 § 2 CIC. Man denke beispielsweise an einen Priester mit geistlicher Erfahrung, gesundheitlich jedoch angeschlagen, der für fünf territorial aneinander angrenzende Pfarreien als ordentlicher Beichtvater ernannt wird.
[116] Vgl. can. 265 CIC.
[117] Can. 1009 § 3 CIC.
[118] Franziskus, Ansprache. Begegnung mit Priestern und Gottgeweihten in Mailand (25. März 2017): AAS 109 (2017) 376.
[119] Ebd. 376-377.
[120] Lumen gentium, Nr. 29: AAS 57 (1965) 36.
[121] Paul VI., Ansprache. Internationaler Kongress über den Diakonat (25. Oktober 1965): Enchiridion sul Diaconato (2009), 147-148.
[122] Vgl. can. 150 CIC.
[123] Kongregation für die Glaubenslehre, Schreiben über die Beziehung zwischen hierarchischen und charismatischen Gaben im Leben und in der Sendung der Kirche Iuvenescit Ecclesia (15. Mai 2016) Nr. 21: Enchiridion Vaticanum 32 (2016) 734.
[124] Ebd., Nr. 22: Enchiridion Vaticanum 32 (2016) 738.
[125] Vgl. can. 573 § 1 CIC.
[126] Vgl. Kongregation für die Institute des geweihten Lebens und die Gesellschaften des apostolischen Lebens – Kongregation für die Bischöfe, Richtlinien für die Beziehungen zwischen den Bischöfen und den Ordensleuten in der Kirche Mutuae relationes (14. Mai 1978) Nrn. 10, 14 a): Enchiridion Vaticanum 6 (1977-1979) 604-605, 617-620; vgl. auch Apostolorum successores, Nr. 98: Enchiridion Vaticanum 22 (2003-2004) 1803-1804.
[127] Vgl. Evangelii gaudium, Nr. 102: AAS 105 (2013) 1062-1063.
[128] Vgl. Christifideles laici, Nr. 23: AAS 81 (1989) 429.
[129] Evangelii gaudium, Nr. 201: AAS 105 (2013) 1104.
[130] Lumen gentium, Nr. 31: AAS 57 (1965) 37.
[131] Paul VI., Apostolisches Mahnschreiben Evangelii nuntiandi (8. Dezember 1975) Nr. 73: AAS 68 (1976) 61.
[132] Vgl. Evangelii gaudium, Nr. 81: AAS 105 (2013) 1053-1054.
[133] Vgl. can. 517 § 2 CIC.
[134] Vgl. Apostolorum successores, Nr. 215 c): Enchiridion Vaticanum 22 (2003-2004) 2105.
[135] Kongregation für den Klerus, [Interdikasteriale] Instruktion. Zu einigen Fragen über die Mitarbeit der Laien am Dienst der Priester Ecclesiae de mysterio (15. August 1997), Art. 4 § 1 a-b): AAS 89 (1997), 866-867; vgl. auch Apostolorum successores, Nr. 215 c): Enchiridion Vaticanum 22 (2003-2004) 2105. Wo das staatliche Gesetz es vorsieht, kommt diesem Priester auch die rechtliche Vertretung der Pfarrei sowohl gemäß kirchlichem als auch zivilem Recht zu.
[136] Vor der Anwendung des can. 517 § 2 muss der Diözesanbischof umsichtig Alternativen abwägen, wie beispielsweise den Einsatz älterer Priester, die noch fähig sind, Dienst zu tun, die Übertragung mehrerer Pfarreien an einen einzigen Pfarrer oder an eine Gruppe von Priestern, die solidarisch die Hirtensorge ausüben.
[137] Vgl. Ecclesiae de mysterio, Art. 4 § 1 b): AAS 89 (1997) 866-867, und Kongregation für den Klerus, Instruktion. Der Priester, Hirte und Leiter der Pfarrgemeinde (4. August 2002), Nrn. 23 und 25. Es handelt sich vor allem um „eine Zusammenarbeit auf Zeit im Hinblick auf die Ausübung der Hirtensorge für die Pfarrei“; vgl. Nr. 23: Enchiridion Vaticanum 21 (2002) 834-836.
[138] Vgl. Der Priester, Hirte und Leiter der Pfarrgemeinde, Nr. 25: Enchiridion Vaticanum 21 (2002) 836.
[139] Can. 517 § 2 CIC.
[140] Der Priester, Hirte und Leiter der Pfarrgemeinde, Nr. 23: Enchiridion Vaticanum 21 (2002) 834.
[141] Vgl. Ecclesiae de mysterio, Art. 1 § 3: AAS 89 (1997) 863.
[142] Vgl. Der Priester, Hirte und Leiter der Pfarrgemeinde, Nr. 23: Enchiridion Vaticanum 21 (2002) 835.
[143] Vgl. Apostolorum successores, Nr. 112: Enchiridion Vaticanum 22 (2003-2004) 1843.
[144] Es ist daran zu erinnern, dass über die dem Lektorendienst eigenen Aufgaben hinaus zu den liturgischen Funktionen, die der Diözesanbischof nach Anhörung der Bischofskonferenz vorübergehend den Laien, Männer und Frauen, übertragen kann, auch der Dienst am Altar gemäß den entsprechenden kanonischen Normen gehört. Vgl. Päpstlicher Rat für die Interpretation der Gesetzestexte, Antwort (11. Juli 1992), AAS 86 (1994) 541; Kongregation für den Gottesdienst und die Disziplin der Sakramente, Rundbrief (15. März 1994), AAS 86 (1994) 541-542.
[145] Vgl. can. 205 CIC.
[146] Vgl. can. 230 § 1 CIC.
[147] In dem Dokument, mit dem der Bischof die oben erwähnten Aufgaben Diakonen oder Laien überträgt, soll er in klarer Weise die Funktionen, die sie ausüben können, und die Dauer des Dienstes festlegen.
[148] Can. 1248 § 2 CIC.
[149] Can. 861 § 1 CIC.
[150] Can. 766 CIC.
[151] Ecclesiae de mysterio, Art. 3 § 4: AAS 89 (1997) 865.
[152] Vgl. can. 767 § 1 CIC; Ecclesiae de mysterio, Art. 3 § 1: AAS 89 (1997) 864.
[153] Can. 1112 § 1 CIC; vgl. Johannes Paul II., Apostolische Konstitution Pastor Bonus (28. Juni 1998), Art. 63: AAS 80 (1988) 876, hinsichtlich der Kompetenzen der Kongregation für den Gottesdienst und die Disziplin der Sakramente.
[154] Franziskus, Tagesmeditation in Santa Marta (21. Oktober 2013): L’Osservatore Romano 242 (21.-22. Oktober 2013) 8.
[155] Vgl. cann. 537 und 1280 CIC.
[156] Gemäß can. 532 CIC ist der Pfarrer für das Pfarrvermögen verantwortlich, auch wenn er für dessen Verwaltung von der Zusammenarbeit mit Fachleuten Gebrauch machen muss.
hierbei auf die Zusammenarbeit mit Fachleuten verwiesen ist.
[157] Vgl. cann. 115 § 2 und analog 492 § 1 CIC.
[158] Vgl. can. 537 CIC und Apostolorum successores, Nr. 210: Enchiridion Vaticanum 22 (2003-2004) 2087.
[159] Vgl. cann. 517 und 526 CIC.
[160] Vgl. can. 1287 § 1 CIC.
[161] Vgl. can. 536 § 1 CIC.
[162] Franziskus, Ansprache. Begegnung mit dem Klerus, mit Gottgeweihten und mit Mitgliedern von Pastoralräten in Assisi (4. Oktober 2013): Insegnamenti I/2 (2013) 328.
[163] Ders, Homilie. Heilige Messe Hochfest Pfingsten (4. Juni 2017): AAS 109 (2017) 711,
[164] Vgl. Lumen gentium, Nr. 10: AAS 57 (1965) 14.
[165] Vgl. Kongregation für den Klerus, Rundschreiben Omnes christifideles (25. Januar 1973), Nrn. 4 und 9; Enchiridion Vaticanum 4 (1971-1973) 1199-1201 und 1207-1209; Christifideles laici, Nr. 27: AAS 81 (1989) 440-441.
[166] Franziskus, Generalaudienz (23. Mai 2018).
[167] Paul VI., Apostolisches Schreiben Motu Proprio Ecclesiae Sanctae (6. August 1966) I 16 § 1: AAS 58 (1966) 766; vgl. can. 511 CIC.
[168] Evangelii gaudium, Nr. 31: AAS 105 (2013) 1033.
[169] Vgl. can. 536 § 2 CIC.
[170] Vgl. can. 212 § 3 CIC.
[171] Can. 536 § 2 CIC.
[172] Vgl. Der Priester, Hirte und Leiter der Pfarrgemeinde, Nr. 26: Enchiridion Vaticanum 21 (2002) 843.
[173] Vgl. can. 516 § 1 CIC.
[174] Vgl. can. 515 § 2 CIC.
[175] Vgl. can. 516 § 2 CIC.
[176] Vgl. cann. 1214, 1223 und 1225 CIC.
[177] Vgl. cann. 848 und 1264 2°, ebenso 945-958 CIC und Kongregation für den Klerus, Dekret Mos iugiter (22. Februar 1991), von Johannes Paul II. in forma specifica approbiert: Enchiridion Vaticanum 13 (1991-1993) 6-28.
[178] Can. 946 CIC.
[179] Can. 947 CIC.
[180] Can. 945 § 2 CIC.
[181] Franziskus, Postsynodales Apostolisches Mahnschreiben Christus vivit (25. März 2019), Vatikanstadt 2019, Nr. 231.
[182] Ders, Ansprache. Begegnung mit den polnischen Bischöfen in Krakau (27. Juli 2016): AAS 108 (2016) 893.
[183] Ders., Botschaft anlässlich des Weltmissionssonntags 2017 (4. Juni 2017) Nr. 10: AAS 109 (2017) 764.
20 Juli 2020, 12:00
Mein laienhafter Kommentar
Ich bewundere dieses Schriftwerk von hohem Niveau und grosser Beseeltheit. Aber ich zweifle, ob dieses Konzept ohne das genügende "Bodenpersonal" über-haupt umgesetzt werden kann. Ein strikte Relativierung aller Funktionäre, die nicht geweihte Priester sind. Rom tut so, als ob die Reglementierung und Definition der Sache, der Kompetenzen und Aufgaben eine saubere Unter-scheidung des Christlichen (wie Romano Guardini sagen würde) sei.
Dabei gäbe es vorher soviel "Unrat" wegzuräumen, ehe der zweifellos notwendi-ge Pastoralbereich definiert werden soll.
Was sollen solche Papiere, wenn dieses System nicht einmal fähig ist, innert einer zumutbaren Frist einen Bischof von Chur zu wählen?!
Wegen Personalmangel geschlossen
"Auf Grund der neuesten vatikanischen Instruktion zur pastoralen Umkehr, sehen wir uns, liebe Kirchgängerinnen und Kirchgängern, gezwungen, Sie zur Umkehr wieder nach Hause aufzufordern. Da Laientheologen und andere kirchliche Be-rufe von Nichtgesalbten männlichen und weiblichen Geschlechts von gewissen seelsorgerischen und pastoralen Aufgaben entbunden werden müssen, aber ein frappanter Priestermangel herrscht, muss das Angebot an Gottesdiensten und pastoralen Leistungen, die nur dem Pfarrer, Kaplan oder Vikar vorbehalten sind, stark reduziert werden.
Bisherige Gemeindeleiter stehen im freien Stellenmarkt zur Verfügung, das wir leider nicht in der Lage sind auf Kurzarbeit umzustellen.
In der Not haben die Bistümer die Telefon- und Televisions-Seelsorge eingeführt, ferner können seelsorgliche Anliegen per Email eingereicht werden. Für Beicht-willige wird ein "Beicht-Chat" eingerichtet. Kirchenopfer (Kollekten) sind mit Bank-karten elektronisch möglich. Vorsorglich haben wir auch eine Pfarrei-Drohne angeschafft, die Kollekten bei Ihnen zu Hause abholen kann.
Gottesdienste werden im Fernsehen angeboten. Ebenso stehen Predigten für alle Sonntage im Kirchenjahr als Podcast zur Verfügung.
Je nach Ergebnis der Abstimmung über die "Begrenzungsinitiaive" können zu-sätzliche Kontingente von Priestern aus Afrika, Indien, Osteuropa angefordert werden.
Wir bitten um Kenntnisnahme und erteilen Ihnen den apostolischen Segen!"
Kirchgemeinde Sowieso, den 1. August 2020
Die Präsidentin Der Ortspfarrer
Eusebia Frommenwiller Pfr. Gotthold Beichtiger"
Ohne kirchliche Druckerlaubnis
Mittwoch, 29. Juli 2020
Wie ein Bischof gewählt/ernannt/bestimmt wird
https://www.reli.ch/materialien/bischofswahl/
Mit diesem Animationsfilm wird aufgezeigt wie ein Bischof gewählt, ernannt, be-stimmt wird. Dies als "Überbrückunghilfe", bis die "Zangengeburt" eines Ober-hirten für das Bistum Chur vorbei ist. Die "unendliche Geschichte der Bischofs-wahl in Chur" ist derart ausgedehnt, dass der Eindruck aufkommen könnte, das Bischofsamt sei überflüssig, zudem breitet sich die Gleichgültigkeit unter dem Kirchenvolk flächenbrandmässig aus. Die sehr bemühte und engagierte "Biber-bruggerkonferenz" scheint die Pedale leerzutrampen.
Guter Rat ist teuer... zur fortschreitenden Säkularisation der Kirche fliegen im-mer wieder erschütternde und erbosende Missbrauchsfälle und vor allem der Hilf-losigkeit der Hierarchie, die durch Vertuschen und Versetzen nach Abhilfe suchte.
Gegen die unzumutbar lange "Wartezeit" mit Verlängerung des Bischofsamtes und der Übergangslösung mit einem bischöflichen Administrator vermag offenbar die Kirchenpolitik des dualen Systems nur erfolglos gegenzuhalten. Die gelten-den Verträge sollten dringend aufgelöst und neu verhandelt werden. Verträge sind für die Ewigkeit geschaffen und sollten den Erfordernissen der Zeit immer wieder angepasst und erneuert werden können, bevor Kirchen selber nicht mehr als Erfordernis der Zeit angesehen werden.
Eine zweite Reformation scheint dringlich. Aber... man stelle sich vor, eine zweite Reformation sei angesagt... und niemand geht hin...
Als "Tröschterli" mag die oben zitiert, rote Link die Bischofswahl erklären.
Weitere Links:
https://www.reli.ch/materialien/bischofswahl/
Freitag, 23. Juli 2020
Im memoriam
Gertrud Maria Landolt-Feldmann, im Winkel 8, Näfels
8. September 1928 +16. Juli 2020
Man kann das Leben von Trudi Landolt-Feldmann nicht ohne ihren Ehemann Fritz beschreiben, der wegen seiner vielen öffentlichen Ämter jedermann be-kannt war. Ohne ihr stilles Wirken im Hintergrund und ihre hingebungsvolle Rolle als Mutter von sechs Kindern hätte ihr Gatte Fritz nicht so vielseitig wirken kön-nen, nämlich als Gemeindekanzlist, AHV-Zweigstellenleiter, Fürsorgerat und 23 Jahre Fürsorgepräsident, Betreibungsbeamter, Präsident der Stiftung Idaheim, der Christlich-Sozialen Krankenkasse und des Arbeitervereins.
Trudi kam am 8. September 1928 am Fest Maria Geburt, dem Kilbifäller unserer Hilariuskirche, als älteste Tochter von Schumacher Fritz und Luise Feldmann zur Welt. Sie wuchs mit den Geschwistern Alice, Herbert und Hilde-gard an der Bahnhofstrasse auf. Nach der Primar- und Sekundarschule besuchte sie das Internat Saint Joseph de Cluny in Fribourg, um Französisch zu lernen. Wegen ihrer schönen Singstimme wurde sie in den Nonnenchor aufgenommen. Dem Ruf, Nonne zu werden, folgte sie nicht, war aber in Glarus zwei Jahre Assi-stentin des kantonalen Schulzahnarztes. Im Winter war sie mit ihren Kolleginnen in der Freizeit begeisterte Schlittschuhläuferin auf dem Eisfeld «Gründli» in Gla-rus.
Danach war sie ein Jahr als Aupair in Brigthon (England) und nach ihrer Rück-kehr ein Jahr Haushalthilfe in einer Familie in Uznach.
Doch statt einer beruflichen Karriere entschied sie sich, ihr Leben der Gründung einer Familie zu widmen. Diese Wende brachte ihre Heirat mit Fritz, der sie 1950 in ihrem 22. Lebensjahr zum Traualtar führte. Künftig war sie eine fröhliche und besorgte Mutter der sechs Kinder Martin, Eugen, Stephan, Bertram, Christoph und Claudia, die sie zwischen 1951 bis 1961 gebar. Freude brachte auch die Enkelin Melanie anno 1985.
Nach 51 Ehejahren verstarb ihr Mann Fritz im Alter von 81 Jahren. Doch schon vorher arbeitete sie rund zehn Jahre, bis zu ihrem Ruhestand, im Alters- und Pflegeheim Letz. In der Freizeit sang sie im Chörli von Monika Fischli-Gallati begeistert mit und besuchte so lange es ging auch das Altersturnen.
Ihre letzten Jahre waren nicht leicht. Schleichend erkrankte sie an Demenz. Dank liebevollem Einsatz ihrer Kinder konnte sie aber in ihrem Heim im Winkel 8 ver-bleiben. Nach kurzem Spitalaufenthalt kam der Tod als Freund und Erlöser. Ihre freundliche Ausstrahlung und ihre sensible Persönlichkeit werden uns fehlen. Sie bleibt ein Vorbild als aufopfernde Mutter. Fridli Osterhazy
Donnerstag, 16. Juli 2020
Warum steht der heilige Fridolin in der Galluskapelle im Chorherrenstift Beromünster?
Chorherr Jakob Bernet, Leutpriester und Stiftsbibliothekar und Karl Braun, Kulturschaffender in Bad Säckingen sind die Schlüsselfiguren zur Beantwortung der eingangs gestellten Frage.
Der letztere sandte mir eine Aufnahme des Heiligen Fridolin in der Galluskapelle, der erstere einen Ausschnitt aus «Die Kunstdenkmäler des Kantons Luzern, Band IV, Das Amt Sursee, von Adolf Reinle, Seiten 190ff.[1]
[1] Reinle Adolf: Die Kunstdenkmäler des Kantons Luzern, Das Amt Sursee, Band IV, Birkhäuser, Basel, 1956 S.120ff.
Die Frage ist darin gleich im ersten Satz beantwortet:
«Am 5. Dezember 1297 stiften Propst Ulrich von Landenberg und Chorherr Gerung von Säckingen an eine beim Kreuzgang zu errichtende Kapelle St. Gallus und Fridolin eine Kaplaneipfründe. Nach den bischöflichen Bestätigungs- und Ablassbriefen vom 13. April 1300 war die Kapelle damals errichtet und ge-weiht. Die Wahl der beiden Patrone entspricht den Heimatheiligen der Stifter. Diese fügten 1312 einen zweiten Altar zu Ehren der heiligen Elftausend Jung-frauen bei, welcher 1323 «altare inferius» genannt wird. Um 1630 wurde der Thomasaltar anlässlich der Aufhebung der gleichnamigen Kapelle beim Quer-schiff hieher versetzt.
1638-1642 fand ein Umbau der Kapelle statt, welcher ihm den mittelalterlichen Charakter nahm; Stifter war Propst Wilhelm Meyer, dem das Kapitel am 14. Feb-ruar 1642 den inneren Ausbau übertrug. Bei der Renovation von 1895 kamen be-deutende frühgotische Reste zum Vorschein, Backsteingewände mit plastischer Ornamentik und ein Freskenzyklus. Erstere gelangten ins Historische Museum Luzern, ins Landesmuseum, und ein Teil blieb in Beromünster, wo er ver-schwand. Die Fresken wurden kurz nach ihrer Entdeckung durch die Böswilligkeit des Propstes Stutz zerstört….
… Die 1641-1643 offensichtlich von der gleichen Hand geschaffenen drei Altäre
stehen stilistisch der Surseer Bildschnitzerfamilie Tüfel nahe, die öfters für Propst Meyer und sein Geschlecht tätig waren.
Alle drei haben den gleichen Aufbau: Das schmale hochrechteckige Hauptblatt wird von zwei Säulen flankiert, die beim Hochaltar gewunden, bei den anderen glatt, mit Fruchtgehängen geschmückt sind. Seitlich auf Knorpelwerkkonsolen Statuen….»
…Predella-Inschrift: «1641 D. G. M. P. B.» (=Dominus Guilelmus Meyer Praepositus Beronensis)
Hauptblatt: Maria Himmelfahrt, unten die Apostel am leeren Grabe, oben Maria mit Gabriel, Michale und musizierenden Engeln. Darüber Stifterwappen Oberblatt Hl. Dreifaltigkeit
Figuren:
Unten hl. Abt mit Buch, einer der Patrone, St. Gallus oder St. Fridolin und hl. Mönch mit Helm und Buch, St. Wilhelm, der Namenspatron des Propstes.
Oben St. Karl Borromäus und Kaiser Heinrich oder König Ludwig, zuoberst St. Michael…»
Prof. Dr. Adolf Reinle
1920 bis 2006
Hervorragender Kulturhistoriker.
Er hat das Privileg, im Kreuzgang
des Chorherrenstifts Beromünster
beigesetzt worden zu sein.
Prof. Dr. Adolf Reinle
an seinem 60. Geburtstag
(Foto: http://docplayer.org/29101993-
Der-kunsthistoriker-adolf-reichle.html)
Prof. Dr. Adolf Reinle bei einer Vernissage
beim Autogrammeintrag (Foto: Karl Braun)
Adolf Reinle –
der Kunsthistoriker, dem wir die Informationen verdanken
Er hat uns die historischen Fakten geliefert. Er wäre vor wenigen Tagen 100 Jahre alt geworden. Wer war Adolf Reinle?[1]
Kurzer Steckbrief von Prof. Dr. Adolf Reinle
1920: 9. Juli : geboren in Stein AG, auch Stein-Säckingen
aufgewachsen in Stein
1936 Bezirksschule Rheinfelden BL
1936-38 Realgymnasium Basel
1938-40 Kollegium Maria Hilf Schwyz
1940 Matura
Universität Basel Hauptfach Allgemeine Geschichte, Nebenfächer
Schweizergeschichte und Kunstgeschichte
1945 Doktorat
Dissertation "Die heilige Verena von Zurzach. Legende, Kult, Denk
mäler"
1946 Volontariat am Landesmuseum Zürich
1947 Assistent am Historischen Museum Basel
1948 Inventarisator Kunstdenkmäler des Kantons Luzern
1949 Ziviltrauung mit Clothilde Steybe aus Säckingen im Rathaus
Säckingen
Kirchliche Heirat in der Krypta der Verenakirche Zurzach
1952 Wohnungsbzeug in Luzern
Halbamtlicher Konservator Kunstmuseum Luzern
1956 Wohnungsbezug in Kriens
1963 Vollamtlicher Denkmalpfleger des Kantons Luzern
Habilitation Universität Basel
1965 Privatdozent Universität Basel
1965 Extraordinarius für Kunstgeschichte des Mittelalters Uni Zürich
1966 Wohnungsbezug in Pfaffhausen ZH
1970 Ordinarius für Kunstgeschichte des Mittelalters Universität Zürich
1985 Eigenheim in Pfarrhausen ZH
1999 Emeritierung
2000 Wohnungskauf in Luzern, Verkauf Eigenheim Pfaffhausen
2006 Wohnungsbezug in Luzern
Adolf Reinle stirbt im Luzern
Bestattung und Beisetzung im Kreuzgang des Chorherrenstifts
St. Michael in Beromünster
Die bislang beste Beschreibungvon Fridolinsdarstellungen
Prof. Dr. Adolf Reinle müsste posthum von glarnerischer Seite geehrt werden. Seine sehr umfassende und hochkompetente Abhandlung über Abbildungen des Sankt Fridolin ist wohl das Beste des bislang Erforschten und Publizierten.
Seine Arbeit «Zur Ikonographie des eiligen Fridolin» ist im 55. Band des Historischen Vereins des Kantons Glarus erschienen.[2] Dieser 370-seitige Band trägt den Titel «Beiträge zu Geschichte des Landes Glarus, Festgabe zum Bun-desjubiläum vom 4. Juni 1952» (Glarus tritt in den Bund 1352, Jubiläum Glarus 600 Jahre im Bund der Eidgenossen)
Ich habe dieses gewaltige, mehrtägige Jubiläum als Schüler der ersten Klasse der Klosterschule Näfels erlebt, hatte eine Solorolle als Bub im weissen Hirten-hemd im Festspiel im riesigen Festzelt auf dem Zaunplatz in Glarus «Walter Hauser. 600 Jahre im Bund).
Dass Reinles Grundlagenbeitrag der Fridolinsforschung in der Festgabe erschie-nen ist, dürfte das Verdienst des damaligen Landesarchivars Dr. Jakob Winteler gewesen sein.
[1] Hauser Andreas, Bühler Annette, Feier-Erni Erika, Keller Béatrice: Der Kunsthistoriker Adolf Reinle (1920-2006) Ein Beitrag zur Geschichte der schweizerischen Kunstgeschichte, Regensdorf 2009, www.baudenkmaeler.ch abgerufen am 14. Juli 2020
[2] Heinle Adolf: Zur Ikonographie des hl. Fridolin, in: Jahrbuch des Historischen Vereins des Kantons Glarus 55, 1952, S.222-245. 1953
Montag, 13. Juli 2020
Trouvaille
Schlacht bei Näfels als Stickerei
Heute morgen ging bei mir ein unerwartetes Telefonat ein. Ein TV-Zuschauer, der in der Sendung "Mini Schwiiz - dini Schwiiz" die
Präsentation des Dorfes "Näfels" gesehen hatte, wandte sich an mich, er hätte ein ganz besonderes Stickerei-Bild über die Schlacht bei Näfels zu verkaufen. Da ich diesen Stich von meinem
Klassenkameraden Dr. med. dent. Walter Landolt bereits besitze und diesen in der Presse besprochen hatte, bot ich dem Anrufer an, ihn auf meine Homepage zu platzieren, bzw
anzubieten.
Hier das Stickereibild:
Auf der Rückseite ist folgende Beschreibung angebracht:
Einige Erklärungen und Daten zum Stickereibild
"Die Schlacht bei Näfels"
Die St. Galler Stickerei gilt weltweit als Spitzenklasse. In der Ostschweiz wurde zur 600 Jahrfeier der Schlacht bei Näfels ein Stickereibildnis der "Spitzenklasse" verwirklicht.
Die in 20 Farben auf Doppelstoff gestickte "Schlacht bei Näfels" ist eine stickereigerechte, überarbeitete Schlachtszene aus der Originalzeichung von August Beck.
Der Künstler Arnold Gloor, Stickereientwerfer und Zeichner, Fachlehrer für technische Stickereizeichner an der Textil- und Modefachschule St. Gallen, ist die Neugruppierung der zwei aufeinanderprallenden Gegner wohl gelungen. Die Bewegung im Bilde und die Farbabstimmung zeigen sein künstlerisches Talent. Die ganze Szene musste neu gezeichnet, umkomponiert und 1 zu 6 (im 52/4) vergrössert werden. Die gesamten Stichlagen mussten auf der 6-fach vergrös-serten Zeichnung einzeln festgehalten und die Farbgebung mit den Stichlagen zeichnerisch fixiert werden. Dies war eine Arbeit, die Wochen benötigte. Diese Vorlage, die in allen technisch zeichnerischen Einzelheiten höchste Präzision ver-langte, diente dann dem Puncher, Hr. Hanspeter Leuthe, als Grundlage.
Der Puncher fertigt die Punchkarte = Lochkarte zur Steuerung der Stick-maschine an. Die Herstellung der Punchkarte erfordert gründliche Fachkennt-nisse und einen grossen Zeitaufwand. Bei den alten Punchmaschinen musste jeder einzelne Stich von der technischen Zeichnung abgenommen werden. Das vorliegende Bildnis hat 124'393 Stiche. Es wurde mit einer modernen Computer-Punchanlage gepuncht, die die Leistungsfähigkeit des Punchers beträchtlich erhöht, die aber auch eine vielfach erhöhte Konzentration verlangt. Trotz dieser modernsten Anlage beanspruchte die Puncharbeit 10 Tage à 9 Std. Auch der Puncher, der fähig ist, eine Stickerei dieser Komplexität fehlerfrei maschinen-brauchbar zu machen, ist ein Künstler.
Wie mir Stickereifachleute versicherten, gibt es nur sehr wenige in der Schweiz, die eine technische Zeichnung dieser Art für den Puncher vorbereiten können, und nur sehr wenige erfahrene Puncher, die dieselbe in eine funktionierende Punchkarte übersetzen können.
Die Maschinensteuerkarte für das "Schlacht bei Näfels"-Bild ist 16.5 cm breit und 1244 m lang (17 Kartonrollen à ca. 73 m).
Erst nach dieser aufwendigen Vorarbeit kann mit dem eigentlichen Sticken be-gonnen werden.
Der Zeitaufwand pro gesticktes Bild war enorm. Da mit 20 Farben (Baumwollgarn 46) auf einer Schifflistickmaschine 15 Yard gestickt wurden, musste pro Bild 153 mal umgefädelt werden. Um die Maschinenzeit pro Bild möglichst kurz zu halten, wurden für das Umfädeln drei Stickereinachseher eingesetzt. Normalerweise wird die Maschine von einem Nachseher bedient.
Auch vom Stickereimeister und von den Nachsehern forderte die Produktion dieser Stickerei eine erhöhte Arbeitskonzentration.
Vom Stickbild "Schlacht bei Näfels" wurden höchstens 232 Exemplare ange-fertigt.
Das Bild konnte damals (1988) bezogen werden bei:
Stick-Tronic AG, Aegetlistrasse, 9425 Thal
Landolt Optik, Wiesenstrasse 6, 8857 Niederurnen
sowie an allen Kassastellen der Glarner Kantonalbank
(Diese Bezugsadressen sind überholt.)
Der eigentliche Produzent diese Aktion war Dr. med. dent. Walter Landolt,. Bahnhofstrasse 16, 8752 Näfels, Er ist leider bereits 2008 im Alter von 69 Jahren verstorben.
Das sehr seltene Exemplar ist erhältlich bei
Oskar Hürlimann
Neuheimstrasse 9
8853 Lachen
Tel 079 785 02 99
Wer war August Beck?
Geboren 1823 in Basel, gestorben 23. Juli 1872 in Thun
heimatberechtigt in Basel
Schweizer Maler, Radierer, Holzschnittzeichner, Illustrator der Düsseldorfer Malerschule
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Künstlerische Ausbildung von 1844 bis 1847 an der Düsseldorfer Kunstaka-demie, wo u. a. Karl Ferdinand Sohn und Rudolf Wiegmann seine Lehrer waren. Er war befreundet mit dem ebenfalls in Düsseldorf studierenden Arnold Böcklin. Er gehörte zu den Gründungsmitgliedern des Düsseldorfer Künstler-vereins Malkasten. Ab den 1860er Jahren hatte er seinen Wohnsitz in Dresden.
Beck wirkte hauptsächlich als Schlachtenmaler und hier speziell als Zeichner militärischer Szenen für illustrierte Zeitungen, etwa der Düsseldorfer Monat-hefte und besonders der Leipziger Illustrirten Zeitung und in den 1870er Jahren bei der in Bern erschienenen Suisse illustrée.
So lieferte er der Leipziger Zeitung 1859 Bilder vom Italienischen Krieg. 1864 gehörte er neben Otto Clemens Fikentscher, Emil Hünten, Wilhelm Camphau-sen und Adolph Northen zu dem Aufgebot Düsseldorfer Künstler, die während des Deutsch-Dänischen Krieges um Schleswig-Holstein als Berichterstatter auf den Kriegsschauplatz geschickt wurden, und deren Arbeiten in der Folge in Aus-stellungen in Düsseldorf und landesweit gezeigt wurden. Auch während des Deutschen Krieges 1866 und des Deutsch-Französischen Krieges 1870 / 1871 war er als Berichterstatter tätig. Die als „Schlachtenbummler“ (Friedrich Schaarschmidt) gewonnenen Eindrücke hielt er in Zeichnungen fest und setzte sie in Gemälde und Illustrationen um. Letztere erschienen als Reproduktionen in der Technik des Holzstichs in vielen der populären Zeitschriften. Zudem themati-sierte er historische Kriegsereignisse wie etwa die Schlacht bei Wagram im Fünften Koalitionskrieg 1809.
Donnerstag, 9. Juli 2020
Ein Nachtrag zu
Wer weiss Historisches über die Helvetia-Statue am Auf-gang zum Bahnhof Bellinzona?
(Samstag, 27. Juni 2020) unter der Rubrik "Bilder Woche"
und
Heil dir, Helvetia! oder L’ Elvezia bellinzonese sulle scale per la stazione di Bellinzona
(Freitag, 3. Juli 2020) unter der Rubrik "Tessiner Geschichten"
Nach einer Vielzahl von Kontakten per Brief, per Email oder per Telefon wurde Signora Elena Selivanova, Sekretärin bei den Musei della Città di Bellinzona meine Glücksfee. Sie wies mich auf die richtige Schrift hin und kopierte mir aus dem "Itinerario attraversi la città" brauchbare Infos zur gestellten Frage.
Daraus entnehme ich folgende Fakten:
Der Platz vor dem Bahnhof Bellinzona wurde anno 2000 zum letzten Mal neu gestaltet. Das ursprüngliche Konzept, das der Bildhauer Remo Rossi für am 15. September 1957 eingeweihte Arbeit vorgegeben hatte, wurde nur geringfügig verändert.
Für Rossi symbolisierte die monumentale Figur, die zuversichtlich in die Zukunft blickt, am besten die Person und das Werk Werk des Tessiner Bundesrates Giuseppe Motta (1871-1940). Dieser war nach dem Jusstudium und nach der Wahl zum Bundesrat fünfmal Bundespräsident, nämlich anno 1915, 1920, 1927, 1932 und 1937. Motta habe sich hauptsächlich als Aussenpolitiker profiliert un war treibende Kraft zur Mitgliedschaft bei den Vereinigten Nationen anno 1920.
Politische Turbulenzen gab es rund um die Platzierung der Helvetia-Statue als auf Initiative von PRO TICINO bereits 1942 ein Wettbewerb für eine Statue auf dem Bundesplatz von Bern ausgeschrieben war. Das Siegerprojekt von Remo Rossi mit der Jahrzahl von Mottas erstem Präsidialjahr 1915 sah vor, dass die Statue von Mauern umgrenzt sei und eine Inschrift, entworfen von den Architekten Paolo Mariotta und Rino Rarni, an den Staatsmann erinnere.
Doch nur wenige Wochen nach der Preisverleihung seien erste Hindernisse für die Realisierung des imposanten Denkmals aufgekommen. Der Zürcher Kunsthistoriker Walter Y. Müller beschuldigte den Locarneser Bildhauer Remo Rossi in der "Kunstzeitung" des Plagiats. Er habe die monumentale Skulptur "Brise" von:
Henri König (1891-1983), in Romanshorn aufgewachsen, aber später in Genf täti-ger bedeutender Künstler, hatte 1941 mit seiner 3,5 Meter hohen imposanten Granit-Statue "Brise" oder "Bise" (so wurde in der Genfer Presse damals wort-gespielt) sowohl wegen des Namens und der freizügigen Darstellung öffentliche Diskussionen und Kontroversen ausgelöst. Sie steht am Quai Gustave-Adore.
Die Causa landete vor Gericht. Remo Rossi gewann nach zweijährigem HIn und Her seiner Klage wegen Verleumdung.
Doch auch in Bern entstand eine Wirbel. 1945 lehnte ein Mitglied des Stadtrates der Stadt Bern den Bau den Denkmals zum Gedenken an Motta ab. Dazu kam es zu Kontroversen wegen der politischen Haltung von Remo Rossi. Seine Wer-ke vor dem Zweiten Weltkrieg und seine angebliche Position gegenüber dem fa-schistischen Regime in Italien wurden zum Politikum. Diskutiert wurde auch, ob nicht statt einer Statue eher eine Giuseppe-Motta-Strasse benannt werden sollte.
Fünf Jahre später, 1950, verfügte die Stadtverwaltung per Dekret, Bern müsse einen anderen Platz für Statuen finden.
PRO TICINO schenkte die Statue weitere sieben Jahre später (1957) dem Kan-ton Tessin und dessen Hauptstadt Bellinzona. Doch gingen einige Mitglieder der konservativen Partei auf die Barrikaden und argumentierten, die Symbolik dieser nackten, weiblichen Figur sei verfehlt und forderten eine würdigere Ausdrucks-form z.B. eines traditionellen posthumen Porträts. (Mittlerweile hatte der Künstler (1945) für den bedeutenden Sammler Werner Abegg eine schwarze Serpentin-version der Figur geschaffen mit dem Titel "Verso la luce" ("Dem Licht entgegen")
Die Statue beim Bahnhof ist heute Besitze der Stadt Bellinona.
La brise de Henri König - in Genf (Foto: Pinterest)
Quelle:
Sculture nello spazio pubblico a Bellinzona
di Anna Lisa Galizia, Lucia Pedrini-Stanga, Noemi Angehrn Guide sto-rico-artistiche della Svizzera, serie 86, n. 858, anno 2009. edizione Società di storia dell'arte in Svizzera SSAS, Berna in collaborazione con il Museo Villa dei Cedri, Bellinzona, pagine illustrate 32/ pagine 44
Die beste und umfassendste Dokumentation über Leben und Werk von Remo Rossi brachte das Tessiner Fernsehen RTSI (radio televisione svizzera italiana) im Jubeljahr 100 Jahre Remo Rossi. In einer einstün-digen Dokumentation werden Rossis Werke und er selber im Interview vorgestellt, auch Bundesrat Dr. Hans Peter Tschudi gibt ein Statement ab. «Remo Rossi Locarno 1909 Berna 19 Documentario»,
realisiert von Ludwig Kessler abrufbar unter: https://www.youtube.com/watch?v=WRj4fDHMnes
Quelle:
Galizia A.L. (2009). Itinerario attraverso la città. In A. L. Galizia, L. Pedrini-Stanga, N. Angehrn (a cura di). Sculture nello spazio pubblico a Bellinzona (pag. 11-13). Società di storia dell'arte in Svizzera SSAS, Berna in collaborazione con il Museo Villa dei Cedri, Bellinzona.
Sonntag, 5. Juli 2020
Schüttelreime unseres Mathematikprofessors
Prof. Dr. Ruedi Stössel
Beim Kramen in meinem Archiv stiess ich auf die folgenden "Schüttelreime" aus meiner Seminarzeit. Sie stammen von Prof. Dr. Ruedi Stössel, dem wir nach einem Mathematiklehrmittel den Spitznamen "Öxli" gaben. Er trat alles andere als autoritär und/oder professorenhaft auf, sondern als sehr freundlicher, geduldiger, heiterer Lehrer mit einem Touch Naivität und grossem Idealismus. Zu seiner grossen Menschenfreundlichkeit kam sein ihm eigener köstlicher Humor dazu. Das folgende heitere Schüttelreimen (die letzten beiden Vers-Enden werden immer umgedreht) ist ein Erinnerungsstück!
Professor Dr.
Ruedi Stössel, Rorschach
Lehrer
Puppenspieler und Harmoniker
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Geb. 30.11.1903 Frauenfeld
gest. 27.11.1998 St.Gallen
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1928 Heirat mit Thildi Stingelin, aus der Ehe gingen drei Kinder hervor: Hans, Annelies und Vreni
------------------------------------------------
Rudolf Stössel studierte an der ETH Zürich Physik und Mathematik, 1931 Promotion in den mathematischen Natur-wissenschaften
------------------------------------------------ 1931–72 war Rudolf Stössel als Lehrer für Physik und
Mathematik am Kantonalen Lehrerseminar Rorschach tätig, wo er ab 1936 gemeinsam
mit seiner Frau
Musik- und Theaterprojekte
zu
realisieren begann
Ab 1956 wirkte er ausserdem als Spieler, Regisseur und Figurenbauer am St. Galler Puppentheater mit. Er war ein innovativer Vertreter des modernen Schattenspiels. Ausserdem verfasste er Gedichte und machte umfassende Studien zur Harmonik sowie zur Projektiven Geometrie.
Da eines seiner Kinder behindert war, gründete er mit seiner Frau eine eigene Heilpädogische Schule in Rorschach.
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Werke
- Harmonikale Faszination. Kreis der Freunde um Hans Kayser, Bern 1982; 2. A.
1986, ISBN 3-906643-03-4
- Kleine Einführung in die Pythagoreische Harmonik. Kreis der Freunde um
Hans Kayser, Bern 1984
- Harmonikale Modelle. Kreis der Freunde um Hans Kayser, Bern 1985
- Wege zur Harmonik. Kreis der Freunde um Hans Kayser, Bern 1987, ISBN 3-90
Literatur
- Kurt Fröhlich, Hansueli Trüb (Hrsg.): Rudolf Stössel. Einblicke – Rückblicke –
Lichtblicke. Löpfe-Benz, Rorschach 1989, ISBN 3-85819-135-3
- Kurt Fröhlich: Rudolf Stössel. In: Andreas Kotte (Hrsg.): Theaterlexikon der
Schweiz. Band 3, Chronos, Zürich 2005, ISBN 3-0340-0715-9, S. 1761.
Montag, 29. Juni 2020
Chorherrenstift Beromünster
der neue Wirkungsort von Pfarrer Harald Eichhorn
Während in Chur immer noch Funkstille über die längst fällige Wahl eines Bischofs herrscht, hat der Regierungsrat des Kantons Luzern nicht lange gefackelt und als neuen Probst ins Chorherrnstift Beromünster unseren Dorfpfarrer Harald Eichhorn gewählt.
Diese für uns überraschende Nachricht ist auf der Homepage des Chorherrenstifts Beromünster so dargestellt:
Pfarrer Harald Eichhorn wurde 1959 in Ravensburg geboren und wuchs in dieser Region auf. Nach dem Abitur studierte er Philosophie und Theologie in Heiligenkreuz, anschliessend absolvierte er das Pastoraljahr für das Bistum Chur. 1986 wurde er zum Priester geweiht. Nach einem Vikariat in Sarnen war er Pfarrer in Unteriberg SZ, dann Dompfarrer an der Kathedrale in Chur und seit 2013 Pfarrer und Dekan in Näfels GL. Er ist seit 2002 Bürger von Unteriberg SZ. Im selben Jahr wurde er in den Orden der Ritter vom Heiligen Grab zu Jerusalem aufgenommen. 2005-2018 war er Prior der Komturei Waldstätte. Durch diesen Orden wurde er mit dem Kollegiatsstift in Beromünster bekannt.
Der Bischof von Basel freut sich, mit Pfarrer Harald Eichhorn einen erfahrenen und noch jungen Propst im Kollegiatsstift St. Michael einsetzen zu können. Da Pfarrer Eichhorn bis zum Frühsommer 2020 seine Aufgaben in Näfels weiterführt, wird er sein Amt als Propst am 1. August 2020 antreten. Am 15. August 2020 wird ihn Bischof Felix Gmür installieren. Bis zu diesem Zeitpunkt setzt Bischof Felix Gmür den gewählten Propst Harald Eichhorn als Administrator des Kollegiatsstifts St. Michael in Beromünster ein. Entsprechend seinem Amt nimmt Kustos Anton Stutz vor Ort die Stellvertretung des Administrators wahr.
Markus Thürig, Generalvikar des Bistums Basel
Quelle: http://www.stiftberomuenster.ch/aktuell/
Erste Aktivitäten von Chorherren-Propst Harald Eichhorn sind am gleichen Ort wie folgt festgehalten:
Mit der Wahl von Markus Wandeler, Oezlige 13, Beromünster, zum neuen Stiftsverwalter wird im Chorherrenstift St. Michael eine neue Aera anbrechen. Nach zweimonatiger Einarbeitungszeit übernimmt er ab 2. Juni 2020 die Verantwortung für die Ressorts Finanz- und Rechnungswesen, Personal, Liegenschaften und Wälder. Wir wünschen Markus Wandeler in seiner neuen und verantwortungsvollen Position eine gute Hand, viel Kraft und gute Zuversicht. Der bisherige Verwalter Stephan Künzli wird in einem reduzierten Pensum die Zusammenarbeit mit den Sammelorganisationen des Stiftes weiterführen und für diverse Projekte zuständig sein bis zu seiner Pensionierung Ende Oktober 2020. Wir danken Stephan Künzli für seine langjährige und gewissenhafte Führung der Stiftsverwaltung und wünschen ihm in Zukunft gute Gesundheit, Freude und Zeit für seine Familie und Hobbies.
Propst Harald Eichhorn
Kurzporträt des Chorherrenstifts St. Michael Beromünster
In Beromünster, einem historischen Zentrum im Kanton Luzern mit natio-naler Bedeutung, befindet sich das Chorherrenstift St. Michael. Das Stift mit der Stiftskirche, den Chorherrenhäusern und den reichen sakralen Künsten ist Anziehungspunkt für viele Gläubige, Familien und Touristen.
Die Chorherren, alles ehemalige Pfarrer, leisten einen wichtigen Dienst für das Stift. Sei dies in der Seelsorge oder in der Verwaltung des Kulturgutes. Das Chor-herrenstift St. Michael Beromünster ist über tausend Jahre alt. Damals gründete Graf Bero von Lenzburg das Stift.
Nach alter Sage verlor hier sein Sohn das Leben in einem Kampf mit einem Bären. Daraufhin liess der Graf das Stift als Begräbnisstätte für seine Familie er-bauen.
Seit den Anfängen im 10. Jahrhundert lebte am Stift eine Gemeinschaft von Geistlichen, die dem Weltklerus angehörten. Das ursprünglich gemeinsame, klo-sterähnliche Zusammenleben wurde vor bald 800 Jahren, im Jahr 1217, aufge-geben. Seither bewohnt jeder Chorherr ein eigenes Haus. Früher war es auch üblich, dass er dieses auf eigene Kosten baute und instand hielt. Diese Chorhöfe bilden zusammen mit der Stiftskirche ein architektonisches Ensemble von aus-serordentlichem Rang. Viele Häuser oder einzelne Bauteile gehen noch auf das späte Mittelalter zurück, als die Söhne des regionalen Ritteradels, der Herren von Rinach, Baldegg, Liebegg etc. auf den Chorherrenpfründen sassen.
1415 kam das Stift definitiv zu Luzern, und in der Folge wurden die Chorherren-stellen immer mehr von den dortigen Patrizierfamilien besetzt. Die Pfründen am damals reichen Stift waren sehr begehrt, sie waren lukrativer als jene am Leo-degarstift in Luzern. Diese wohlhabenden Herren aus dem Luzerner Patriziat prägten das Stift im 17. und 18. Jahrhundert ganz entscheidend. Das manifestier-te sich auch in einer umfangreichen Bautätigkeit. Zahlreiche Chorhöfe wurden dem Geschmack der Zeit entsprechend umgebaut, andere neu errichtet. Das äussere Erscheinungsbild der heutigen Stiftshäuser stammt aus dieser Zeit. Viele besonders wohlhabende und kunstsinnige Chorherren setzten sich ein Denkmal, indem sie die Räume im Innern ihres Hauses auf kostbarste Art und mit grossem Aufwand ausstatten liessen. Etliche Stiftshäuser tragen noch heute den Namen der damaligen Bauherren.
Quelle: http://www.stiftberomuenster.ch/aktuell/
Domherr, Dekan und Pfarrer Harald Eichhorn verlässt die Pfarrei Näfels und das Dekanat Glarus anfangs August 2020.
Nachtrag am 4. Juli 2020:
Und das Pikante dabei ist.... so Propst Harald Eichhorn … in der Galluskapelle ist auch unser Landespatron Sant Fridli dabei, ein Grund für einen künftigen Ausflug des Fridlibundes nach Beromünster. Da offenbar auch Säckinger mal einen Blick auf meine Homepage werfen, kam prompt ein Prachtsbild per E-Mail. Ein seit Jahren befreundeter Säckinger, das wandelnde Geschichtslexikon der Fridolins-stadt und ein unermüdliche Kulturschaffender, Karl Braun, der tausende von Fridolinsdarstellungen fotografiert hat, schickte mir spontan die untenstehende Abbildung. Lieber Karl, herzlichen Dank!
(Karl Braun, auch ehemaliger Stadtrat von Bad Säckingen, präsentierte am 24. August 2014 im "Fridolinsheim" in Glarus im Rahmen des Jubiläums "50 Jahre Fridolinskirche Glarus" eine Vielzahl von Fridolinsabbildungen. Er hat halb Eu-ropa bereist, um Spuren des Sant Frili zu suchen und zu fotografieren. Braun dürfte die grösste Sammlung von Fridolins Darstellungen besitzen.)
St. Gallus-Kapelle
Die St. Gallus-Kapelle steht südlich neben der Stiftskirche und grenzt an den Kreuzgang. Schlichter Baukörper mit geknicktem Satteldach und einem Dach-reiter mit Spitzhelm über Chor. Die St. Gallus-Kapelle wurde 1297 erstmals er-wähnt. Sie entstand zwischen 1297 und 1300 und wurde von Propst Ulrich von Landenberg gestiftet und den Heiligen Gallus und Fridolin geweiht. Im Spät-mittelalter fanden Umbauten bzw. Erneuerungen und 1638–1642 schliesslich ein tiefgreifender Umbau statt (Erhöhung um rund zwei Meter, neues Satteldach, neue grössere Fenster, Barockisierung).
Quelle:
Das Bauhaus des Chorherrenstifts St. Michael Beromünster, Kurzer geschicht-licher Abriss des Chorherrenstifts St. Michael Beromünster31 Die genaue Grün-dungszeit des Chorherrenstifts St. Michael Beromünster ist nicht bekannt. in:
Berner Fachhochschule Architektur, Holz und Bau MAS Denkmalpflege und Umnutzung Abschlussarbeit, September 2019 Mittelalterliche Bauhütten und das ehemalige Bauhaus des Chorherrenstifts St. Michael Beromünster Hi-storische Grundlagen und ein Konzept für eine Neuinstallation, 2019, abgerufen am 4. Juli 2020 unter www.bfh.ch<dam<Masterarbeit-Nathalie-Wey
Und noch ein Nachtrag:
Karl Braun hat in seinem Beitrag "St. Fridolin in der Innerschweiz", u.a. auch vom Chorherrenstift St. Michael Beromünster berichtet. Dabei erwähnt er auch die Galluskapelle.
"...Beromünster
Wer die hügelige Landschaft in Richtung Beromünster (Kanton Luzern) fährt, sieht schon von weitem über einer Bergkuppe einen spitzen roten Turm. Beim Betreten der Anlage des Chorherrenstiftes steht neben den drei breiten Öffnun-gen zur Vorhalle der mächtige rechteckige Untgerbau des Turmes. Die Wände des Eingangsbereichs zieren eine grosse Anzahl von Wappen. Die unerschiedli-chen Bautstile im Kirchenraum sind erkennbar, aber sie beeinträchtigen das aus-gewogene Gesamtbild keineswegs.
Dem Kirchenbau sind noch eine Peterskapelle, ein Kreuzgang mit historischen Epitaphen und eine Galluskapelle angefügt. Etwa im Halbkreis umgeben Chor-
Herrenhäuser dieses einmalige Ensemble. Die grosse kunsthistorische und kulturelle
Bedeutung dieses Chorherrenstiftes St. Michael wird erst nach einer Führung deutlich. So wurde beispielweise in Beromünster im Jahr 1470 das erste gedruckte Buch der Schweiz hergestellt. Die Sakristeien sind in stilvollen Holzarbeiten gestaltet. Die Schatzkammer mit einmaligen liturgischen Kunstwerken und die Galluskapelle sind nicht öffentlich zugänglich.
In der Galluskapelle steht auf der linken Seite neben dem Hochaltarbild eine barocke Skulptur des heiligen Fridolin aus der Zeit um 1640. Das Gewand des Heiligen ist ganz in Gold gefasst, daher hebt sich das natürliche, fein gestaltete Gesicht ab. In der rechten Hand hält Fridolin den Abtstab, in der Linken ein aufgeschlagenes Buch;
es kann sich nur um das Evangelium handeln, denn Fridolin gilt als einmer der ersten Verkünder der frohen Botschaft..."
Quelle:
Braun Karl: St. Fridolin in der Innerschweiz, in: Badische Zeitung Bad Säckingen, Mittwoch, 7. März 2020 Seite 27
Foto: siehe auch https://www.sanktgallus.net/die-kirchen/beromuenster/
Sonntag, 28. Juni 2020
Traditionelles Alpensegnen im Oberseetal
Jeweils am ersten Sonntag der Sommerferien beginnen die Gottesdienste auf Obersee-Staafel und finden während den Ferien bis zum letzten Ferien Sonntag auf dem Gottesdienstplatz im Aueli statt. Tradition ist, dass am ersten Ferien-sonntag auch das Alpensegnen gepflegt wird.
Früher - noch bis 1978 - besuchte der Dorfpfarrer, Kaplan oder Vikar, bisweilen auch ein Kapuziner des Klosters Mariaburg, mit dem Brauch des "Alpensegnens" in Begleitung des Alppräsidenten, des Alpleiters die Näfelser Alpen. Abwechs-lungsweise das eine Jahr die "rechte" Seite: Brumettlen, Söli, Ahrnen, das andere Jahr: Niedersee, Obersee, Lachen, meistens Rauti. Die Älper auf Ahornen oder auf Rauti luden die Alpsegen-Delegation zum Essen ein, wozu ein währschafter "Fänz" gehörte. Ich durfte als Ministrant mehrmals teilnehmen.
Kaplan Jakob Fäh schreibt in seiner "Kirchlichen Chronik" :
"In diesem Jahr wird der Alpsegen so gestaltet, dass er mit dem Gottesdienst auf Oberseestaafel verbunden wird. Die Bauerngruppe Näfels möchte alle Teil-nehmer, vor allem die Bauern und Bauersfrauen und ihre Töchter und Söhne auffordern, zu diesem Gottesdienst um 10.30 Uhr, wenn möglich in den Trachten zu kommen. Nach dem Gottesdienst wird ein Milchstand mit kühler Alpenmilch köstliche Erfrischung spenden. Wer lieber will, kann auch kühlen Weisswein als Apéritif trinken. Bezahlen kann dafür jeder, was er will. Der Erlös wird dem ehemaligen Seelsorger der Bauerngruppe. Herrn Pfarrer Walter Mathis für seine grosse Pfarrei El Bordo in Kolumbien zukommen." (nach Pfarrbrief 1979/10)
Später hat sich dieser neue Modus stabilisiert und ausgeweitet. Der Cäcilienchor umrahmte den Gottesdienst und Köchegruppe des Männerchors bot urchige Mit-tagessen an. Mit der Einführung des "Oberseefestes" am Vorabend wurden Fest-zelte errichtet, in denen tags darauf bei schlechter Witterung der erste Ferien-gottesdienst stattfand. (Das Oberseefest ist heuer wegen der Coronapandemie abgesagt woden.)
In diesem Jahr fand dank schönem Wetter der Gottesdienst und das Alpen-segnen vor den neu erichteten Gebäulichkeiten des "Karlsbades" statt, die gleich auch eingesegnet wurden. Kanton, Gemeinde, Verkehrsverein Näfels und andere Sponsoren ermöglichten das Vorhaben des "Schwimmbadvereins Karlsbad" die-se neuen Gebäuchlichkeiten.
Der Infochef des Verkehrsvereins Näfels (Cyrill Schwitter) stellte freundlicher-weise die untenstehenden Fotos zur Verfügung.
Alpsegnung – Text
Priester |
Gepriesen bist Du, Herr, unser Gott! Alles, was Du geschaffen hast, ist gut. Wir loben Dich. |
Alle |
Wir preisen Dich |
Priester |
Du hast dem Menschen Deine Schöpfung anvertraut. Wir loben dich. |
Alle |
Wir preisen dich. |
Priester |
Aus Deiner Hand kommt jede gute Gabe. Wir loben dich. |
Alle |
Wir preisen Dich. |
Priester |
Ehre sei dem Vater und dem Sohn und dem Heiligen Geist, |
Alle |
wie im Anfang, so auch jetzt und in alle Ewigkeit. Amen. |
Priester |
Lasset uns beten: Allmächtiger Gott, Du hast den Menschen berufen, dass er die Erde bebaue und pflege. Wir bitten Dich: Segne + unsere Alpen, die Wohnungen der Menschen, die Stallungen und Scheunen, die Maschinen und Geräte. Beschütze auch die Tiere vor Seuchen und Ge-fahren. Schenke den Feldern und Fluren Deinen Segen, mache sie fruchtbar und bewahre sie vor Schaden. Denn Du Gott, bist unser Vater, Dich preisen wir in alle Ewigkeit. |
Alle |
Amen |
Die neuen Gebäulichkeiten des "Karlsbades". Dekan/Pfarrer Harald Eichhorn beim Vorbe-
reiten des Gottesdienstes, rechts im BIld.
Ein neues Kapitel der Geschichte des Oberseetals ist geschrieben. Das wild-romantische Tal mit dem idyllischen Obersee und den Alpen Niedersee-Grappli (2 Sennten), Obersee/Enziunen-Rauti (3 Sennten), Auen/Kreuzegg/Kaltenbrünnen-Lachen und Brumettlen-Ahornen, dem Banngebiet "Rauti-Troos", de, "Boggenmoos", dem Hochmoor auf Boggen,
dem Schwändital mit Schulhaus und Bruderklausen-Kapelle, den Ganzjahres-Bergbauern-Wesen Obersee und Schwändital und Vielem mehr ist um die Neubauten beim "Karlsbad" reicher. Der Wettergott spielte bei der Einsegnung er neuen Gebäulichkeiten mit.
Mittwoch, 24. Juni 2020
Abschiedsrede von Landratspräsident Dr. Peter Rothlin
Immer in der letzten Session des Landrates, in der Regel am letzten Mittwoch im Juni endet das Amtsjahr des Landratspräsidenten, ein Nachfolger wird gewählt und das Landratsbüro bestellt. Die Amtsdauer ist - wie die des Nationalrats- und Ständeratspräsidewnten auf ein Jahr begrenzt. Offenbar eine kluge schweizeri-sche Lösung der Machtkontrolle. Der Landrat ist die "kleine Legislative" neben der grossen, der Landsgemeinde.
Traditionsgemäss hält ein neugewählter Landratspräsident eine Antrittsrede und am Ende der Amtszeit eine Abschiedsrede. Diese Reden werden jeweils in den Medien veröffentlicht. Sie sind Visitenkarten des Zeitgeistes und Botschaften, aus denen spätere Generationen Denk- und Redeweisen deuten können.
HIer die aktuellste Abschiedsrede von Dr. Peter Rothlin, Oberurnen. Er beehrte das gross Fridolinsfest "Fridlini" in Bad Säckingen und überbrachte beim grossen Empfang des Bürgermeisters ein Grusswort aus dem Lande Fridolins.
Abschiedsrede am Mittwoch, 24. Juni 2020
Herr Landratsvizepräsident, meine Damen und Herren
Als ich am Sonntag Abend, 8. März, vom Fridolinsfest in Bad Säckingen zurück-kehrte, hätte ich nie gedacht, dass dies mein letzter repräsentativer Anlass sein würde. Eine Woche später beschloss der Bundesrat im Kampf gegen das Coro-navirus den Lockdown der Schweiz. Innert weniger Tage mussten wir erfahren, dass unsere Freiheiten in vielerlei Hinsicht massiv eingeschränkt wurden.
Die Behörden hatten in dieser Krisensituation den Auftrag, Schaden abzuwehren und für den Schutz von Leben und Gesundheit zu sorgen. Regierungsrat und Krisenstab haben uns sicher durch diese Krise geführt und ich hatte als Landrats-präsident (LRP) keine Veranlassung, diese Entscheide ganz allgemein in Frage zu stellen – selbst als freiheitsliebender Bürger nicht.
Für mich bedeutet Freiheit im Angesicht der Corona-Krise nicht uneingeschränk-tes, sondern vernünftiges Handeln.
Auf die Frage, ob die behördlichen Massnahmen im Einzelnen vernünftig waren bzw. immer noch sind, kann ich folgendes antworten: Für mich wären die Massnahmen vor der Corona-Krise undenkbar gewesen. In der Krisensituation selbst hielt ich sie für gut begründet und notwendig. Persönlich habe ich mir Sorgen um meine Eltern gemacht. Und so erging es vielen – verständlich also, dass wir auf diejenigen Menschen Rücksicht genommen haben, denen wir viel zu verdanken haben. Darin sehe ich gleichermassen das Gute in dieser Krise.
Meine Damen und Herren,
seit Beginn der Corona-Krise hat sich der Wissensstand über das Virus enorm verändert. Aus heutiger Sicht ergibt sich die Chance, gute und praktikable Lösun-gen für die Zukunft mit Corona zu finden. Stellen Sie kritische Fragen! Was soll man in Zukunft anders machen? Sie finden hierzu Gelegenheit später unter Trak-tandum 4 zur Coronavirus-Pandemie-Vorlage.
Durch das Versammlungsverbot ist unsere direkte Demokratie zum Erliegen ge-kommen. Das Landratsbüro hielt zwar seine Sitzungen im April/Mai ab und die landrätlichen Aufsichtskommissionen nahmen die Oberaufsicht über Regierung und Verwaltung gemäss Kantonsverfassung wahr. Dennoch möchte ich als schei-dender Landratspräsidentdas Büro bitten, die Landratsverordnung (LRV) der Kri-sensituation anzupassen. Ich stelle einfach fest, dass unsere LRV vieles nicht vorsieht, was in anderen Parlamenten unter Notrecht möglich ist.
In meinem Amtsjahr als LRP konnten wir durchsetzen, dass der Landrat weiter
gestärkt wird. So haben wir den Beitritt zur ILK (Dachverband der kantonalen
Parlamente) beschlossen. Künftig können wir uns als Kantonsparlamentarier
besser vernetzen. Und als Kantonsparlament wollen und werden wir bei interkan-
tonalen Themen früher mitreden. Ebenso erfreulich ist, dass wir als Landrat digi-taler unterwegs sein werden. Mit der Änderung der LRV und mit den Vorarbeiten zur Sanierung des Landratssaals haben wir einen grossen Schritt vorwärts in Richtung Digitalisierung gemacht.
Anlässlich meiner Wahl zum Landratspräsidenten habe ich Sie um eine ver-trauensvolle Zusammenarbeit gebeten. Ich darf heute feststellen, dass Sie mei-nem Wunsch entsprochen haben, wofür ich Ihnen herzlich danke. Speziell danke ich meinen Bürokolleginnen und -kollegen für die gute Teamarbeit, insbesondere meinem Vizepräsidenten. Lieber Hansruedi, herzlichen Dank dafür, dass Du die Anträge des Büros mit Bravour im Rat vertreten hast. Meine Dankesadresse richtet sich an die Präsidenten und Mitglieder der landrätlichen Kommissionen sowie an den Landammann Andrea Bettiga und den gesamten Regierungsrat. Der Dank geht ferner an den Parlamentsdienst mit Ratsschreiber Hansjörg Dürst und Ratssekretär Michael Schüepp, Ratsweibel Peter Schätti und Esther Beg-linger.
Zum Schluss, meine Damen und Herren, wünsche ich dem Landrat auch weiter-hin eine gefreute Zusammenarbeit und eine glückliche Hand zum Wohle von Volk und Land.
Ich wünsche Ihnen gute Gesundheit.
Ich habe geschlossen.
Peter Rothlin, Landratspräsident 2019/2020
Montag, 22. Juni 2020
Gemeindepräsidenten von Näfels 1835-2011
Kürzlich wurde die Frage aufgeworfen, welche Gemeindepräsidenten in Näfels im Amt waren nach der Verfassungsänderung im Kanton Glarus ab 1835 bis zum Ende der eigenständigen Gemeinde Näfels. Ingesamt waren 15 Persönlichkeiten im Amt, zwei waren zweimal Gemeindepräsident.
1835-1837 |
Oberst, Landeshauptmann, Zivilgerichtspräsident Landesstatthalter. Landammann 1836-37 Franz Josef Caspar Müller von Näfels (Nr. 343) *16. November 1800 +2. Mai 1865. Trat bei den Glaubenswirren 1838 zurück. |
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1838 |
Interims-Gemeindepräsident Schuster, Tagwen-vogt, Rabenwirt, Richter Jacob Fridolin Hauser von Näfels (Nr. 163) *28. Dezember 1802 +18. Oktober 1849 |
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1839-1865 |
Franz Josef Caspar Müller (Nr. 343) zum zweiten Mal |
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1865-1872 |
Advokat, Richter, Standeskommissionsmitglied, Verhörrichter Caspar Anton Gallati, von Näfels am Bühl (Nr. 175) genannt «Gross Gallati» *24. März 1811 +30. Mai 1872 |
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1872-1886 |
Ingenieur, Ratsherr Pascal Ludovicus Carl Franziskus Xaver Egidius Josefridus Müller von Näfels, Letzhof *2. September 1830 +15. Oktober 1901 |
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1886-1893 |
Landesstatthalter, Regierungsrat, Kirchen-präsident Ferdinand Engelbert Schropp von Näfels (Nr. 2) *28. März 1853 +9. April 1918 |
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1893-1898 |
Ziegler, Waisenrat, Kriminalrichter, Landrat Johannes Angelus Hophan von Näfels, an der Burg (Nr. 49) *24. November 1826 +2. Oktober 1899 |
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1898-1907 |
Ferdinand Schropp (Nr. 2) zum zweiten Mal |
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1907-1910 |
Kriminalrichter, Landrat, Dr. med. Josef Arnold Hophan von Näfels (Nr. 465) *21. November 1863 +19. April 1910 |
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1910-1942 |
Sekundarlehrer, Landammann, Stiftungsrats- präsident Freulerpalast Josef Alois Müller von Näfels. Letzhaus, (Nr. 538) *26. April 1871 +12. April 1967 |
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1942-1947 |
Fabrikant, Oberrichter, Regierungsrat Fridolin Landolt, von Näfels (Nr. 465) *22. Januar 1891 +15. Februar 1967 |
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1947-1974 |
Emil Feldmann von Näfels (Nr. 265) *12. Juli 1913 +11. Februar 2001 |
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1974-1980 |
Fabrikant, Landrat Alfons Melchior Hophan von Näfels (Nr. 94) *6. Januar 1926 +13. April 1995) |
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1980-1986 |
Kaufmann, Landrat, Regierungsrat, Landammann Julius (Jules) Johann Landolt von Näfels (Nr. 867) *28. März 1930 +3. April 2005 |
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1986-1994 |
Berufsschullehrer, Rektor Bezirk Einsiedeln Stiftungsratspräsident Franziskanerkloster Fridolin Hauser (Fridli Osterhazy) von Näfels (Nr. 540) *9. April 1939 |
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1994-2002 |
Kaufmann Gerhard Flogerzi von Zweisimmen BE *7. Februar 1946 |
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2002-2011 |
Lokomotivführer, Landrat, Parlamentspräsident Gemeinde Glarus Nord, Landratspräsident Bruno Fridolin Gallati von Näfels (Nr. 467) *26. April 1960 |
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Donnerstag, 18. Juni 2020
«Political correctness»
oder
Die 10 kleinen Negerlein werden eingestampft
Und wieder werden die Diskussionen losgetreten. Eine anonyme Botschaft be-wog die Migros-Genossenschaft Zürich «Mohrenköpfe» aus dem Sortiment zu nehmen und seither verdrängen «Mohrenköpfe»(1) das Coronaavirus aus den Schlagzeilen. Indirekt ausgelöst ist eine neue Welle von Protesten gegen die Diskriminierung von Farbigen, seit in den USA ein dunkelhäutiger Mann von der Polizei bei der Festnahme zu Tode gekommen ist. Weltweit werden Statuen von Persönlichkeiten, die angeblich z.B. Schwarze unterdrückt haben, von den Sockeln gerissen und gewissermassen daraus heraus ist eine neue Diskussion um die «Mohrenköpfe» entstanden. Ein Produzent von «Mohrenköpfen» lacht sich ins Fäustchen, eine bessere Werbung für dieses Produkt hätte er sich nicht wünschen können und die Umsatzzahl sollen angeblich rapide steigen.
Zweifellos ist Diskriminierung von Menschen wegen ihrer Hautfarbe verwerflich und ein No-Go. Diskutabel sind Klärungen in der Sprache, was diskriminierend ist.
Begriff "political correctness"
Dazu ist der Begriff «political correctness» aufgekommen, die per Definition eine «Einstellung» meint, «die alle Ausdrucksweisen und Handlungen ablehnt, durch die jemand aufgrund seiner ethnischen Herkunft, seines Geschlechts, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Schicht, seiner körperlichen oder geistigen Behinderung oder sexuellen Neigung diskriminiert wird»(2)
Ob gedankenlos oder naiv, wäre es mir noch nie in den Sinn gekommen mit dem Biss in einen «Mohrenkopf» Rassendiskriminierung zu billigen oder zu unterstüt-zen.
Lassen Sie mich daher die Konsequenz untersuchen, welche Auswirkungen «political correctness» auf unsere Sprache haben müsste, wenn der Verdacht auf Diskriminierung abgeleitet werden könnte.
Nicht nur "*Mohrenköpfe"...
«Die zehn kleinen Negerlein» müssten stante pede aus den Bücherregalen verschwinden. Der Korporal, der uns in der RS aufforderte, die «Negerordnung» in unserem Schlag aufzuräumen, müsste in die «Kiste». Alle Missionsorden müssten bestraft werden, die für «armen Negerchindli» sammelten und «Nick-negerli» in die Haushaltungen als Spendenkässeli verteilten, die beim Einwurf von Münzen mit gefalteten Händen «danke» nickten. Auf Spendenkarten «für die armen Heidenkinder» konnte man 25 Franken spenden, damit ein Kinder christlich getauft werde. Sie sind verschwunden wie auch die Mädchengruppen, die an der Fasnacht als «Negerli» mit geschwärzten Gesichtern von Haus zu Haus zogen und mit Liedersingen für die gleichen Zwecke Geld sammelten.
Verschwunden ist in Näfels das «Café Möhrli». Niemand sollte, wenn er sich als «Sündenbock» fühlte, sagen: «Etz bin-iich wider dr Neger.» Verboten ist Cola «Negerschweiss» zu nennen und die Bayern müssten aufhören ihre «Bayer Ko-la» als «Neger» zu bestellen. Unstatthaft wäre für aufgeschwollene und vorste-hende Lippen «Negerlippen» zu sagen.
Diskriminierung begrenzt sich aber nicht einfach auf Dunkelhäutige oder «colour people».
Diskriminierung oder einfach Sarkasmus?
Im Aktivdienst des Zweiten Weltkrieges waren Fleischkonserven «gschtampfti Judä», und wer in einer etwas lebendigen Schulklasse «Judäschuäl» austeilt, kann richterlich belangt werden. Aus dem Repertoire der Witze gestrichen würde: «Was ist der Unterschied zwischen der Via Dolorosa in Jerusalem und der Hauptstrasse in Einsiedeln?» «In Einsiedeln hat es auf beiden Seiten der Strasse ‘Juden‘?», Letzteres mit der einstigen Bezeichnung für (zu) gute Geschäftsleute.
Und wie wäre es mit dem «Tschinggä-Ruggseggli» für den kleinsten Fiat, dem Schimpfwort «deer huärä Zigüüner», dem «Schwabekäfer», wenn Deutsche gemeint wären, dem Verb «ummäzigüünerä», dem feinen «Zigeunerschnitzel» oder der pikanten «Zigeunersauce»
Die Liste der Nahrungsmittel wird noch makaberer, wenn man «Schwedenhap-pen» (Heringe) verschmaust, und was ist mit dem «Dänischen Plunder», kurz ge-wachsene Wiener und Frankfurter könnten sich betroffen fühlen, wenn «Wie-nerli» und «Frankfurterli» angeboten werden. Was, wenn man einen «Hambur-ger» verschlingt? Oder «Studentenfutter»?
Ist einer ein Pädophiler, der sich an «Holländerli» oder «Mailänderli» ergötzt?
Kannibalisch tönt es, einen «Landjäger» oder einen «Alpenclübler» zu verspei-sen. Ein «Pariser» ist nicht nur ein Bewohner der französischen Hauptstadt, und ein «Engländer» nicht nur ein ziemlich gewichtiges Instrument mit Gewinde zum Lösen schwerer Schraubenmuttern.
Sogar in der Botanik gibt es übergriffige Pflanzennamen wie «Pfaffenhütchen» oder «Kapuzinerli».
Wie Wörter ihren Sinngehalt ändern...
Wörter können ihren Sinngehalt in der gesellschaftlichen Entwicklung verändern. Ein «Gutmensch» als einstiges Vorbild, hat heute einen negativen Beige-schmack. Auch der «Populist» ist immer mehr negativ besetzt.
In der katholischen Kirche, die nach wie vor in Clinch mit weiblicher Gleichbe-rechtigung ist, hat im Ave Maria das ursprüngliche «Gebenedeit unter den Weibern» mit «Geweiht unter den Frauen» ausgetauscht.
Listigen Humor zeigte der Näfelser Pfarrer und Kanonikus Blasius Braun. Als er einmal im «Hosenmacherkurs» des Müttervereins einen Höflichkeitsbesuch machte und eine Frau an einer Nähmaschine «Pfaff» beschäftigt sah, fragte er sie, was für eine Marke diese Nähmaschine sei. Obwohl damals noch nicht von political correctness die Rede war, antwortete sie etwas verlegen: «Eine hoch-würdige Herr Pfarrer Maschine».
Vorsicht ist besser als Nachsicht
Wehe, wer heute noch das Wort «Ausländer» oder «Asylant» in den Mund nimmt, die Menschen im Altersheim «Insassen» (statt Pensionäre oder Bewoh-ner) heisst. «Rothäute», Karl May lässt grüssen, sind höchstens noch für sonnen-brand-krebsrote Badegäste am Strand zulässig. «Liliputaner» ist verpönt, ebenso wie «Behinderte» oder gar schlimm «Möngis»
Ein «Emmentaler» zum Nachtisch mit einem Glas «Veltliner» sind spitzfindig gesehen, fragwürdig.
Bewusste Stigmatisierung Übernamen
Die Grenze zur Ironie, zum offensichtlichen Verspotten, manchmal gar zum Sar-kasmus sind überschritten bei der Stigmatisierung mit Spott- oder Übernamen. Die Näfelser nannten früher, als der Gemeinderat und die Gemeindeverwaltung noch ihren Sitz im «Freulerpalast» hatten, diesen als «Kreml», das «Glarner Volksblatt» als «Stürmer», das Kapuziner- heute Franziskanerkloster als «Strick-hof».
Fester Bestandteil im Einsiedler Dialekt ist die das unzimperliche Wort «Ständli-gurre», gemeint ist die Verkäuferin von Devotionalien unter den «Ständen», die in den Arkaden des Klosters untergebracht sind. Der Schalk sprich aus der Defini-tion für «Ständligurre», sie sei die einzige, die ohne Viehhändlerpatent «Schafbö-cke» verkaufen dürfe. («Schafböcke»=Pilgergebäck).
Ein Gemeindepräsident im Glarnerland wollte einmal politisch korrekt sein und verwendete in einer Vereinsversammlung die Anrede «Liebe Mitglieder und Mit-gliederinnen»
Und wie ist es mit offensichtlichen Schimpfwörtern?
Etwa wenn Menschen sich austeilen: «dumme Kuh», «blödes Kalb» «dummer Esel», «Affe», «Kamel», «Sauhund», «scharfe Katze», «falsche Schlange», «blö-de Ziege», «tolle Schabe», «Parteipüffel», «hinterhältige Hyäne», «Gemeinde-muni»... oder der "Frauenfurz" für Knallkörper am ersten August. Dies liegt jenseits des «Rassismus», aber diesseits des guten Geschmacks und Anstands.
Immerhin fühle ich mich als «Weisser» erst diskriminiert, wenn man mich am Badestrand unter den vielen Gebräunten so anspricht. Aber auch das ist eine Frage der Pigmentierung…
(1) Mohr soll ursprünglich von Maure herstammen. Mauren waren Nordafrikaner, die
über das Mittelmehr nach Europa kamen.
(2) https://www.google.com/search?q=political+correctness&0q=political+correctness&aqs
=q=political+correctness&oq=political+correctness&aqs=
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Mittwoch, 17. Juni 2020
Bericht einer Kantonsschülerin
Schlachtdenkmal in Näfels
von
Alicia Eugster
An der Landsgemeinde am 22. Mai 1887 in Glarus kam erstmals die Idee auf, ein Denkmal im Hinblick auf das 500-Jahres-Jubiläum der Schlacht bei Näfels zu bauen.
Darauf schlug der Regierungsrat dem Landrat im August 1887 vor, «Errichtung eines Denkmals zu einer erhebenden, bleibenden Erinnerung an die Feier in einfacher, würdiger Form», im «Sändlen».
Der Landrat führte am 17. September 1887 eine intensive Diskussion, ob es überhaupt ein Denkmal brauche, die Zeit reiche und der Standort Sändlen dafür geeignet wäre. Schlussendlich beschlossen sie mit 36 gegen 15 Stimmen auf die Errichtung eines Denkmals zu verzichten. Gleichzeitig wurde auch beschlossen, im nächsten Jahr auf die Näfelser Fahrt zu verzichten und dafür am 4. Juni 1888, dem Eintrittsdatum von Glarus in den Bund der Eidgenossen (1352), eine Gedächtnisfeier durchzuführen.
Proteste machten sich im Volk breit. Der Näfelser Landrat und Oberrichter Emanuel Walcher-Gallati (1850-1926) lancierte einen öffentlichen Aufruf und innert drei Tagen unterzeichneten 2502 Bürger, es müsse eine ausserordentliche Landsgemeinde stattfinden gegen den Landratsbeschluss, gegen den Verzicht auf die «Fahrt» und gegen die Gedächtnisfeier am 4. Juni, sowie für den Denkmalbau.
Der Landrat führte am 28. September 1887 eine zweistündige Debatte. Bei der Abstimmung wurde die eingereichte Initiative mit 54 zu 7 Stimmen als «verfassungswidrig» erklärt. Daraufhin wurde jedoch dem Bau des Denkmals mit 35 zu 21 Stimmen zugestimmt. Dem Regierungsrat wurde die Vollmacht über den Bauplatz und ein unbeschränktes Budget erteilt. Die Fahrt müsse im April stattfinden und die kommende Jubiläumsfahrt dürfe ein bis zwei Tage dauern.
Das Schlachtdenkmal ist also gegen den Willen des Landrates und nur durch eine Volksbewegung in die Tat umgesetzt worden.
Die Vorbereitungen wurden sogleich vom Regierungsrat begonnen, sodass das Denkmal für die Fahrt rechtzeitig fertiggestellt werden konnte. Der Standort wurde durch die Glarner Bürger in Zeitungen heftig diskutiert. Es kam die Frage auf, ob das Denkmal auf dem Schulhausplatz, dem Fahrtsplatz oder im Sändlen gebaut werden sollte. Der Landrat entschied das Denkmal im Sändlen zu errichten. Dem Bauer bezahlte man umgehend eine stattliche Summe, damit er die Wiese 120 Meter um das Denkmal nicht verbaue und keine Bäume pflanze, welche die Sicht auf das Denkmal erschweren könnte.
Der Wettbewerb zur Erbauung des Denkmals wurde am 6. Oktober 1887 ausgeschrieben. Dabei sollten die Kosten von 15'000 Franken nicht überstiegen werden. 51 Einsendungen von verschiedenen Schweizern im In- und Ausland lagen am 15. November vor.
Bei der Auswahl wurde auf Schlichtheit und Würdigkeit geachtet. Die Jury entschied sich das Denkmal nach Plänen des Architekten Alfred Romang aus Basel und Bern zu bauen. Dabei wurden jedoch Änderungen vorgenommen, wie den Löwen wegzulassen, die Pfosten und Eisenketten zu vergrössern, die Treppe breiter zu bauen und nur die Wappen von Schwyz, Glarus und Uri abzubilden.
Bis heute gab es keine weiteren Änderungen am Denkmal.
Der Baumeister C. Aebli-König aus Ennenda leitete den Bau des Denkmals, da er mit dem Angebot das Denkmal für 12'000 Franken zu bauen am günstig-sten war.
Die schweren Granitblöcke wurden aus dem Tessin mit der Eisenbahn nach Näfels mit einem Zug transportiert. Dazu wurde vom Bahnhof Näfels bis zum Sändlen eine Schiene gelegt.
Der Baubeginn war Ende Januar 1888. Bis am 25. Februar war das Denkmal fertig gebaut.
Die Bronzeverzierungen und somit das ganze Projekt konnte am 31. März abgeschlossen werden. Die Kosten beliefen sich insgesamt auf 29'000 Franken.
Beim Denkmal liegt das Hauptmotiv auf dem hohen Obelisken, der 9.05 Meter misst. Als Inspiration diente das Grauholzdenkmal aus Bern.
An der Denkmalspitze prangt ein Stern.
Das ganze Denkmal ist vom Boden bis zur Spitze 10.85 Meter hoch und hat eine quadratische Terrasse mit 114,49 Quadratmeter Grösse. Von der Südseite führt eine breite Treppe auf die Terrasse, wo der Obelisk auf einem Sockel steht. Auf diesem sind die Wappen von Uri, Glarus und Schwyz zu sehen. Oberhalb sind die Jahreszahlen "1388-1888" eingraviert, ein Kranz aus Bronze umschliesst das Bauwerk und das Dorf "NAEFELS" steht als eingemeisselte Inschrift. Das ganze Bauwerk wirkt schlicht und doch unerschütterlich.
Die feierliche Einweihung des Denkmals fand an der «Näfelser Fahrt» am Don-nerstag, 5. April 1888 statt. Festredner war Bundesrat Bernhard Hammer. Dazu wurde ein mächtiges Festzelt errichtet, welches erstmals mit elektrischem Licht beleuchtet wurde. Im Jahr darauf, um 1889, wurde am 12. Dezember das Wappen der Eidgenossen festgelegt.
Um die Jahrhundertwende war das Schweizer Volk sehr patriotisch und heimat-verbunden. Durch den Bau dieses Denkmals wurde diese Verbundenheit mit der Schweiz verstärkt. Bis heute bleibt die Erinnerung an die Schlacht bei Näfels und an die tapferen Gefallenen Glarner mit diesem eindrücklichen Denkmal lebendig.
Die Fahrt findet jedes Jahr meistens am ersten Donnerstag im April statt. Die Fahrtsprozession hält jeweils beim Denkmal inne. Der kantonale Gesangsverein singt in der Regel die Landeshymne und die Harmoniemusik spielt. Fahnen werden gesenkt. Noch in der heutigen Zeit finden auf der Denkmalwiese Fahnenübergaben von militärischen Bataillonen bei Dienstbeginn oder -ende statt.
Literatur und Quellen
Buch: Fry! Fry! Das Land Glarus und die werdende Eidgenossenschaft zwischen 1351 und 1388 von Aquatinta von Franz Hegi, Glarus 1988
Interview mit Fridolin Hauser, ehemaliger Gemeindepräsident Näfels 2020
https://de.wikipedia.org/wiki/Schlacht_bei_Näfels#/media/Datei:Denkmal_für_
die_Die_Schlacht_bei_Näfels,_6._April_1933.jpg
Kommentar:
Es ist hocherfreulich, dass an der Kantonsschule Glarus auch Themen aus der Glarner Geschichte zugelassen sind. In einer Radiosendung DRS vor einigen Jahren wurde in Inter-views mit Näfelser Schulkindern festgestellt, dass die "Näfelser Fahrt" aus dem Schulstoff gestrichen und die Schulkinder kaum mehr darüber Wissen abrufen konnten.
Dienstag, 16. Juni 2020
Ida von Müller - Wohltäterin armer Kinder
14. April 1835 - 6. Juli 1918
Das "Idaheim" soll gründlich überholt und renoviert wird (siehe Freitag, 15. Mai 2020 "Bild der Woche" Porträt) und (Samstag, 12. Juni "Glarner Mosaik"). Eine entsprechende Schrift für einen Spendenaufruf ist kürzlich erschienen. Bereits im September 1963 fand eine Re-novation statt. Damals ist die Broschüre "Das Haus An-der-Letz, Bewohner und Besitzer" verfasst von Josef Müller-Landolt, alt Landammann und Gemeindepräsident erschienen.
Ich habe diese Schrift in meinem Archiv ausgegraben und hier eingerückt, um einen klei-nen Einblick in die Geschichte dieses historischen Hauses, das bereits 1604, ein halbes Jahrhundert vor dem Freulerpalast, erbaut wurde.
Der bei der Restauration amtierende Gemeindepräsident Emil Feldmann-Müller schrieb im Vorwort: "Die Restauration des Hauses An-der-Letz, die durch die enge Zusammenarbeit von Architekt René Hauser mit a. Kantonsbaumeister Hch. Peter, Mitglied der Eidg. Kom-mission für Denkmalpflege in den Jahren 1962/63 glücklich und gediegen durchgeführt wurde, gab Anlass zu dieser Schrift, welche eindrücklich die geschichtliche Bedeutung des restaurierten Hauses nachweist..."
Montag, 15. Juni 2020
40 Jahre im Postkreis Post St. Gallen,
fast 30 Jahre auf der Post Näfels
An 19. Juni 2020 tritt die sympathische Leiterin Lisa Speich-Longatti der Poststelle Näfels leider in den (vorzeitigen) Ruhestand. Eine rund 30-jährige Ära geht damit zu Ende. Die stets aufgestellte, beliebte Chefin wusste Fachkompetenz, hohes Verantwortungsgefühl, Hilfsbereitschaft, Kamerad-schaft und Fröhlichkeit unter einen Nenner zu bringen. Es war 1991 ein absolutes Novum, dass eine Frau als Postverwalterin in Näfels zuerst interimsweise, dann definitiv wirken sollte. Sie war die erste Frau in dieser Position im ganzen Postkreis St. Gallen.
Die in Rehetobel aufgewachsene Lisa machte nach der Verkehrsschule eine Leh-re als Betriebssekretärin in Heiden und auf dem Lehrpostamt St. Gallen, wurde aber 1980 nach Glarus «versetzt». Für sie ein Schockerlebnis. Doch startete sie so gut, dass sie schreibt: «Ich fühlte mich vom ersten Tag an sehr wohl und akzeptiert».
Die lernbegierige einzige Frau unter lauter Männern bewährte sich als Allroun-derin, am Schalter, auf der Bahnpost und auf dem Checkamt (heute «Post-finance»). 1991 wurde sie nach Näfels berufen und erhielt sehr rasch das Ver-trauen ihrer Vorgesetzten und der Näfelser Bevölkerung. Sie stand vier Betriebs-assistentinnen und acht Postboten vor. Ihre Tüchtigkeit, Beliebtheit und Hilfs-bereitschaft ist sprichwörtlich. Männiglich lässt sie nur mit grossem Bedauern ziehen. Fast dreissig Jahre sorgte sie im Rautidorf für zuverlässigen, reibungs-losen Ablauf des Postverkehrs. Dabei hatte sie in den vergangenen Jahrzehnten viele postinterne Reorganisationen auszuhalten. Heute sind die Postboten nach Niederurnen ausgelagert und die Poststelle wurde personell immer mehr ge-strafft.
Glücklich verheiratet mit Walter Speich aus der gleichen Branche ist Lisa auch in der Freizeit kaum zu halten. Als durchtrainierte Sportlerin ist sie leidenschaftliche Bergwandererin und -kletterin (Matterhorn geprüft), Walensee- und Klöntalersee-Schwimmerin, Bikerin (mal rasch auf den Fridlispitz!), Tänzerin (die Fasnacht lässt grüssen!) und obendrein eine vorzügliche Köchin in ihrem gemütlichen Heim im «Gwölb» Mollis.
Eine Ära geht zu Ende. Hohes Lob und herzlicher Dank begleiten sie in den vorzeitigen Ruhestand. Mögen ihr und ihrem Ehemann Walter eine frohe Zeit der Musse und Freude beschieden sein. Fridli Osterhazy
Sonntag, 7. Juni 2020
Auch Kapuziner sterben an Corona weltweit
31 Kapuziner starben bislang auf der ganze Welt
DIES MORTIS | NOMEN ET COGNOMEN | CIRCUMSCRIPTIONIS | PATRIA | AETATE |
15.03.2020 | Angelico Da Carrara | Tusciensis | Italia | 85 |
21.03.2020 | Gianpietro Vignandel | Veneta | Italia | 46 |
21.03.2020 | Bernardo Maines | Veneta | Italia | 89 |
21.03.2020 | Luis Gabriel Carrillo Ávila | Aequatoris | España | 71 |
25.03.2020 | Hans (Elmar) de Visser | Hollandica | Holland | 78 |
25.03.2020 | Antonino Butterini | Veneta | Italia | 78 |
25.03.2020 | Emmanuel Fabre | Gallica | France | 94 |
28.03.2020. | Renato Di Casale | Genuensis | Italia | 81 |
29.03.2020 | Daniel Skica | Gallica | France | 89 |
29.03.2020 | Pierre Mazoue | Gallica | France | 85 |
29.03.2020 | Armand Donou | Gallica | France | 78 |
03.04.2020 | Marcel Connault | Gallica | France | 99 |
04.04.2020 | Riccardo E.D. Quadri da Campestro | Helvetica | Svizzera | 86 |
05.04.2020 | Emerico Senoner | Veneta | Italia | 91 |
06.04.2020 | Ivo Facci | Veneta | Italia | 69 |
10.04.2020 | Pierre Domergue | Gallica | France | 85 |
18.04.2020 | Aurelio Blasotti | Veneta | Italia | 71 |
23.04.2020 | Pius Blandino | Neoeboracensis et Novæ Angliæ | USA | 82 |
01.05.2020 | Raymond Tremblay | Canadensis Orientalis | Canada | 99 |
02.05.2020 | Franco Deleidi | Genuensis | Italia | 86 |
05.05.2020 | Pierre Viau | Canadensis Orientalis | Canada | 77 |
08.05.2020 | Rodrique Dion | Canadensis Orientalis | Canada | 92 |
09.05.2020 | Pedro Antonio Zanni | Maranhão-Pará-Amapá | Brasil | 82 |
09.05.2020 | Grégoire Pâquet | Canadensis Orientalis | Canada | 90 |
09.05.2020 | Jocelyn Mitchell | Canadensis Orientalis | Canada | 85 |
12.05.2020 | Luciano Pastorello | Veneta | Italia | 76 |
12.05.2020 | André Tessier | Canadensis Orientalis | Canada | 76 |
15.05.2020 | Rock-André Simard | Canadensis Orientalis | Canada | 92 |
15.05.2020 | Moisés Siqueira | Ceará et Piauí | Brasil | 87 |
17.05.2020 | Youssef Sami Youssef | Vicini Orientis | Libano | 62 |
26.05.2020 | Jean-Jacques Filiatrault | Canadensis Orientalis | Canada | 89 |
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"Agätäbroot und Füürälihäiss"
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Ziischtig, 5. Novämber 2024
Wesoo häisst’s Chranggäkassä
und nüd Gsundhäitslassä?
Novämber oder Winter-Munet
Wänn dä d Novämbertääg da sind, gitt's nuch gag-gäärä schtürmisch Wind.